Trennungsunterhalt nach Steuerklassenwechsel

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt nach Steuerklassenwechsel

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, welche sich bislang nicht klären ließ. Nach dem Steuerklassenwechsel
in 1 hat sich logischerweise mein Einkommen verringert, soweit ist das nachvollziehbar. Wie sieht es jedoch bei der Berechnung des Unterhaltes aus, da meine (Noch)Ehefrau durch den Wechsel von Klasse 5 in Klasse 2 nun ja ebenfalls mehr Geld zur Verfügung hat. Ist in diesem Fall für die Neuberechnung einmal mein geringeres Nettoeinkommen zu berücksichtigen, sowie auf ihrer Seite das nun höhere Nettoeinkommen. Der Steuerbescheid hilft hier bekanntermaßen nicht weiter es gäbe nur entsprechende Gehaltsmitteilungen mit Beginn des Jahres.

LG Noage

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

geht es um Trennungsunterhalt?

ist der bereits berechnet?

edy

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#2
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja, das hätte ich wohl schreiben können.
Berechnet war er im September, zum Januar wurden die Steuerklasse geändert. Leider zieht sich das Ganze wie Kaugummi, erst wurde dann "vergessen" die 5% Pauschale zu berücksichtigen (den Spaß hatten wir im August auch schon), dann wurde nur mein niedrigeres Nettoeinkommen berücksichtigt, jedoch nicht, dass meine (Noch) Ehefrau nun ein höheres Einkommen hat.
Daher nun meine Frage...

Danke schon einmal für die Mühe...

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ist die Berechnung nun abgeschlossen und hast du diese bereits anerkannt?

Was ist mit den anderen Bereinigungsposten?

Du bist anwaltlich vertreten?

edy

-- Editiert von edy am 08.05.2019 06:32

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#4
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,
ich habe deine Antwort leider übersehen.
Die neue Berechnung habe ich nicht anerkannt, da es hier zusätzlich noch massive unterschiedliche Auffassungen gibt. Die 5% Pauschale wurde nicht berücksichtigt (obwohl beidseitig gegeben) , es werden auf ihrer Seite Ausgaben für Sportverein für die Kinder nettobereinigend berücksichtigt. Ihr Wohnvorteil (wobei der durchaus strittig ist, ihr gehört das Haus Schenkung durch ihren Vater, dieser hat aber noch Nießbrauchsrecht), das Trennungsjahr ist um, trotzdem bleibt sie bei 20 Stunden pro Woche im Job, ich zahle seit einem Jahr ca. 200 Euro freiwillig für verschiedene Sachen wie Versicherungen etc. an die Kinder und wollte, dass diese Zahlungen nun ebenfalls Berücksichtigung finden...
Ich habe meinen Anwalt mittlerweile wieder mit ins Boot geholt, leider ist er jetzt im Urlaub.
Vorallem den Wohnvorteil finde ich schwierig.

Gruß noage

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#5
 Von 
noage
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu der Geschichte mit dem Wohnvorteil und Nießbrauchsrecht ist noch anzumerken, dass sie nur die Nebenkosten an ihren Vater überweist, jedoch keine darüberhinausgehenden Kosten obwohl sie meinen Mietvertrag mit ihm übernommen hat.

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