Trennungsunterhalt für berufstätige Ehefrau ohne Kinder

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tobias_M90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt für berufstätige Ehefrau ohne Kinder

Meine Frau hat im Januar einen Rechtsanwalt beauftragt, um den Trennungsunterhalt zu erhalten (Trennung Oktober 2014). Die von mir geforderten Unterlagen wurden sofort geliefert. Die von mir geforderten Unterlagen bis heute nicht. Sie scheint es verschleppen zu wollen. Was soll ich tun? Sie arbeitet zu zwischen 80 und 100 %
Muss ich dann trotzdem zahlen?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Tobias,

Ob du und wie viel du zahlen musst hängt von euren Einkommensunterschieden ab.

Wie hoch ist dein Einkommen?

Das deiner Noch-Frau?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

Zitat:
Sie scheint es verschleppen zu wollen. Was soll ich tun?

Wie wäre es mit nichts? Die hätte anscheind gerne Geld von Ihnen. Aber sie fordert kein Geld. Also wenn von mir niemand Geld fordert, dann würde ich das doch zu schätzen wissen. Dann würde ich den leiben langen Tag fröhlich weiterleben und nur zur Sicherheit etwas Geld an die Seite legen. Wenn da aber bisher nichts gefordert wurde, würde ich mal vermuten, dass ihr Anwalt da keine Chance gesehen hat oder sie ganz einfach so kein Interesse hat. Wer weiß, vielleicht verdient die Frau sogar so viel, dass Sie da noch Unterhalt bekommen könnten. Das würde zeitgleich erklären, warum SIe keine Unterlagen bekommen haben. Da Sie selber aber offenbar nicht scharf auf Unterhalt sind und auch eher eine Zahlungspflicht für sich selber befürchten, würde ich die Füße hochlegen und nichts weiter machen.
Sollte doch noch irgendwann Unterhalt gefordert werden, könnte man über eine Verwirkung der zwischenzeitlich angefallenen Beträge nachdenken. Das ist umso aussichtsreicher, je mehr Zeit verstrichen ist. Ein grund mehr, sich nicht zu melden. Zur SIcherheit würde ich ebenhalt nicht zu verschwenderisch leben und etwas sparen. Ich würde damit rechnen, dass der Anwalt sich spätestens im Oktober 2015 meldet, weil dann das Trennungsjahr um ist und man über eine Scheidung nachdenken kann. Wenn Sie bald geschieden werden wollen, sollten Sie ebenfalls über eine Beratung beim Anwalt nachdenken oder auch einfach mal bei der Frau nachfragen, was diese davon hält.

Meines Erachtens hätten SIe die Unterlagen übrigens nicht rausgeben müssen, bis Sie selber die Unterlagen von ihr erhalten haben. Aber das kann ja nun egal sein. Wenn Sie die Unterlagenm wollen und nicht bekommen, müssten Sie auf Auskunft klagen. Ich sehe aber ebenhalt keinen SInn dahinter. Was haben Sie vor?

2x Hilfreiche Antwort

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