Trennungsunterhalt nach 1 Jahr Ehe

1. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fridolin123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennungsunterhalt nach 1 Jahr Ehe

Hallo,
Meine Frau und ich haben uns nach gerade mal einem Jahr Ehe getrennt und wollen uns scheiden lassen.
Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. 2900€, ihrs bei 1500€. Wir haben keine Kinder.
Muss ich nach nur einem Jahr Ehe Trennungsunterhalt zahlen obwohl sie jung (26) und voll erwerbsfähig ist?
Wir waren 10 Jahre in einer Beziehung und sie musste quasi nichts zahlen an Nebenkosten oder Miete, kann man das irgendwie anrechnen?
Danke für eure Tipps
Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Fridolin,

Um den TU kommst du nicht rum.

Die Einkommen müssen noch bereinigt werden.

Ihr könnt euch natürlich auf einen Betrag einigen (sollte aber in einem Vertrag abgesichert sein).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Hier ist zwischen Trennungsuntrerhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Nachehelicher Unterhalt wird wohl nicht anfallen, weil die Ehefrau jung, gesund ist und keine Kinder da sind.

Beim Trennungsunterhalt kommt es darauf nicht an. Der ist ein Ausfluss aus dem grundrechtlich garantieren besonderen Schutz von Ehe und Familie. Es geht hier darum, dass den Ehepartnern letztlich der Ehestandart eben noch für die Dauer der Ehe, mindestens jedoch für ein Jahr garantiert werden soll.

Da kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, sonst nichts zu regeln (?), würde ich, auch zur Vermeidung von Verzögerungen im Scheidungsverfahren diese Kröte schlucken. Würde nur zur Verhärtung der Fronten führen. Und - immerhin hast Du während des Ehejahres und auch jetzt für dieses Jahr noch ganz erhebliche Steuereinsparungen, das bitte nicht aussen vor lassen. Abgesehen davon müssen die Einkommen natürlich noch bereinigt werden. Ehe man den Unterhalt ausrechnen kann. Knausrigkeit auf aussichtslosem Posten, das ist normalerweise sehr teuer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fridolin123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was heißt die Einkommen müssen bereinigt werden?
Ich zum Beispiel habe sehr hohe laufende kosten (Kredit Eigentumswohnung etc.), sie lebt aber quasi mietfrei bei ihren Eltern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Nee, Bereinigung, das sind berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Fahrtkosten zum Betrieb u.s.w. Frau muss sich nicht einschränken, damit Du Dir Eigentum anschaffen kannst.

Da Du ohnehin für die Scheidung einen Anwalt brauchts, würde ich den schon jetzt einschalten. Der kann dann mal sauber rechnen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
bereinigt (siehe oben was dort anzusetzen ist) werden die Nettoeinkommen beider Ehegatten. Gehen wir von ähnlichen Kosten aus, ändert sich an der Eikommensdifferenz (ca. €1400) nicht viel. 3/7 diese Unterschiedes (€600) wären als Trennungsunterhalt fällig. Der TU wird mindestens 1 Jahr zu zahlen sein. Je eher die Scheidung durch ist, desto günstiger wird es.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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