Trennungsunterhalt nach 3 Jahren Trennung

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
mj239
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt nach 3 Jahren Trennung

Hallo,

Meine Ex und ich leben seit 02/07 getrennt, sind allerdings noch nicht geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (10 + 12) für die ich auch Kindesunterhalt zahle. Meine Ex arbeitete vor der Trennung und auch jetzt noch in Vollzeit.
Sie möchte jetzt, nach ca. 3,5 Jahren Trennung, noch Trennungsunterhalt von mir.

Hat sie da jetzt noch den Anspruch darauf, oder ist sie damit jetzt ein wenig spät?

Vielen Dank für die Meinungen/Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hat sie da jetzt noch den Anspruch darauf, oder ist sie damit jetzt ein wenig spät?


M.E. ist der Zug abgefahren.
Wie begründet deine Frau denn ihre Forderung?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

würde ich auch so sehen wie Loddar. Die Ansprüche hätten bei Trennung angemeldet werden müssen. Außerden arbeite die Ex Vollzeit und die Kinder sind im fortgeschrittenen Alter. Warum sollte da BU gerechtfertigt sein?

Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden? Geht doch alles zu Lasten des Rentenkontos.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@ Nero :love:

quote:
Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden? Geht doch alles zu Lasten des Rentenkontos.


Es sei denn man schließt den Versorgungsausgleich aus! ;)

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mj239
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden?

Meine Ex willigt der Scheidung noch nicht ein. Ich weiß das ich die Scheidung jetzt auch alleine durchziehen kann. Da hängt halt noch ein wenig mehr dran. Gemeinsames Haus+Grundstück.

quote:
Wie begründet deine Frau denn ihre Forderung?

Sie will haben was ihr zusteht. Deshalb auch meine Frage, ob ihr das jetzt noch zusteht. Ich sehe das ja genau so, dass sie nach 3 Jahren damit nicht mehr kommen brauch.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Guten Morgen mj239,

ein Rat, mehr nicht.
Von der langen Trennungszeit hat nur der/die Ehepartner/in finanzielle Vorteile.
Es sollte schnellsten die Scheidung beantragt und auch durchgesetzt werden.

Aber mach was du willst.

Stern

-- Editiert am 28.09.2010 08:14

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#6
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Guten Morgen,

m.M. nach ist der Unterhaltsanspruch verwirkt, da dieser innerhalb eines Jahres hätte geltend gemacht werden müssen.

Ich denke, der TS kann sich auf § 242 BGB Treu und Glauben, berufen, dass er mittlerweile davon ausgehen mußte, das dieser nicht begehrt wird.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie will haben was ihr zusteht.


Das wollen alle... nur, was ihnen zusteht.:)

Aber, da deine Frau sich in den letzten drei Jahren selbst hat unterhalten können, wird kein Richter da noch Bedarf sehen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
mj239
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch erstmal für Eure Meinungen, bestätigen mich in meiner Ansicht, das ihr jetzt der Trennungsunterhalt nicht mehr zusteht.
Wenn ich das ganz richtig verstehe, läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Es gibt anscheind nirgndewo, auch in den Gesetzestexten dazu, einen Paragraphen in dem es heißt "Trennungsunterhalt nur wenn im 1. Jahr angezeigt...."



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""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn ich das ganz richtig verstehe, läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.


Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.

Gerichte lehnen sich an andere Entscheidungen an, aber gleich sind sie nie, genauso wenig wie die Vorraussetzungen gleich sind.

Der Mensch ist nun mal ein Individuum, alles Einzelfälle. ;)

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"Liebe Grüße"

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