Hallo liebhe Forumsgemeinde,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. lebe seit 08/13 dauernd getrennt (EF hat bislang kein Einkommen; arbeitet erst ab 01.01.14 für 10 Stunden) und nun wurde mir die Unterhaltberechnung der Anwältin der EF zugestellt (Ansatz mit den laufenden Einkommen bis 07/13). Mein Anwalt hat mir jetzt eine korrigierte UH-Berechnung zugestellt mit dem Ansatz des Einkommens vom Vorjahr 2012. Könnt ihr mir sagen was rechtlich richtig ist (evtl. auch mit Angabe der Fundstelle).
Eine zweite Frage von mir ist folgender Sachverhalt:
unser Sohn (14 J.) möchte in 08/14 eine private Schülerreise ins Ausland (mit einem seiner Freunde) machen. Meine Frau meint, dass ich die Reisekosten als Sonderbedarf tragen muss. Was meint Ihr dazu?
Danke für eure Antworten
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Trennungsunterhalt; richtiges Einkommen; Sonderbed
Hallo Drucki,
Zur Berechnung zählt das durchschnittliche Einkommen
der letzten 12 Monate ( bei nichtselbstständig).Plus
evtl. Steuerrückerstattung.
Dieses EK muss dann noch bereinigt werden.
Wirst du von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten?
Sonderbedarf ist wenn der Betrag nicht angespart werden kann.
Schülerreise, m.E. nur wenn ganze Klasse fährt.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
Sonderbedarf sehe ich hier nicht. Sonderbedarf ist es dann, wenn unvorhersehbar und außergewöhnlich hoch. Hier hätte man also noch 10 Monate Zeit, aus dem laufenden Unterhalt anzusparen.
In welcher Höhe leistest Du denn KU, Drucki?
Selbst wenn Sonderbedarf gegeben wäre, wäre dieser nicht allein vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu leisten.
LG nero
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