Trennungsunterhalt; richtiges Einkommen; Sonderbed

24. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Drucki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt; richtiges Einkommen; Sonderbed

Hallo liebhe Forumsgemeinde,
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. lebe seit 08/13 dauernd getrennt (EF hat bislang kein Einkommen; arbeitet erst ab 01.01.14 für 10 Stunden) und nun wurde mir die Unterhaltberechnung der Anwältin der EF zugestellt (Ansatz mit den laufenden Einkommen bis 07/13). Mein Anwalt hat mir jetzt eine korrigierte UH-Berechnung zugestellt mit dem Ansatz des Einkommens vom Vorjahr 2012. Könnt ihr mir sagen was rechtlich richtig ist (evtl. auch mit Angabe der Fundstelle).

Eine zweite Frage von mir ist folgender Sachverhalt:
unser Sohn (14 J.) möchte in 08/14 eine private Schülerreise ins Ausland (mit einem seiner Freunde) machen. Meine Frau meint, dass ich die Reisekosten als Sonderbedarf tragen muss. Was meint Ihr dazu?
Danke für eure Antworten

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Drucki,

Zur Berechnung zählt das durchschnittliche Einkommen

der letzten 12 Monate ( bei nichtselbstständig).Plus

evtl. Steuerrückerstattung.

Dieses EK muss dann noch bereinigt werden.

Wirst du von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten?

Sonderbedarf ist wenn der Betrag nicht angespart werden kann.

Schülerreise, m.E. nur wenn ganze Klasse fährt.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Sonderbedarf sehe ich hier nicht. Sonderbedarf ist es dann, wenn unvorhersehbar und außergewöhnlich hoch. Hier hätte man also noch 10 Monate Zeit, aus dem laufenden Unterhalt anzusparen.

In welcher Höhe leistest Du denn KU, Drucki?

Selbst wenn Sonderbedarf gegeben wäre, wäre dieser nicht allein vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu leisten.

LG nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen