Trennungsunterhalt nach 2,5 Jahren Trennung?

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
SaLa123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennungsunterhalt nach 2,5 Jahren Trennung?

Hallo,

mein Mann und ich leben seit 2,5 Jahren getrennt, die Scheidung läuft und ist hoffentlich dieses Jahr auch noch durch.

Da mein Mann von sich aus die ganze Zeit keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, habe ich jetzt vor zwei Monaten diesen eingefordert. Die Retour-Kutsche kam heute per Post: er fordert Trennungsunterhalt, da ich mehr verdiene.

Die beiden unterhaltspflichtigen Kinder leben bei mir und ich zahle allein den in der Ehe aufgenommenen Kredit fürs Haus zurück. Nun müsste er laut Berechnung etwas mehr als 600 Euro für die Kinder zahlen. Dies will er scheinbar durch die Forderung von Trennungsunterhalt etwas schmälern.

Ist das rechtens? Gerade nach so langer Zeit. Er ist schließlich selbst voll erwerbstätig und konnte ja auch in den letzten Jahren seinen Unterhalt gut allein bestreiten....

Danke für eure Antworten....

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Da fehlen natürlich noch ein paar Angaben. Kann man so nicht sagen. Die Einkommen müssen bereinigt werden. Auch mit dem Haus, das muss geregelt werden. Wer wohnt drinne, zahlt derjenige, der drinnen wohnt Nutzungsentschädigung u.s.w.

Mein Rat in so Fällen: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit musst Du nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr zahlen. Für Dich ist also von Interesse, so schnell wie möglich geschieden zu werden. Und das klappt nur, wenn man sich einig ist. Ist jetzt eine Frage der Taktik. Ich würde Deinen Rechtsanwalt mal ausloten lassen, wann denn mit einem Scheidungstermin zu rechnen ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

"Ist das rechtens? Gerade nach so langer Zeit."

Sie sind ja lustig. Er fordert doch nichts, was Sie nicht auch fordern. Umgekehrt hat er auch nie etwas verweigert, was Sie nich auch verweigert hätten. Und genau wie er auch ohne Unterhalt leben konnte, haben es auch Sie mit den Kindern geschafft. Sie sind offenbar zum Anwalt und wollten nun reinen Tisch machen. Dass man sich da nicht nur die Rosinen rauspicken kann, sollte klar sein.
Sie sind verheiratet und Ehegatten schulden einander Unterhalt. Das sollte Ihnen nicht neu sein und war meines Erachtens zu erwarten. Es ist beunruhigend, dass Ihr Abwalt Sie darauf nicht hingewiesen hat.
Meiner Meinung nach haben Sie aber auch keinen Grund, sich da jetzt weiter drüber zu ärgern. Sie verdienen mehr als er und bekommen jetzt noch 600€ oben drauf, außerdem das Kindergeld. Grob geschätzt haben Sie auch nach dem Abzug von Trennungsunterhalt noch mehr Kohle im Haushalt als er, oder?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na, was soll denn das jetzt hier? Natürlich hat sie mehr als der Göttergatte, sie betreut die Kinder, hat bisher den Unterhalt alleine gezahlt für die Kinder. Und - sie bekommt nichts obendrauf - sondern die Kinder! Das ist ein himmelweiter Unterschied. Sie bereichert sich nicht mal im Ansatz. Er hat sich bisher bereichert.

Meine Überlegung war nur, ob es aus taktischen Gründen klug ist, jetzt was durchzusetzen, oder ob man schaut, ob nicht das Scheidungsverfahren ganz schnell über die Bühne gebracht werden kann.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SaLa123mitglied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

bisher ist da noch nichts gerechnet worden, also auch nicht bereinigt. Der normale Nettoverdienst-Unterschied beläuft sich auf 1000 Euro. Ich wohne mit den KIndern im gemeinsam gebauten Haus und bezahle den Kredit. Das mit dem Haus wird gerade ebenso parallel geregelt. Ich übernehme den Kredit komplett und auch aus dem Grundbuch ist mein Mann dann raus sprich schuldenfrei. Das war sein Wunsch. Da der Hauswert derzeit geringer ist als der noch fällige Kredit.

Ich habe meinen Unterhalt und den der Kinder bisher nur bestreiten können, da ich auf mein Erspartes zurückgegriffen habe. Und den Kindesunterhalt hab ich endlich eingefordert, da ich es satt hatte, bei jeder Sonderausgabe (Z. b. Klassenfahrt) bei meinem Mann zu betteln.

Den fehlenden Unterhalt hat er bisher auch nicht mit z. b.geeigneter Betreuung ausgeglichen. Ein Kontakt findet nur sporadisch statt und nur so wie es ihm passt. Irgendwann ist ja wohl gut....

Ich habe heute meine Rentenunterlagen bzgl. des nun geklärten Rentenkontos bekommen und hoffe, dass die Scheidung bald ist.

Und persönlich finde ich, dass ich nichts dafür kann, dass er wenig verdient und er in der Lage sein müsste, sich selbst zu unterhalten. Das kann und mache ich ja auch. Ich fordere lediglich ein, was den Kindern zusteht und selbst da habe ich monatelang angeboten, dass wir uns ohne Streit auf einen erträglichen Betrag einigen könnten.

Gut. Ich hoffe, meine Anwältin bringt am Montag Licht ins Dunkel, derzeit hat sie Urlaub...

Trotzdem Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich sehe es ja ähnlich wie Du. Jetzt ist Taktik gefragt. Einfach, damit jetzt ganz schnell geschieden wird. Das ist das Beste für Dich, und alles andere ist teurer. Das soll die Anwältin am Montag klären.

Also gaaanz schnelle Scheidung. Einigkeit in den Dingen, die im Scheidungsantrag stehen. Wir wissen nicht, was da alles drinnen ist. Und alles andere hinterher austragen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

"Er hat sich bisher bereichert."

Eine interessante These, so völlig in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere der Einkommensverhältnisse.Und wenn es tatsächlich er war, der jahrelang profitiert hat, dann ist ja nun im Umkehrschluss sie dran und muss sich nicht beschweren. Hier das den Kindern und der Mutter im selben Haushalt zur Verfügung stehende Einkommen voneinander trennen zu wollen, ist aberwitzig. Im Endeffekt sollte Muttern mehr Geld in der Tasche haben und wird bezüglich Ihrer grundsätzlich ebenfalls bestehenden Unterhaltspflicht entlastet.
Es stand der Kindern (oder der Mutter als Vertreterin, sofern diese minderjährig waren) jederzeit frei, den Unterhalt zu fordern, was aber 2,5 Jahre lang nicht genacht wurde. Ebenso stand es der Mutter jederzeit frei, den Trennungsunterhalt zu zahlen, was man auch unaufgefordert tun kann.
Da hat man sich also mehr als 2 lang irgendwie anders und nicht streng nach den Maßstäben des Unterhaltsrechts geeinigt, was völlig legitim ist. Nun hat die Mutter gedacht, dieses Gleichgewicht in eine Richtun kippen zu können. Das ist dann wohl schief gegangen. Wenn die eine Seite alle rechtlichen Karten zückt, dann macht die andere das natürlich auch. Ich verstehe nicht, was jetzt so überraschend war. Ich verstehe erst recht nicht, was man daran jetzt beanstanden und für rechtswidrig halten sollte.

Die Mutter fordert ein, was ihr ("den Kindern") zusteht. Und welch Überraschung, das gleiche macht der Vater auch. Der Vater hat im Gegensatz zur Mutter nichtmals den Wohnvorteil. Ich wüsste also noch immer nicht, warum der jetzt mit sämtlichem Pflichten belastet werden sollte, dann aber auf seine Rechte verzichten soll. Wer sich davon überrascht zeigen muss, dass es sowas wie Trennungsunterhalt gibt, hätte vielleicht nicht heiraten sollen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Einen Wohnvorteil sehe ich hier jetzt nicht.

Die Frau wohnt zwar im ehemaligen gemeinsamen Haus, trägt aber auch alle Belastungen die damit einher gehen.

Wenn der Mann Trennungsunterhalt begehrt, hätte er den gleich nach der Trennung geltend machen können, hat er aber nicht gemacht, weil er, dem Anschein nach, mit seinem Einkommen auskommt.

Das die TS hier nun Kindesunterhalt geltend macht, ist absolut legitim. Und wenn dem Ex-Mann nach Leisten dieses noch 1.080€ verbleiben, dann ist das im Rahmen. Spätestens nach der vollzogenen Scheidung sollte dann auf die Eigenverantwortung verwiesen werden können.

Was hindert den Mann daran mehr Einkommen zu erwirtschaften? Kinderbetreuung ist es wohl nicht.

Wie wirdwerden schon schrieb, jetzt auf eine schnelle Scheidung drängen.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Mann Trennungsunterhalt begehrt, hätte er den gleich nach der Trennung geltend machen können,


Genauso, wie die Mutter Kindesunterhalt hätte fordern können.

Zitat:
hat er aber nicht gemacht, weil er, dem Anschein nach, mit seinem Einkommen auskommt.


Wenn er jetzt 600€ Kindesunterhalt zahlen muss, kommt er aber wahrscheinlich nicht mehr damit aus.

Zitat:
Das die TS hier nun Kindesunterhalt geltend macht, ist absolut legitim.


Das ist richtig, genauso ist es legitim, dass der Mann Trennungsunterhalt fordert.

Zitat:
Spätestens nach der vollzogenen Scheidung sollte dann auf die Eigenverantwortung verwiesen werden können.


Das ist richtig, gilt aber bis zu Scheidung nicht.

Zitat:
Was hindert den Mann daran mehr Einkommen zu erwirtschaften?


Dafür kann es viele Gründe geben. Abgesehen davon wäre eine Einkommenssteigerung z.B. durch einen Nebenjob nicht eheprägend und hätte somit keine Auswirkung auf den Trennungsunterhalt.

Insgesamt kann es bei einem um Kindesunterhalt bereinigten Einkommensunterschied von 1.600€ durchaus sein, dass der zu zahlende Trennungsunterhalt höher ist als der Kindesunterhalt. Typischerweise ist der Trennungsunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz, also 685€ wenn nicht noch andere Dinge berücksichtigt werden. Die bisherige Regelung, dass keiner der beiden Unterhalt zahlt, war also durchaus gerecht.

Auch ich bin überrascht darüber, dass Deine Anwältin Dich nicht auf die Gefahr hingewiesen hat, dass Dein Mann Trennungsunterhalt fordern könnte. Dein Glück ist es, dass der Trennungsunterhalt wahrscheinlich nur bis zur Scheidung zu zahlen ist. Außerdem kann es sein, dass der Anwalt des Mannes jetzt zudem noch nach Tricks sucht, die Scheidung zu verzögern.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von SaLa123mitglied):
Die beiden unterhaltspflichtigen Kinder leben bei mir und ich zahle allein den in der Ehe aufgenommenen Kredit fürs Haus zurück


wem sind die Kinder denn unterhaltspflichtig?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Fakt ist doch, dass die Mutter das alles nicht allein stemmen kann. Sie zahlt allein die Verbindlichkeiten des Hauses ab, trägt also auch zu seiner Eigentumsbildung bei. Sie muss ohne Kindesunterhalt auskommen, lebt seit 2,5 Jahren auch vom Ersparten. Das kann man nicht ewig. Und da Bereicherung vorzuwerfen, das ist schon der Hammer. Ich find es schon bemerkenswert, dass der Mann bisher nicht mal im Traume darauf kam, die Mitverantwortung für das zu tragen, für das er Mitverantwortlich ist: die gemeinsame Brut.

Außerdem könnte seine Forderung nach Unterhalt auch schnell zum Bummerang werden. Wenn er zusätzlich zu seinem Einkommen noch Unterhalt erhält, dann kann es ja durchaus sein, dass er in die nächsthöhere Einkommensgruppe fällt und mehr Kindesunterhalt zahlen muss.

Mein Fahrplan für den Anwaltstermin:

1. Wann ist mit der Scheidung zu rechnen? Kann die Anwältin mit dem Richter eine zügige Terminierung hinbekommen?

2. Nichts streitiges mehr in Form der Antragserweiterung aufnehmen. Denn das führt alles zu einer Verzögerung der Scheidung.

3. Saubere Berechnung der möglichen gegenseitigen Unterhaltsansprüche unter der Berücksichtigung der verschiedenen Alternativen, also mit Trennungsunterhalt und ohne Trennungsunterhalt.

Viel Erfolg!

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Fakt ist doch, dass die Mutter das alles nicht allein stemmen kann.

Und? Dass die nach einer Trennung entstehenden wirtschaftlichen Einheiten nicht zwangsläufig gleichermaßen überlebensfähig sind wie die vorige eine wirtschaftliche Einheit, ist nun ja nichts neues.

Dann muss man sich eben überlegen, ob das Haus und der sonstige Lebensstandard gehalten werden können oder ob man hier zurückstecken muss.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das ist in der Tat nichts neues. Nur, dass jemand alle Lasten trägt, und der andere gar keine, das sollte eigentlich nicht sein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Warum nicht? Dass nennt sich Vertragsfreiheit. Die beiden haben sich geeinigt, dass er das Eigentum am Haus dann notariell aufgibt und sie dafür die Tilgungen trägt. Das ist in jeder Hinsicht legitim, in der Regel für alle Beteiligten günstiger als eine Versteigerung und die Kinder können im gewohnten Umfeld verbleiben. Oder anders gefragt: Warum sollte er für ein Haus bezahlen, in dem er nicht wohnen darf, dessen Eigentum er abdrücken soll und bei dem die Gewährung des Wohnraums an die Ehefrau dieser nichtmals als Wohnvorteil angerechnet werden soll? Wenn die Mutter will, kann Sie die Teilungsversteigerung ja anstreben oder die Bank zur Zwangsversteigerung nötigen. Wäre aber wohl reichlich unklug, da allem Anschein nach Sie vom status quo profitiert. Sollte das nicht mehr länger möglich sein, so ist der Einwand von JogyB völlig zutreffend. Man kann eben nicht immer alles haben, auch wenn man es früher mal gehabt hat.

Die ganzen Hinweise darauf, wie schwer die Mutter es doch trotz des höheren Einkommens und des mietfreien Wohnens hat oder wie langebder Vater auch ohne Trennungsunterhalt ausgekommen ist, sind vollkommen überflüssig. Zum einen hat Mutti in der Haushaltskasse jetzt bald 600€ mehr und der Vater dieses Geld weniger. Zum anderen ist das aber rechtlich auch ganz einfach völlig unrelevant. Man muss nicht am Hungertuch nagen, um Trennungsunterhalt zu fordern. Vielmehr ist dieser selbstverständliche Folge einer Trennung. Wenn der Vater auf dieses Recht bisher verzichtet hatte, dann kam das der Mutter nur entgegen und hat für die Zukunft keinerkei Bedeutung. Die Mutter hätte unterhaltsrechtlich von Anfang an reinen Tisch machen können. Man hatte sich bisher aber darauf verständigt, das sein zu lassen. Wie hh vorgerechnet hat, durchaus mit gutem Grund.
Wenn dieses Einvernehmen nun gekippt werden soll, dann sekbstverständlich dich in beide Richtungen. So bekommen jetzt nicht nur die Anwälte mehr Geld, sondern auch jeder der Eheleute das, was ihm rechtlich zuzusprechen ist. Wer da Bedenken bezüglich der Fairness hat, möge sich an den Bundestags in Berlin richten. Die sind dafür verantwortlich und nicht der Vater, der hier nunmal in die Defensive gedrängt wurde.

