Hallo,
folgender Fall: Frau reicht Scheidung ein und parallel dazu verlangt sie Trennungunterhalt.Es vergehen Jahre und nichts wird entschieden.Dann stirbt die Frau vor dem Scheidungstermin.Jetzt wollen die erwachsenen.Kinder den evtl.der Mutter zustehenden Betrag des Trennungsunterhalts bis zu ihrem Tod in der Klage aufrechterhalten.Haben sie eine Chance dazu?
Vielen Dank
Hansi Bommel
Trennungsunterhalt - haben die Kinder Anspruch auf den ausstehenden Betrag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wieso vergehen Jahre und es wird nichts entschieden?
Ist auch egal, wenn nach dem Tod der Mutter immer noch nicht über Trennungsunterhalt entschieden würde, dann kann man das nach ihrem Tod auch nicht mehr.
Die Klage wurde sicherlich von der Mutter eingereicht?
Die gibt es nicht mehr, also keinen Kläger. Und wo kein Kläger da kein Richter. :;):
Hallo mimi666,
und die Kinder können nicht im Namen der Mutter TU einklagen?
Hansi Bommel
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--- editiert vom Admin
Ich hab mal nen bisschen im www gesucht und folgenden Gesetzestext dazu gefunden:
Tritt der Tod eines Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens ein, verliert der überlebende Ehegatte sein Erb- und Pflichtteilsrecht gem. § 1933 BGB
dann, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser entweder selbst die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag des längerlebenden Ehegatten zugestimmt hatte. Bei Rücknahme des Scheidungsantrags oder bei Widerruf der Zustimmung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung lebt das Ehegattenerbrecht wieder auf.
Das Scheidungsverfahren erledigt sich mit dem Tod des Ehegatten kraft Gesetz (§ 619 ZPO
). Für das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen (§§ 1565 ff. BGB
) ist der Erbe beweispflichtig. Behauptet der überlebende Ehegatte etwa, man sei kurz vor der Versöhnung gewesen, muss der Erbe dies im Erbscheinsverfahren oder im Rahmen der Erbenfeststellungsklage widerlegen; die Beweismittel für eine Zerrüttung der Ehe sollten deshalb noch zu Lebzeiten „gesichert“ werden.
Hat die Frau also in ihrem Testament geschrieben das die Ehe beendet ist und auch keine Chance auf eine Versöhnung besteht?
Hallo Almah,
d.h.die Kinder können diesen evtl.Anspruch auf TU vom Zeitpunkt der Einreichung bis zum Tod der Mutter einklagen?
Hansi Bommel
Hallo Hansi,
ich würde das wie Almah interpretieren:
Ansprüche für die Vergangenheit bleiben bestehen.
Was meint der Anwalt?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Warum wollen denn die erwachsenen Kinder und die Mutter der Verstorbenen den TU? Machen sie den Mann für das Sterben der Mutter irgendwie verantwortlich?
LG
Sunflower
@Sunflower,
die Mutter der Verstorbenen?? Ich hab das so verstanden, dass die Mutter die Verstorbene ist!
Einige Jahre Rückstand, da läppert sich schon was zusammen und erhöht die Erbmasse.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ja, sorry. Da hatte ich mich wohl verlesen. Aber irgendwas muß doch trotzdem im Argen sein. Naja, ändert nichts an der Rechtslage und darauf kommt es ja schließlich an.
Lg
Sunflower
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