Trennungsunterhalt nach 6 Jahren?

4. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Poison59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt nach 6 Jahren?

Ausgangspunkt: Lebe seit 6 Jahren getrennt von meiner Frau. Wir haben 2 Kinder welche mittlerweile 24 und älter sind. Ich habe sämtliche Schulden/Kredite übernommen und abbezahlt. Wir haben uns auf eine freiwillige Zahlung meinerseits von 300 Euro Unterhalt für den Jüngsten geeinigt. Seit ca. 3 Jahren ist es gekürzt auf 150 Euro und läuft noch... Meine Frau verdiente wohl ca.1300 -1400 Euro. Vor einem Jahr wurde ihr gekündigt und es wurde auch eine Abfindung erstritten. Mit 51 ist es natürlich schwierig wieder Arbeit zu finden und so ist sie bis heute noch arbeitslos. Nun scheint es so, als ob es doch klappen könnte, aber wohl unter 1000 Euro.
Nun "flattert" mir ein Anwaltsschreiben ein, in dem mir mitgeteilt wird, das sie 912 Euro Netto Arbeitslosengeld bis 30.06.2010 erhält.
Text: Zur Prüfung, inwieweit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, werden sie aufgefordert, uns Auskunft über Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens durch Vorlage ihrer Lohn-und Gehaltsbescheinigung für die Zeit vom 1.8.2008 - 31.7.2009 zu erteilen und gleichzeitig den in diesem Zeitraum ergangenem Einkommen- bzw. Lohnsteuerbescheid vorzulegen. Wir werden dann die Ansprüche auf Unterhalt festlegen.
Meine Frage:
Wie soll ich mich verhalten? Auch einen Anwalt bemühen? Werde wohl nicht darum herum kommen Auskunft erteilen zu müssen. Ich bin doch nach 6 Jahren nicht für ihre Situation verantwortlich?! Habe ich womöglich Überstunden für Sie jetzt geschuftet? Was kann mich erwarten? Ist es ein Fehler noch nicht geschieden zu sein?
Ich arbeite in 3-Schicht und verdiene sicher nicht schlecht. Lebe mittlerweile in neuer Lebensgemeinschaft.

Danke im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MaxiCosy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Das ist wohl der Fehler wenn man keine Nägel mit Köpfen macht. Da wirst du wohl zahlen müssen.
Wenn ihr weiter getrennt lebend bleibt hat sie auch Anspruch auf evtl. Witwenrente. Deine neue Lebensgemeinschaft schaut derweil in die Röhre. Findet sie das eigentlich gut?
Grüße
Maxi

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-- Editiert am 04.09.2009 12:13

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Poison,

mal abgesehen davon, dass man nach 6 Jahren Trennung wirklich schon geschieden sein sollte, sehe ich es etwas anders.

Gibt es einen Grund für das Verzögern der Scheidung?

Die Ex in spé hat die letzten 6 Jahre selbst gewirtschaftet. Wenn sie jetzt abrbeitslos wird, kann man nicht einfach hergehen und nun Trennungsunterhalt fordern. Abgesehen davon, sie erhält 912 Euro ALG1. Damit ist ihr Bedarfgedeckt. Wenn sie nicht erwerbstätig ist, beträgt dieser 770 Euro.

Kinder müssen auch keine betreut werden.

Also ab zum Fachanwalt für Familienrecht und das Schreiben erwidern. Bei der Gelegenheit dann auch gleich die Scheidung auf den Weg bringen.

LG Nero

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaxiCosy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich finde sie haben mit ihrer 6-jährigen Trennung ohne Scheidung doch klar zum Ausdruck gebracht, dass sie weiter füreinander sorgen wollen.
Oder sehe ich das falsch?
Warum geht man sonst nicht den Weg ganz?
Grüße
Maxi

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Maxi,

ich würde argumentieren, dass durch das 6jährige selbstständige wirtschaften der Ex in spé die Unterhaltskette unterbrochen ist. Der Trennungsunterhalt hätte zeitnah zur Trennung gefordert werden müssen.

quote:
Warum geht man sonst nicht den Weg ganz?


In dem Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt recht.

LG Nero

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