Hallo,
Meine Ex und ich leben seit 02/07 getrennt, sind allerdings noch nicht geschieden. Wir haben 2 gemeinsame Kinder (10 + 12) für die ich auch Kindesunterhalt zahle. Meine Ex arbeitete vor der Trennung und auch jetzt noch in Vollzeit.
Sie möchte jetzt, nach ca. 3,5 Jahren Trennung, noch Trennungsunterhalt von mir.
Hat sie da jetzt noch den Anspruch darauf, oder ist sie damit jetzt ein wenig spät?
Vielen Dank für die Meinungen/Antworten.
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Trennungsunterhalt nach 3 Jahren Trennung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
quote:
Hat sie da jetzt noch den Anspruch darauf, oder ist sie damit jetzt ein wenig spät?
M.E. ist der Zug abgefahren.
Wie begründet deine Frau denn ihre Forderung?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo,
würde ich auch so sehen wie Loddar. Die Ansprüche hätten bei Trennung angemeldet werden müssen. Außerden arbeite die Ex Vollzeit und die Kinder sind im fortgeschrittenen Alter. Warum sollte da BU gerechtfertigt sein?
Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden? Geht doch alles zu Lasten des Rentenkontos.
LG nero
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Hallo,
@ Nero
quote:
Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden? Geht doch alles zu Lasten des Rentenkontos.
Es sei denn man schließt den Versorgungsausgleich aus!

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"Liebe Grüße"
quote:
Mal so aus Interesse? Warum seid Ihr nach 3 Jahren Trennung noch nicht geschieden?
Meine Ex willigt der Scheidung noch nicht ein. Ich weiß das ich die Scheidung jetzt auch alleine durchziehen kann. Da hängt halt noch ein wenig mehr dran. Gemeinsames Haus+Grundstück.
quote:
Wie begründet deine Frau denn ihre Forderung?
Sie will haben was ihr zusteht. Deshalb auch meine Frage, ob ihr das jetzt noch zusteht. Ich sehe das ja genau so, dass sie nach 3 Jahren damit nicht mehr kommen brauch.
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Guten Morgen mj239,
ein Rat, mehr nicht.
Von der langen Trennungszeit hat nur der/die Ehepartner/in finanzielle Vorteile.
Es sollte schnellsten die Scheidung beantragt und auch durchgesetzt werden.
Aber mach was du willst.
Stern
-- Editiert am 28.09.2010 08:14
Guten Morgen,
m.M. nach ist der Unterhaltsanspruch verwirkt, da dieser innerhalb eines Jahres hätte geltend gemacht werden müssen.
Ich denke, der TS kann sich auf § 242 BGB
Treu und Glauben, berufen, dass er mittlerweile davon ausgehen mußte, das dieser nicht begehrt wird.
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"Liebe Grüße"
Hallo,
quote:
Sie will haben was ihr zusteht.
Das wollen alle... nur, was ihnen zusteht.:)
Aber, da deine Frau sich in den letzten drei Jahren selbst hat unterhalten können, wird kein Richter da noch Bedarf sehen.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Danke euch erstmal für Eure Meinungen, bestätigen mich in meiner Ansicht, das ihr jetzt der Trennungsunterhalt nicht mehr zusteht.
Wenn ich das ganz richtig verstehe, läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Es gibt anscheind nirgndewo, auch in den Gesetzestexten dazu, einen Paragraphen in dem es heißt "Trennungsunterhalt nur wenn im 1. Jahr angezeigt...."
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Hallo,
quote:
Wenn ich das ganz richtig verstehe, läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.
Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.
Gerichte lehnen sich an andere Entscheidungen an, aber gleich sind sie nie, genauso wenig wie die Vorraussetzungen gleich sind.
Der Mensch ist nun mal ein Individuum, alles Einzelfälle.

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"Liebe Grüße"
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