Hier wurde offenbar geheiratet, ohne sich grundlegender Ehepflichten bewusst zu sein. Überraschend kann das mit dem Trennungsunterhalt nicht gewesen sein. Wenn er das zwei Jahre lang nicht gefordert hat, dann war das nett/fair von ihm, sonst nichts. Es wäre wirklich erschreckend, wenn die Anwältig gerade kurz vor der geplanten Scheidung darauf nicht hingewiesen hätte. Zum Boomerang kann das für den Vater naämlich selbstverständlich nicht werden. Dass bei einer Einkommenstseigerung durch Trennungs Unterhalt in Höhe von X nun ein Aufschlag auf den Kindesunterhalt in Höhe von X+Y zu zahlen ist, lässt das Recht ganz eunfach nicht zu.
Es war also vollkommen absehbar, nachvollziehbar, vernünftig und vor allem "rechtens", dass der Mann jetzt Unterhalt gefordert hat.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38333 Beiträge, 13980x hilfreich)

Natürlich lässt das Recht zu, bei Einkommenssteigerungen in eine höhere Einkommensgruppe zu kommen. Welche dann eben zur Folge hat, dass auch mehr Kindesunterhalt zu zahlen ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ at all

Die Doppelmoral einiger ist echt aberwitzig; die Antworten würden wohl deutlich anders ausfallen, wenn der TS männlich wäre...

Fakt bleibt wohl aber, dass aufgrund des höheren Einkommens der Vater der Kinder wohl kaum oder wenig Unterhalt zahlen wird, zumindest bis zur Scheidung, nach der geschilderten Situation.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Natürlich lässt das Recht zu, bei Einkommenssteigerungen in eine höhere Einkommensgruppe zu kommen. Welche dann eben zur Folge hat, dass auch mehr Kindesunterhalt zu zahlen ist.
Das ist jedem hier bekannt und war nicht das Thema. Das Thema war die Behauptung, dass seine Forderung nach Trennungsunterhalt sich zum "Boomerang" entwickeln könnte und er am Ende schlechter dastehen würde als ohne diese Forderung. Eine solche Konstellation lässt das Unterhaltsrecht meines Erachtens nicht zu. Wenn jetzt hier weiterhin diese Behauptung aufrecht erhalten werden soll, dann würde ich mich doch für ein Rechenbeispiel interessieren. Die Zahlen dafür dürfen gerne wild aus der Luft gegrifen werden, denn ich bestreite die Existenz eines solchen Phänomens für alle denkbaren Einkommenssituationen.
Gegenwärtig halte ich den groben Überschlag von hh für ziemlich plausibel. Im großen und ganzen könnte das ein Nullsummenspiel werden und die TE wäre deutlich besser gefahren, erstmal zügig die Scheidung voranzutreiben. Offenbar war diese erschreckend schlecht seitens der Anwältin beraten. Dann wäre TU nämlich wirklich nicht mehr drin gewesen und sie hätte fröhlich den KU abkassieren können, ohne Gegenforderungen fürchten zu müssen.

Aber die TE und ich warten ja auch beide noch auf die Vorschrift, die dem Mann nach 2 Jahren das Fordern von Trennungsunterhalt verbieten bzw. vorschreiben soll, dass dieser nur bei Leben unter dem Existenzminimum gewährt werden muss. Möchte ich beides vehement bestreiten, obwohl sich diese Behauptungen in nicht nachvollziehbarer Weise durch diesen Thread ziehen. Ich halte die Rechtslage für ziemlich unmissverständlich. Er durfte TU fordern und das war auch nur vernünftig, um nicht zu sagen selbstverständlich.

2x Hilfreiche Antwort

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