Hallo!
Mein Mann hat mir vor 2 Wochen gesagt, dass er Mitte März ausziehen wird. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Er war bereits beim Anwalt und es soll demnächst eine Trennungsvereinbarung unterschrieben werden. In dieser wird dann wohl der Trennungszeitpunkt und der Trennungsunterhalt festgelegt (ich war bislang "nur" Hausfrau und Mutter, ohne Einkommen). Sein Anwalt meinte, dass das Datum an dem er mir gesagt hat, dass er sich trennen möchte, der Trennungszeitpunkt wäre. Aber davon mal abgesehen, dass er bereits öfter gesagt hat, dass er geht, leben wir aber noch ganz "normal" zusammen wie vorher auch. Für mein "Rechtsverständnis" ist der Auszug der Trennungszeitpunkt, oder nicht? Außerdem wollte ich wissen, ob der Kindesunterhalt zum Trennungsunterhalt dazu kommt oder im Trennungsunterhalt enthalten ist?
Vielen Dank für alle Antworten!
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Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
wenn der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Trennungszeitpunkt sein soll, müsstet ihr getrennt von Tisch und Bett eigenständig wirtschaften. Ob das so klappt, wenn ihr noch in einem Haushalt lebt, sei mal dahingestellt.
Aber ist doch eigentlich egal, ob nun jetzt oder erst im März. Da verschiebt sich ja lediglich der Zeitpunkt zum Einreichen der Scheidung etwas nach hinten.
Der Kindesunterhalt ist natürlich nicht im Trennungsunterhalt enthalten. Der geht extra. Ich rate Dir, dazu eine beistandschaft beim JA einzurichten. Der Beistand kümmert sich dann um die Durchsetzung der Ansprüche. Das ist kostenlos.
Wenn kindesunterhalt gezahlt ist, stehen Dir von dem verbleibenden Einkommen dess Ex-MAnnes 3/7 zu, vorausgesetzt seib SB bleibt dabei unberührt. Dieser beträgt aktuell 1.200€.
LG nero
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quote:
Sein Anwalt meinte
Grundsatz: sein Anwalt wird von ihm bezahlt, arbeitet für ihn, und meint daher immer das, was für ihn von Vorteil ist.
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Hallo elli.hx,
Wie hoch ist sein Nettoeinkommen?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo edy!
quote:
(ich war bislang "nur" Hausfrau und Mutter, ohne Einkommen).
Da wird nicht viel vorhanden sein.
elli.hx, die Anmerkung von hiphappy solltest Du Dir zu Herzen nehmen und Dich dringend selber eines Fachanwalts für Familienrecht bedienen.
LG nero
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