Trennungsunterhalt bei Arbeitslosigkeit

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)
Trennungsunterhalt bei Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen
Kann mir jemand folgende Frage beantworten?

Wenn jemand verpflichtet ist Trennungsunterhalt zu zahlen, dann aber arbeitslos wird, ab wann muss er den Trennungsunterhalt nicht mehr bezahlen?
Trennungsunterhalt wurde bei Gericht bestimmt/ die Ex erhält neben dem Trennungsunterhalt auch eine Rente über Existenzminimum.
Der Trennungsunterhalt wird ja immer im voraus bezahlt, kann der Zahlende die Zahlung gleich einstellen, oder muss er vom letzten Lohn den Unterhalt noch zahlen? Arbeitslosengeld ist zwar noch nicht berechnet vermutlich wird er aber, da er noch Unterhalt fürs Kind zahlen muss, unter Exsistensminimum kommen, wenn er die Ex auch zahlen muss.

Vielen Dank für eure Postings.

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Das verstehe ich nicht. Heisst das, dass er dann einen Kredit aufnehmen muss, um seine Ex zu zahlen?
Um das Urteil abzuändern, muss man dazu wieder Gericht, oder wie läuft das?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Um das Urteil abzuändern, muss man dazu wieder Gericht, oder wie läuft das?


Ja, außer die Frau verzichtet freiwillig auf ihre Rechte aus dem Titel.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Toll, man wird arbeitslos (ist ja eigentlich schon genug gestraft)
...... und muss dann entweder Ex bezahlen oder wieder hohe Gerichtskosten. ...... Wenns dumm geht verliert man vor Gericht und zahlt dann Gerichtskosten und Ex.... und Kreditzinsen.... :-(

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ihr habt also das Urteil von deinem letzten Thread geschluckt und seid nicht in die Berufung?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Es war ziemlich schnell klar, dass diese Stelle nicht längerfristig ist. .... darum dachten wir, wenn er dann eh arbeitslos wird, es eh geändert werden muss. Aber dass das so kompliziert ist...... haben wir nicht gedacht.
Zudem haben wir uns von einem Anwalt informieren lassen, der sich auf "Karrieresprünge" spezialisiert hat und der meinte dass es kein Karrieresprung ist....

Ich versteh das Deutsche Gesetz bis heute nicht, für mich hat das absolut nichts mit Gerechtigkeit zu tun!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Weißt du, ein bisschen seid ihr schon selbst schuld.

Dein Freund kündigt mutwillig ein bestehendes Arbeitsverhältnis und verliert seine neue Stelle sofort wieder. Warum sollen die Ex-Frau und das Kind drunter leiden?
Es geht hier immer noch um TU? Krank ist die Ex zudem auch noch, was einen nachehelichen Anspruch rechtfertigen könnte.
Dass ihr das Urteil ohne Berufung geschluckt hat, war in meinen Augen fahrlässig.
Jetzt bleibt nur noch der Gang vor Gericht.

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 11.05.2009 10:55

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#8
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Um eine neue Stelle anzunehmen, muss man leider kündigen. Leider hat man nie die Garantie, dass eine neue Stelle besser ist als die alte......
Der Kindesunterhalt wird immer bezahlt, das ist uns wichtig. Notfalls geht das von meinem Gehalt weg........ (aber für Ehegattenunterhalt habe ich leider nichts übrig, bin leider keine Grossverdienerin)
Exfrau hat ja eine Rente und das Geld dass sie gleich bei Trennung gepündert hatte..... (mein Freund ist pleite, weil er immer noch am Schulden abzahlen ist)Sie hat zwar MS, aber ihr geht es eigentlich blendend, zumindest hört man das von ihr und allen anderen. Krank macht sie nur das Arztzeugnis, das ein alter Arzt-Freund natürlich gerne unterschreibt...

Als sich mein Freund entschieden hat seine alte Stelle aufzugeben und die neue anzunehmen wussten wir noch nicht, dass er für seine Ex Trennungsunterhalt zahlen muss. Und selbst wenn, hat er nicht das Recht, sein Leben so zu gestalten, dass er glücklich ist?
Damals hat uns der Anwalt ganz klar gesagt, das würde, wenn er zahlen müsste mit den Schulden beglichen, die sie noch hat. Die Schulden sind höher als der ganze Trennungsunterhalt zusammen. Nur, vor Gericht hatte die Richterin dann kein Interesse über Schulden zu diskutieren.....

Wenn das Gericht sagt, er müsse für sie Trennungsunterhalt zahlen dann ist das so. Aber es kann doch nicht sein, dass wenn man arbeitslos wird, einen Kreditaufnehmen aufnehmen muss, sich noch mehr verschulden muss, nur damit man den Luxus der Ex finanzieren kann. Das verstehe ich nicht. Zum Scheiden gehören übrigens immer zwei.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank euch :-)
Ich hab versucht den Anwalt schriftlich zu kontaktieren, leider habe ich keine Antwort erhalten. ....... Werde aber nächste Woche nochmals einen Versuch starten.
Ich hab die Zahlen nun mal nachgerechnet.
Grundsätzlich müsste mein Freund 185 Euro Trennungsunterhalt zahlen. Dies ist mit Berücksichtigung der neuen Steuerklasse. Nun da er aber in der Schweiz wohnt und hier die Löhne höher sind, hat das Gericht entschieden, dass die Steuerklasse nicht berücksichtig wird, und zusätzlich etwas draufgeschlagen, so dass er 265 zahlen muss. Auch der Kindesunterhalt stieg, was uns aber nicht stört, da es ja fürs Kind ist....

Was die Schulden angeht, handelt es sich hierbei um zirka 4000 Euro, die von der Ex vom Konto genommen wurden (Vermutlich hat man hierfür keine Chance, denn Diebstahl in der Ehe gibts wohl nicht, oder?) Und zusätzlich sind Unkosten von über 2000 auf meinen Freund gekommen für die Auflösung des Haushaltes bzw. Renovation des Hauses, das er wieder zurück an den Vermieter geben musste.

Kann mir bitte jemand sagen wie das bei der Berechnung ist: Beim gemeinsamen Sorgerecht erhält jeder Elternteil 1/2 vom Kindergeld, dies wird dann vom Kindesunterhalt abgezogen. Beim Berechnen vom Trennungsunterhalt, wird das Kindergeld dann berücksichtigt, oder nicht? Bzw. kann man den geschuldeten Kindesunterhalt voll abziehen, oder muss man das Kindergeld in Abzug bringen?
Vielen Dank für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank euch!

Wegen dem Kindergeld steh ich noch auf dem Schlauch. Das Kindergeld erhält die Ex voll ausbezahlt. Da meinem Freund die Hälfte zusteht, muss er beim Kindesunterhalt weniger zahlen.
Was muss er jetzt bei der TU-Berechnung nehmen, den Betrag, den er laut Düsseldorfer Tabelle leisten muss, oder das was er tatsächlich zahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ssunlday
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Vielen herzlichen Dank

Nochmals eine Frage hätte ich....
Wie ist das mit Bauarbeiter, die im Winter jeweils Kurzarbeitsgeld bekommen....
Mein Freund hat die letzten Jahre immer Kurzarbeitsgeld bekommen für zirka 2 Monate. Dieses Geld wurde dann aber für den Trennunngsunterhalt hochgerechnet, wie wenn er normal verdienen würde.... Ist das korrekt? Ich mein, es geht ja darum, dass die Frau den "gewohnten Stand" weiterführen kann. Aber es gab ja immer nur das Kurzarbeitsgeld im Winter..... Warum wird das vor Gericht denn hochgerechnet?

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