Trennungsunterhalt nur für 12 Monate

16. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jobi81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt nur für 12 Monate

Hallo zusammen!

Ich hätte gerne eine Einschätzung zum Thema Trennungsunterhalt.

Eheleute trennen sich und erstellen eine eigene Trennungsvereinbarung. Ehemann M zahlt der Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 285€.

Nach der zwöften Zahlung stellt der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Macht er das zurecht oder besteht Zahlung auf Trennungsunterhaltes bis zur rechtskräftigen Scheidung?

Folgende Ausgangssituation:
- Einvernehmliche Scheidung
- Ehegattin hat den Rechtsanwalt beauftragt
- Eigens erstellte Trennungsvereinbarung
- Dauer der Ehe zum Trennungsdatum: nicht ganz 3 Jahre
- Vereinbarter Trennungsunterhalt über 285€, beginnend ab Juni 2020
- Gerichtstermin für die Scheidung wurde mittlerweile beantragt
- Beide Ehepartner sind voll berufstätig
Einkommen netto Ehemann 3.050€ / Ehefrau 2.300€
- Keine Kinder

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

-- Editiert von Jobi81 am 16.07.2021 14:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Jobi81):
Nach der zwöften Zahlung stellt der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Macht er das zurecht oder besteht Zahlung auf Trennungsunterhaltes bis zur rechtskräftigen Scheidung?
Was wurde denn in der eigenen/privaten/außergerichtlichen Vereinbarung dazu festgehalten? Worauf haben sich beide Partner verständigt?
zB
Zahlung von mtl. 285,- für die Zeit der Trennung?
Zahlung von mtl. 285,- bis zur rechtskräftigen Scheidung?
oder gar
Zahlung von mtl. 285,- weiterhin als nachehelicher Unterhalt?






Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jobi81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

In der eigens erstellten Trennungsvereinbarung wurde folgendes dokumentiert und von beiden Ehepartnern unterschrieben:

Der Ehemann überweist der Ehefrau einen Trennungsunterhalt in Höhe von 285€ jeweils im Voraus immer bis zum 5. des Monats auf das Konto mit folgenden Daten:

Empfänger: XYZ
IBAN: DE12...

Der Ehemann hat jederzeit die Möglichkeit, die restlichen Zahlungen des Trennungsunterhaltes in einer Summe zu begleichen.


Der letzte Satz bezieht sich darauf, da beide Parteien bei Unterzeichnung der Trennungsvereinbarung davon ausgegangen sind, dass die Zahlung für 12 Monate gilt.
Ich nachhinein meint die Ehefrau F, dass diese Vereinbarung nicht rechtskräftig sei und verlangt die weitere Zahlung des Trennungsunterhaltes.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Jobi81):
Der letzte Satz bezieht sich darauf, da beide Parteien bei Unterzeichnung der Trennungsvereinbarung davon ausgegangen sind, dass die Zahlung für 12 Monate gilt.
Das ist aber nicht zu lesen. Das sieht jetzt auch nur einer von beiden so.
Zitat (von Jobi81):
meint die Ehefrau F, dass diese Vereinbarung nicht rechtskräftig sei und verlangt die weitere Zahlung des Trennungsunterhaltes.
Das mag sein, dass sie das so sieht. Wenn der Mann meint, man hätte über 12 Monate gesprochen, dann zahlt er nicht weiter.
Dann müsste die Frau sich was einfallen lassen--- außer weitere Zahlungen zu verlangen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Vokabel "Trennungsunterhalt" enthält zunächst einmal keine Begrenzung. Zwar ist des möglich, dass der Trennungsunterhalt auf 12 Monate begrenzt wird. Das ist hier aber nicht geschehen. Damit wird dieser Unterhalt bis zur Scheidung zu zahlen sein. Die Alternative wäre natürlich, die Zahlung einzustellen nach 12 Monaten und dann zu schauen, was die Frau macht. Nur, dann haben wir keine einvernehmliche Scheidung mehr, das ganze kann länger dauern und damit auch möglicherweise der Trennungsunterhalt. Ich würde mich darauf konzentrieren, möglichst schnell geschieden zu werden. Und die paar Monate Mehrzahlung in Kauf nehmen.

wirdwerden

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