Trennungsunterhalt und neuer Partner

28. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
dyter07
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
Trennungsunterhalt und neuer Partner

Hallo,

es geht um ein seit Jahren dauerndes Scheidungs- bzw. Unterhaltsdrama. Mittlerweile sind dort 4 Gerichte in zwei verschiedenen Staaten beschäftigt.

Es folgt hier eine lange Rede mit kurzem Sinn: Wie verhält es sich wenn nach einer sehr kurzen ehelichen Gemeinschaft sie sofort zu ihrem neuen Lebensgefährten zieht. Steht ihr Trennungsunterhalt zu? Ich meine Nein, aber gibt es da Urteile, Gesetze?

Kurzfassung der Geschichte:
Heirat mit der Klägerin im Oktober 2004, im Januar 2005 wird die Aufenthaltsgenehmigung für sie ausgestellt, für drei Jahre. Sie ist rumänische Staatsbürgerin. Sie taucht sehr schnell unter, ist nur in der ehelichen Wohnung wenn sie was braucht. In den Monaten Januar bis Mai 2005 habe ich sie kaum gesehen, im Mai 2005 wollte sie die Ehe retten. Tatsächlich tauchte dann ihr neuer Lebensgefährte/(Zuhälter?) auf und wollte kassieren. Trennung Ende Mai 2005 nach einem Polizeieinsatz, sie reist nach Rumänien aus.

Sie taucht dann im Dezember 2005 wieder auf, aber nur durch Anwaltspost. Will Trennungsunterhalt und laufenden Unterhalt, lebt seit Juni 2005, also der Trennung, bei ihrem neuen Lebensgefährten/(Zuhälter?).

Klage wird eingereicht mit manipulierten Anschriften. In Deutschland fliegt das auf beim Amtsgericht die die Klage und PKH abweisen. Oberlandesgericht entscheidet das sie maximal auf 5 Monate Trennungsunterhalt klagen kann aber laufender Unterhalt wegen der sehr kurzen ehelichen Gemeinschaft nicht in Betracht kommt, auch wegen des Altersunterschiedes von fast 20 Jahren, die Klägerin war bei Entscheisung 21 Jahre alt. Amtsgericht weist Klage zurück. Beschwerden usw... Resultat: Da ich nicht mehr in Deutschland wohne wird die Sache im August 2007 an das Amtsgericht an ihrem Wohnort abgegeben.

Klägerin behauptet auch nicht mehr in Deutschland zu wohnen, 2006 wurde sie dort wegen illegalen Aufenthalts von der Polizei gesucht. Ich kann aber beweisen das sie in Deutschland geblieben ist.

Klage wird nochmal von ihr eingereicht, diesmal in Rumänien. Sie manipuliert die Anschriften und erwirkt ein Urteil in Abwesenheit. Auch das fliegt auf, Urteil ist in Rumänien nicht haltbar. Wegen Dokumentenfälschung wird Verfahren gegen sie in RO eingeleitet wegen Prozessbetrug (wird nix bei rauskommen da hier Alltag).

Ich kann beweisen das ich a) Unterhalt nach der Trennung geleistet habe bis ich erfahren habe das sie in Deutschland bei ihrem Lebensgefährten lebt. Wird von ihr bestritten aber habe ja die Bankbelege. b) Sie dauerhaft in Deutschland wohnt und c) von ihrem Lebensgefährten finanziell unterstützt wird.

Ich argumentiere das ein Trennungsunterhalt aus den Gründen a) b) und c) nicht in Betracht kommt.

Sache wird von der Klägerin immer weiter verzögert...

Meinungen dazu?

-- Editiert von dyter07 am 28.10.2007 11:13:25

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meinungen dazu?


Du heiratest ein junges Mädchen, dass du offensichtlich kaum kennst. Sie ist zwanzig und du bist zwanzig Jahre älter. Nach deinen Vermutungen hat sie einen Zuhälter. Und nun geht es dem Mädel darum noch möglichst viel Kohle aus der Sache rauszuschlagen.

Was soll man dazu sagen. Wehr dich dagegen. Aber hier kann dir allenfalls ein versierter Anwalt weiter helfen.

Rein moralisch gesehen hält sich mein Mitleid allerdings in Grenzen. Die Ehe war doch vermutlich allein darauf abgestellt, der Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen. So richtigen Durchblick hast du da wohl nicht gehabt. Oder nicht haben wollen. Und nun hast du die Sache am Hals.

Wer keine Probleme hat, der macht sich eben welche ... :grins:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cristirode
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, in Rumänien wird Unterhalt gewährt nur wenn man beweisen kann dass man Arbeitsunfähig ist (die alte gute komunistische Gesetze :-) ). Arbeitsunfähig heisst dort allerdings auch wenn man unter 18 Jahre alt ist oder wenn man studiert (wehränd der Ehe). Nach rechtskraft der Scheidung wird dort kein Unterhalt mehr gewährt wenn man arbeitsfähig ist. Also mach dir keine Sorgen. In Deutschland hätte sie was bekomme. Allerdings wenn schon ein deutsche rechtskräftige Unterhaltstitel gibt, dann wird das in Rumänien anerkannt. Dann musst du den in Deutschland ändern.
Dein Rumäne... :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo


Ehedauer
Hält eine Ehe nicht einmal ein Jahr, kann im Fall einer Scheidung keiner der Partner Unterhaltsansprüche geltend machen. Oberlandesgericht Hamm, Az. 11 UF 138/05


mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.742 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen