Trennungsunterhalt auch noch nach Trennungsjahr?

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ehevertrag_NieWiederOhne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt auch noch nach Trennungsjahr?

Hallo,

das Trennungsjahr ist rum, juhu! Ich verdiene ca 2000€ Netto. Mein Nochfrau ist arbeitslos und erhält Leistungen nach SGBII. Sie ist während dem Trennungsjahr in eine andere Stadt gezogen.
Ihr war also schon länger klar, dass das mit uns nichts mehr wird.
Den Scheidungsantrag habe ich eingereicht, wir waren bei Zustellung insgesamt 3,5 Jahre verheiratet.
Meine Stieftochter (16) wohnt bei ihr. Kindesunterhalt muss ich nicht bezahlen. Wir hatten uns per gerichtl. Vergleich auf Trennungsunterhalt in Höhe von 650€ geeinigt bis Feb09.
Jetzt, nach Ablauf des Trennungsjahres geht mein Anwalt von einer 100%igen Erwerbsobliegenheit bei meiner Frau aus -> Unterhalt 470€. Ihre Anwältin vordert 910€ bei 400€-Job.

Ich habe auch für die nächsten Monate 650€ vorgeschlagen bis Mitte des Jahres, also bis 1 1/2 Jahre nach meinem Auszug, wenn sich dadurch eine ger. Auseinandersetzung vermeiden lässt.

Ihre Anwältin hat jetzt 700€ monatlich vorgeschlagen (außerger. Vergleich) und ich soll mich zu 500€ an ihren Kosten beteiligen. Ihre Leistung müsste aber doch durch die Prozesskostenhilfe abgedeckt sein?

Ihre Begründung im Falle eines Prozesses wird darauf hinauslaufen, dass meine Frau von mir nach Deutschland geholt wurde und trotz Tochter mit damals 13 Jahren und Integrationskurs keine Möglichkeit hatte, Deutsch zu lernen und eine Beschäftigung aufzunehmen.

Ich weiß nicht wann der Scheidungstermin sein wird. Den Antrag habe ich vor 2 Monaten gestellt und mein Rentenkonto ist geklärt.

Wir würdet ihr da vorgehen? Unterhalt und 500€ Anwaltskosten zahlen und hoffen, dass bald die Scheidung ist?

Kann ich durch eine Titulierung des Unterhalts von 470€ wenigstens die Anwaltskosten im Falle einer ger. Auseinandersetzung reduzieren? Wie läuft so eine Titulierung ab?

Ich bin für jeden Rat dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

Steuerklasse IV?
Wie hoch sind deine berufsbedingten Aufwendungen?
Altersvorsorge in welcher Höhe?
In welchem OLG-Bereich wohnst du?
Deine Frau hat einen 400€-Job?
Wie sehen die Bemühungen deiner Frau nach einem Job aus?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ehevertrag_NieWiederOhne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich habe Lohnsteuerklasse I. Meine Frau ist arbeitslos, ihre Anwältin meint, man dürfte für die Berechnung maxim. von einer geringfügigen Beschäftigung ausgehen. Berufsbedingte Aufwendungen 5%, OLG Bamberg.
Meine Frau will jetzt NACH Ablauf des Trennungsjahres einen Deutschkurs über die ARGE machen, hat sich aber während der Ehe geweigert mit mir Deutsch zu sprechen (einer der vielen Trennungsgründe). Danach will sie eine Umschulung machen. Ihrer Anwältin nach kann es ihr nicht zugemutet werden, irgendeine Tätigkeit aufzunehmen. Sie hat mal Journalismus studiert war aber auch in den Jahren vor unserer Heirat nicht als Journalistin tätig. Während der Ehe hat sie einen Monat bei McDonals gearbeitet (Küche) und während der Trennung zwei Wochen beim Praktiker Baumarkt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
ihre Anwältin meint, man dürfte für die Berechnung maxim. von einer geringfügigen Beschäftigung ausgehen.


Hat die Anwältin dafür auch eine hinreichende Begründung?
Das Trennungsjahr ist doch schon vorbei, oder?

Hast du jetzt eine Altersvorsorge und wie viel zahlst du?
Wie viele Kilometer fährst du, hin und zurück?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ehevertrag_NieWiederOhne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Absurde Behauptung der Anwältin, ich hätte meiner Frau während der Ehe untersagt zu arbeiten. haha
Hätte sie nicht ausreichend beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt und sie müsse sich erst die entsprechenden Kenntnisse aneignen, um zu einem geeigneten (ihrem Niveau entsprechenden) Beruf zu kommen.

Altersvorsorge ist momentan beitragsfrei gestellt.
Fahre zur Arbeit 5min mit dem Fahrrad.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2188
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ehevertrag_NieWiederOhne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Anworten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.138 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen