Trennungsunterhalt bei bevorstehender Lohnpfändung

24. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Trennungsunterhalt bei bevorstehender Lohnpfändung

Hallo,

Meine Frau und ich sind seit 14 Jahren verheiratet. Ich bin leider aus diversen Gründen langzeitarbeitslos. Meine Frau möchte sich nun von mir trennen. Sie verdient momentan 2060 Euro netto, sodass mir zur Zeit kein ALG II zusteht. Meine Frau ist jedoch hoch verschuldet, sodass demnächst sicher eine Lohnpfändung ansteht.

Da wir nicht völlig zerstritten sind, wollen wir gemeinsam an den bevorstehenden Tatsachen arbeiten.

Wenn ich mich nach der Trennung wieder arbeitslos beim Jobcenter melde, stehen mir ca. 906 Euro ALG II zu.

Nun wissen wir, dass mir meine Frau aber Trennungsunterhalt zahlen muss. Ich kann darauf nicht verzichten, auch wenn ich wollte, da das Jobcenter verlangt, dass ich den Trennungsunterhalt sogar einklagen muss.

Laut Pfändungstabelle blieben meiner Frau von 2.059 Euro Nettolohn noch 1.814 Euro nach einer Pfändung.

Ohne Lohnfändung wäre der bereinigte Nettolohn 1.821 Euro. Hiervon der 3/7-Trennungsunterhalt wäre ca. 780 Euro. Sodass meiner Frau ohne Lohnpfändungen nur noch 1.040 Euro nach Abzug des Trennungsunterhalts zum Leben übrigbleiben würde.

Nun meine 2 Fragen:

1.) Wird der Trennungsunterhalt, den meine Frau an mich zahlen müsste, von dem nach der Lohnpfändung übrig gebliebenen 1.814 Euro errechnet?


2.) Oder wird erst von dem bereinigten Nettolohn (1.821 Euro) der Trennungsunterhalt (780 Euro) abgezogen, sodass nichts mehr von den übrig gebliebenen 1040 Euro gefändet werden kann?

Was hat Vorrang? Eine Lohnpfändung oder zunächst der Abzug des Trennungsunterhalts und dann evtl. noch ein Pfändungsbetrag?

-- Editiert von Ricky501 am 24.01.2019 00:37

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Du rechnest falsch!
Erstens hat deine Frau einen Selbstbehalt in Höhe von 1200,- Euro.
Zum zweiten wird als Basis des Trennungsunterhaltes die Differenz eurer Einkommen genommen. Du hast mit ALG ja schon über 900,- Euro.
Wenn du also die Differenz nimmst zwischen euren beiden Werten und dann 3/7 rechnest, dann liegt sie bei knapp 400,- Euro, die sie an dich zahlen müsste.

Zitat:
Die bereinigten Nettoerträge aus den Erwerbseinkommen beider Ehegatten werden gegenübergestellt, wenn es gilt, nach einer Trennung oder Scheidung den nachehelichen Unterhalt zu berechnen.

Es wird dann die Differenz der Erträge ermittelt und in sieben Teile gegliedert. Der Gerningverdienende erhält vom Besserverdienenden regelmäßig 3/7 dieses Betrages ausgezahlt, der Unterhalstpflichtige behält entsprechend 4/7. Ein vereinfachtes Beispiel soll diese Regel anschaulicher machen:

https://www.scheidungsrecht.org/ehegattenunterhalt-rechner/

Wenn ihr euch gut versteht, dann wäre es vielleicht eine Option, dass ihr euch offiziell gar nicht trennt... Erst wenn du arbeitest, könntet ihr das Trennungsjahr einläuten. Die Frage ist halt, ob ihr euch unbedingt räumlich trennen müsst.

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#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Dass die 900 Euro ALG II als Differenz zu ihrem Einkommen angerechnet werden würde, dachte ich zunächst auch, ist aber falsch. Beim Trennungsunterhalt wird nur Einkommen des Unterhaltsberechtigten angerechnet. ALG II ist jedoch kein Einkommen.

Zudem wird der Trennungsunterhalt beim ALG II zu 100% angerechnet. Was bedeuten würde, dass das ALG II sicher verringern würde, was wiederum bedeuten würde dass der Trennungsunterhalt sich erhöhen würde. Usw. Eine Endlosschleife also.

Das mit dem Selbstbehalt von 1200 Euro stimmt. Habe ich inzwischen auch erfahren. Somit wäre der Trennungsunterhalt noch ca. 756 Euro, weil das bereinigte Einkommen von 2.059 Euro ca 1.956 Euro und nicht 1821 Euro beträgt.

Na ja, die Frau möchte sich unbedingt räumlich trennen.


-- Editiert von Ricky501 am 24.01.2019 10:04

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#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Du hast natürlich recht... Nur in Ausnahmefällen wird ALG2 mit angerechnet.

Nun, wenn sie sich unbedingt trennen will, dann muss sie halt zahlen! Dir kann es in dem Fall dann ja relativ egal sein. Wenn der Unterhalt dann wieder beim ALG 2 angerechnet wird, steht dir ggf. Wohngeld zu?!
Das Beste wäre natürlich so schnell wie möglich einen Job zu finden! Leicht gesagt, ich weiß...
Zumindest wird für euch Beide die Trennung unterm Strich ungünstig werden.

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