Trennungsunterhalt nachfordern

6. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Trennungsunterhalt nachfordern

Ich bin seit 5 Jahren von meinem Mann getrennt. Im ersten trennungsjahr habe ich über das Gericht trennungsunterhalt eingefordert. Da mein Mann sein Einkommen nicht nachweisen konnte wurde die Höhe auf 800€ festgesetzt. Er zahlte erst, nachdem gepfändet wurde. Ich sagte dann, mir reicht die hälfte und er zahlte bis vor zwei Jahren. Er stellte die Zahlungen ein, nachdem ich ein halbes Jahr mit meinem Freund zusammen war. Seit dem arbeite ich mehr, 100 Prozent plus nebenjob.
Bis heute wohne ich jedoch nicht mit meinem Freund zusammen, wir wirtschaften nicht zusammen. Kann ich noch Trennungsunterhalt nachfordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Anita,

Zitat:
Kann ich noch Trennungsunterhalt nachfordern?


Rückwirkend, nein.

Wie würdest du einen etwaiigen Anspruch begründen?

Grüßle



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"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen gerichtlichen Titel über €800 Trennungsunterhalt. Nicht bediente Titel sind pfändbar.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@amako,

.....ja, fürs erste Trennungsjahr. Das ist 4 Jahre zurück...

Zitat:
Im ersten trennungsjahr habe ich über das Gericht trennungsunterhalt eingefordert.


Grüßle

-- Editiert von Loddar am 06.08.2015 13:25

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@loddar
Grundsätzlich wird Trennungsunterhalt bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Wie lange die Trennung bereits andauert, ist unwichtig. Deshalb ist auch dann weiterhin Trennungsunterhalt zu zahlen, wenn die Eheleute schon sehr lange getrennt leben. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wie ich es verstanden habe, hat die TS im ersten Trennungsjahr (und nicht für das erste Trennungsjahr) einen Titel erwirkt, ob der zeitlich begrenzt war.....?
Gruß Andreas

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anita7
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, genau. Also wenn seit dem nichts anderes vereinbart wurde, kann ich es mit dem Titel pfänden lassen? Das war zeitlich nicht begrenzt.

-- Editiert von anita7 am 06.08.2015 16:50

2x Hilfreiche Antwort

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