Ich bekomme Trennungsunterhalt.
Mein Mann ist Beamter , sehr häufig im Aussendienst.
Manchmal auch über mehrere Tage.
Ist das Tageld, welches er zusätzlich zu
seinem Gehalt bezieht auch unterhaltsrelevant
und muss dem Einkommen zugerechnet werden.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten.
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"Karo"
Trennungsunterhalt
12. April 2011
Thema abonnieren
Frage vom 12. April 2011 | 23:49
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 13. April 2011 | 00:00
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Kama,
Unterhaltsrelevant sind alle Einkünfte des durchschnittlichen
Einkommens der letzten 12 Monate.
Dazu zählen z.B. Gehalt und alle Zuschläge,Zinseinkünfte,
Einkommensteuer Rückerstattung,Wohnvorteil bei eigener Wohnung.
Dagegen können verschiedene Posten abgezogen werden,z.B-
KM-Geld zur Arbeit,Zusätzliche Altersvorsorge,Ehebedingte
Schulden( hier meist die Kreditzinsen).
lg
edy
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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"
#2
Antwort vom 13. April 2011 | 08:59
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Morgen Karo,
Antwort auf Deine Frage findest Du in den Leitlinien des zuständigen OLG unter Punkt 1.4
OLG Hamm sagt z.B.
quote:
Über die Anrechenbarkeit von Auslösungen und Spesen ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Im Zweifel kann davon ausgegangen werden, dass eine Ersparnis eintritt, die mit einem Drittel der Nettobeträge zu bewerten und insoweit dem anrechenbaren Einkommen zuzurechnen ist.
LG nero
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""
-- Editiert am 13.04.2011 08:59
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