Trennungsunterhalt

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kama
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt

Ich bekomme Trennungsunterhalt.
Mein Mann ist Beamter , sehr häufig im Aussendienst.
Manchmal auch über mehrere Tage.

Ist das Tageld, welches er zusätzlich zu
seinem Gehalt bezieht auch unterhaltsrelevant
und muss dem Einkommen zugerechnet werden.

Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten.


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"Karo"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Kama,

Unterhaltsrelevant sind alle Einkünfte des durchschnittlichen
Einkommens der letzten 12 Monate.
Dazu zählen z.B. Gehalt und alle Zuschläge,Zinseinkünfte,
Einkommensteuer Rückerstattung,Wohnvorteil bei eigener Wohnung.
Dagegen können verschiedene Posten abgezogen werden,z.B-
KM-Geld zur Arbeit,Zusätzliche Altersvorsorge,Ehebedingte
Schulden( hier meist die Kreditzinsen).

lg
edy

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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen Karo,

Antwort auf Deine Frage findest Du in den Leitlinien des zuständigen OLG unter Punkt 1.4

OLG Hamm sagt z.B.

quote:
Über die Anrechenbarkeit von Auslösungen und Spesen ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Im Zweifel kann davon ausgegangen werden, dass eine Ersparnis eintritt, die mit einem Drittel der Nettobeträge zu bewerten und insoweit dem anrechenbaren Einkommen zuzurechnen ist.


LG nero

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""

-- Editiert am 13.04.2011 08:59

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