Trennungsunterhalt und Schulden

3. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tudor500
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt und Schulden

Hallo,

Folgender Fall bahnt sich bei uns an. Meine Frau hat sich nach 17 Jahren von mir getrennt und lebt seit 4 Monate bei einem neuen Partner. Während der Ehe sind gemeinsame Schulden entstanden, die jedoch alle auf mich laufen. Alle Verbindlichkeiten sind auf meine Person abgeschlossen worden, da meine Frau negative Schufa-Einträge hat. Meine Frau bedient zwar auch ein paar eigene Gläubiger mit einer gesamten Forderung von 1.500 Euro mit mtl. Tilgung von ca. 150 Euro.

Meine Schulden die wir gemeinsam gemacht haben, belaufen sich auf ca. 40.000 Euro mit einer mtl. Tilgung von 1.200 Euro mtl..

Meine Frau verdient im ÖD netto 1.930 Euro. ich verdiene auch im ÖD netto 1.700 Euro.

Da ich nach der Trennung die Schulden nicht allein tragen kann, habe ich mit meiner Frau ein Darlehnsvertrag über die Hälfte unsere Schulden abgeschlossen, sodass die Schulden hälftig geteilt sind. Im Vertrag haben wir vereinbart, dass sie kein Unterhalt zu zahlen braucht, solange sie den Vertrag einhält.

Die erste Rate im März hat sie noch gezahlt. Die 2. Rate kam jetzt schon nicht mehr an und verweigert inzwischen jeden Kontakt. D.h. sie kommt ihren Vertragsverpflichtungen nicht mehr nach und ich kann nach 14 Tagen den Vertrag kündigen.

Das nützt mir natürlich in Bezug auf die Schulden nicht viel.

Jetzt müsste ich Trennungsunterhalt beantragen.

Nun meine Fragen:

1.) Spielen die Schulden die jeder hat eine Rolle bei der Ermittlung des Trennungsunterhalts, ggf. auch für ein etwaiger nachehelichen Unterhalt? Oder wird hier nur das Einkommen von beiden Partner zur Berechnung berücksichtigt.

2.) Sollte es passieren, dass wir beide in die Privatinsolvenz gehen müssen, kann ich dann trotzdem Trennungsunterhalt geltend machen?

3.) Da ich jetzt auf heißen Kohlen sitze, durch die nicht eingehaltene Vereinbarung meiner Frau, wie lange dauert es ungefähr, von Antragsstellung bei Gericht, bis eine Entscheidung über Trennungsunterhalt gefällt wird? Gibt es da auch Eilverfahren?

Danke für die Hilfe



-- Editiert von Tudor500 am 03.05.2021 00:01

-- Editiert von Tudor500 am 03.05.2021 00:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Euer Einkommen unterscheidet sich kaum, da wird wohl eher kein Trennungsunterhalt zu zahlen sein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wenn die Schulden alle auf dich laufen, also nur du unterschrieben hast, hat deine Frau damit auch nichts zu tun

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Klein
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Verbindlichkeiten werden bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens, das Grundlage für einen Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt ist, nur dann berücksichtigt, wenn sie auch tatsächlich gezahlt werden.

Auch während einer Insolvenz können Unterhaltsansprüche bestehen.

Ein einstweiliges Anordnungsverfahren zum Unterhalt ist möglich und vorzugswürdig, da ein sog. Hauptsacheverfahren nicht zuletzt wegen coronabedingter Verzögerungen bis zu 6 Monate dauern kann.

0x Hilfreiche Antwort

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