Trennungsunterhalt für Ehefrau bei Jobwechsel

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
tollerpapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt für Ehefrau bei Jobwechsel

Hallo,

ich werde zum 1.1.2011 meinen Arbeitgeber wechseln und ca. 30% weniger verdienen.

Meine Frau und ich leben in Trennung, das Trennungsjahr läuft Mitte März 2011 ab und anschließend folgt die Scheidung.

Bisher sieht der Trennungsunterhalt vor, dass aus meinem Gehalt (meine Frau verdient nur ca. 160 Euro als geringfügig Beschäftigte)

* das Haus, welches sie derzeit noch mit unserem dreijährigen Sohn bewohnt
* der gesamte Verbrauch sowie sämtliche mit dem Haus zusammengehörige Kosten (Versicherungen, Grundsteuer usw.)
* die beiden finanzierten Autos nebst Versicherung+Kfz-Steuer
* zwei BU-Versicherungen
* Kindergarten
* Unterhalt für Frau und Kind

zu zahlen ist. Mir selbst bleiben danach ca. 1.100 Euro, aus denen ich auch meine Miete (500 Euro warm) zahlen muss.

Durch den Arbeitgeberwechsel ergibt sich vor Unterhaltszahlung und nach allen o.g. Fixkosten (ohne Lebensunterhalt/Sprit für uns) bereits eine monatliche Unterdeckung.

Was genau bedeutet das für meine Unterhaltsverpflichtung, insbesondere meiner Frau gegenüber?

Aus dem Haus wird sie spätestens Ende Januar 2011 ausziehen, da ich dieses höchstwahrscheinlich mit meiner Lebensgefährtin übernehme. Ohne die Beteiligung meiner Lebensgefährtin könnte ich das Haus auch nicht weiter bezahlen.

Ich bin im Moment absolut ratlos...

Viele Grüße

manwald

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich werde zum 1.1.2011 meinen Arbeitgeber wechseln und ca. 30% weniger verdienen.


Gibt es Gründe hierfür?
Mutwillig *verarmen* darfst du dich nicht. Dann würde dir fiktives Einkommen unterstellt.

quote:
Was genau bedeutet das für meine Unterhaltsverpflichtung, insbesondere meiner Frau gegenüber?


Dass, wenn du gute Gründe für die Weniger-Einnahmen vorlegst, sie weniger kriegt. Oder aber, dir verbleibt weniger.

Deine Liste liest sich fast so, als würdest du fast zuviel zahlen...
Von welchen Summen reden wir?

Existieren Titel?

Grüßle




-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tollerpapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar,

Danke für deine Antwort.

Bisher verdiene ich ca. 4.100 Euro netto (nach St.kl. III), zukünftig ca. 2.500 Euro netto (nach St.kl. I).

[OT]
Das Trennungsjahr endet im März nächsten Jahres - muss ich dem Finanzamt eigentlich jetzt Bescheid geben, dass sich meine Steuerklasse in 2011 dann ändern wird? Bisher lautet meine Lohnsteuerkarte 2010, die ja auch für 2011 weiter gilt, auf St.kl. III.
[/OT]

Mein bisheriger Job hat mich nachweislich krank gemacht, verbunden mit Mobbing blieb mir nur die Möglichkeit einer beruflichen Neuorietierung. In dem nun von mir gewählten Job, in dem ich keine richtige Ausbildung habe, ist das Gehalt absolut im üblichen Rahmen.

Es gibt bisher keine Titel.

Viele Grüße

tollerpapa

-- Editiert am 17.11.2010 11:06

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also mir scheint das auch recht hoch, was du derzeit bezahlst. Aber das kann man ohne Kenntnis der genauen Umstände nur schwer beurteilen.

Die Sache mit dem Jobwechsel solltest du gut begründen können. Denn wenn du dein Nettoeinkommen so auf einen Schlag fast halbierst, dann könnte da ein Richter schon Zweifel an deiner Lauterkeit hegen ...

Mal ganz kess gefragt: hat der Jobwechsel wirklich nix damit zu tun, dass du deiner (zukünftigen) Ex eins auswischen willst?

Ich weiß, dass meine moralisierenden Ratschläge nicht immer auf fruchtbaren Boden fallen. Aber es geht hier nicht nur um die Zukunft deiner Ex-Frau. Es geht um DEINE Zukunft. Und es geht um die Zukunft deines Kindes. Und neben diesen Belastungen hast du auch noch eine Immobilie am Hals. Da wird die Luft zum Atmen beängstigend knapp.

Was du m.E. brauchst ist anwaltlicher Beistand. Der sollte zunächst einmal prüfen, ob die Höhe des Trennungsunterhalts noch angemessen ist. Zum andern solltest du die gemeinsamen Verpflichtungen über die Fahrzeuge möglichst rasch abbauen und zusehen, dass deine Lebensumstände den neuen Bedingungen angepasst sind ...

Weißt du ... ich habe ein bisschen Sorge, ob deine Lebensplanung wirklich tragfähig ist. Du wirkst emotional recht angespannt ... dein Einkommen hat sich halbiert ... du übst einen ungelernten Beruf aus ... die Verhältnisse mit der Immobilie sind ungeklärt (wer weiß, ob deine Ex wirklich auszieht ... das muss sie nämlich nicht!) ... und die Finanzierung beruht wohl vorwiegend auf deiner jetzigen Freundin. Wird die auf Dauer die Zahlungen übernehmen, ohne eigenes Eigentum zu erwerben? Wird deine Ex Frau weiterhin als Schuldner für die Immobilie herhalten wollen? Fragen über Fragen! Dieses Konstrukt kann aus vielen Gründen kollossal in sich zusammenstürzen!

Dein Leben ist an einem Wendepunkt angekommen. Und du tätest gut daran, deine Lebensplanung SEHR kritisch zu überdenken ... Ich hoffe, ich habe dir die richtigen Denkanstöße geben können ...

-- Editiert am 17.11.2010 11:44

1x Hilfreiche Antwort

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