Guten Abend allerseits,
nun ist es bei uns auch soweit. Nach fast 2 jähriger Ehe steht nach dem Trennungsjahr die Scheidung bevor. Da die Trennung noch sehr frisch ist, gilt es jetzt die Unterhälte zu klären.
Der Unterhalt für meine Kinder ist natürlich obligatorisch.
Meine Frage bezieht sich jetzt jedoch auf den Ehegattenunterhalt.
Zu den Fakten:
Wir haben zwei Kinder. 8 Monate und 5,5 Jahre alt.
Beide werden bei der Mutter bleiben.
Verdienst meinerseits: 4000 Euro netto / Monat.
Ich zahle 2100 Euro für das Haus ab. Ich bin alleiniger Besitzer und stehe auch allein im Grundbuch. Ich zahle alles für und um das Haus.
Die Kredite hatte ich bereits vor der Eheschließung.
Da die Trennung nun aktuell ist, möchte ich das Haus verkaufen; aus verschiedenen Gründen.
Aufgrund meiner finanziellen Situation hat mein Anwalt mein bereinigtes Nettoeinkommen errechnet und kommt somit ausser den ca. 600 Euro Kindergeld, auf einen Trennungsunterhalt von ca.200 Euro, sodaß ich gerade noch den Selbstbehalt von ca. 1200 Euro im Monat zur Verfügung habe.
Meine Frau ihr Anwalt hat mir nun geschrieben, wenn ich das Haus verkaufe, könnte ich quasi schuldenfrei sein und hat einen Trennungsunterhalt von ca. 1400 Euro ausgerechnet.
Auf dem Haus sind noch 270000 Euro Schulden. Diese könnte ich vielleicht unter den besonderen Umständen mit einer Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank; ich schätze mal ca. 50000 Euro abbezahlen.
Die Frage die ich habe; ist dies zumutbar, quasi aus meinem ersparten Geld, 50000 Euro für die derzeitige Ablösung auszulegen? Muss ich diesen Verlust eingehen, nur um die Kredite abzulösen und den Unterhalt für meine frau zu zahlen.
Ich wollte von dem Erlös des Hauses, mir eine kleine Wohunung kaufen.
Ach ja, der Ehevertrag auf gegenseitigen Unterhaltsverzicht ist wohl für die Mülltonne, hat man mir schon gesagt.
Viele Grüsse
Jake 78
Trennungsunterhalt und nun Haus verkaufen deswegen?
23. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2015 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt und nun Haus verkaufen deswegen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Mai 2015 | 19:56
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Jake,
Wenn du im Haus wohnen bleibst, kann man dir einen Wohnvorteil anrechnen (Wert=ortsübliche Miete).
Zinsen kannst du gegerechnen.
Sollte der Wert des Hauses zugenommen haben ( durch Tilgung) steht der Frau evtl. ein Zugewinn zu.
lg
edy
#2
Antwort vom 24. Mai 2015 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Zitat:Meine Frau ihr Anwalt hat mir nun geschrieben, wenn ich das Haus verkaufe, könnte ich quasi schuldenfrei sein und hat einen Trennungsunterhalt von ca. 1400 Euro ausgerechnet.
Selbst wenn Du das Haus verkaufst, würde das nicht dazu führen, dass Du Unterhalt in Höhe von 1.400€ zahlen musst, zumal der Verkauf des Hauses im Trennungsjahr ohnehin nicht zumutbar ist.
Allerdings musst Du Dir einen Wohnvorteil zurechnen lassen, wenn Du alleine weiter im Haus wohnst, so dass der Unterhalt mehr als 200€ betragen würde.
Zitat:Ach ja, der Ehevertrag auf gegenseitigen Unterhaltsverzicht ist wohl für die Mülltonne, hat man mir schon gesagt.
Das kommt auf die genauen Umstände an.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Mai 2015 | 00:12
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatAch ja, der Ehevertrag auf gegenseitigen Unterhaltsverzicht ist wohl für die Mülltonne, hat man mir schon gesagt. :
Aber nur wenn er zu Lasten dritter geht ( also wenn Frau staatliche Unterstützung benötigt).
lg
edy
Und jetzt?
Schon
268.078
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten