Trennungsunterhalt berechnen

6. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
hetti08
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)
Trennungsunterhalt berechnen

Hallo zusammen,

meine Frau und ich wollen uns trennen. Sie möchte - da ihr nach meinem Weggang ca. 800€ fehlen - Trennungsunterhalt.
Meine Frage nun, wie viel Geld muss mir noch zur Verfügung stehen und welche Kosten kann ich von meinem Nettoeinkommen abziehen? Ich habe einen Kredit fürs Auto und muss mir nun einen Kredit aufnehmen für die Wohnungseinrichtung. Können diese Kredite in Abzug gebracht werden?

Vielen Dank an alle die mir hier brauchbare Antworten geben können.

Gruß hetti08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Angaben sind etwas knapp, damit kann man noch nicht rechnen. Erste Frage: sind vorrangig Unterhaltsverpflichtete da. Dann, wie lange wart Ihr verheiratet, was verdient die Frau, was Du? Faustregel für das erste Jahr der Trennung: Dir müssen 1200 € bleiben. Allerdings dürften Neuanschaffungen nicht zur Unterhaltsbereinigung herangezogen werden. Aber, vom Netto-Einkommen dürfen berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden, zusätzliche Altersvorsorge, u.s.w.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

hallo,
wenn keine Kinder da sind hast du einen Selbstbehalt von 1200€.

Diese müssen dir bleiben.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

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