Hallo,
der Mann hat im Oktober 2024 die Scheidung eingereicht. Die Frau lebt seit einem Jahr mit dem neuen Partner zusammen und betreut ein Kind im Grundschulalter mit Pflegegrad 2.
Seit der Trennung geht die Frau nicht mehr arbeiten. Der Mann lebt in dem gemeinsamen ehelichen Haus - hälftig ausgezahlt wird vom Mann die Frau nach der Scheidung.
Gearbeitet hat die Frau vorher im Minijob, ohne Ausbildung, auf Grund vom Abbruch der Ausbildung wegen Schwangerschaft.
Nun zahlt der Mann nur noch sehr wenig Ehegattenunterhalt, deutlich weniger als die Monate davor, weil er fiktives 40 Stunden Gehalt angerechnet hat, obwohl die Frau momentan nicht arbeitet.
Eine Beantragung von Bürgergeld ist nicht möglich, weil das Einkommen des Ehemanns recht hoch ausfällt.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es, bei einem Antrag bei Gericht dazu kommt, dass der Mann wieder den vollen Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung zahlen muss?
Die Scheidung ist wahrscheinlich zwischen April bis September durch. Der Ehemann hat schon dazu gesagt, dass er ab April gar keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen wird, nachdem er jetzt aber auch ja schon ohne vorherige Ankündigung den Ehegattenunterhalt stark gekürzt hat.
Trennungsunterhalt während der Noch-Ehe
29. Januar 2025
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Frage vom 29. Januar 2025 | 14:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt während der Noch-Ehe
#1
Antwort vom 29. Januar 2025 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (40171 Beiträge, 6547x hilfreich)
Trennungsunterhalt betrifft immer die Ehezeit.Zitat :Trennungsunterhalt während der Noch-Ehe
Kommt drauf an. Was der Ehemann jetzt sagt, ist nicht relevant.Zitat :Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,
Ein Gericht hat zu prüfen... und dann zu entscheiden.
Wenn der Scheidungsantrag schon im Oktober 24 gestellt wurde, sollte der 1. Gütetermin bald aufgerufen werden.
#2
Antwort vom 29. Januar 2025 | 16:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Es wurde noch kein Gericht eingeschaltet, weil das Problem erst seit kurzem besteht und die Hoffnung war, dass es untereinander geklärt werden könnte.
Wird dann ein Gütetermin einfach so stattfinden? Oder nur wenn das Gericht davon Bescheid weiß, dass es Streitpunkte gibt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Januar 2025 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (40171 Beiträge, 6547x hilfreich)
Einfach so findet nichts statt.Zitat :Wird dann ein Gütetermin einfach so stattfinden? Oder nur wenn das Gericht davon Bescheid weiß, dass es Streitpunkte gibt?
Aber wahrscheinlich wird das Gericht die Ehe nicht im 1. Termin scheiden, wenn Mann und Frau sich noch über Geld streiten.
#4
Antwort vom 29. Januar 2025 | 17:35
Von
Status: Philosoph (13371 Beiträge, 4783x hilfreich)
Zitat :der Mann hat im Oktober 2024 die Scheidung eingereicht.
Zitat :Die Scheidung ist wahrscheinlich zwischen April bis September durch.
Zitat :Wenn der Scheidungsantrag schon im Oktober 24 gestellt wurde, sollte der 1. Gütetermin bald aufgerufen werden.
Euren Optimismus in allen Ehren...
Aus eigener Erfahrung -> Einreichung 08/23, Fragebogen zum Versorgungsausgleich 09/24, Scheidungstermin 01/25
Zitat :Es wurde noch kein Gericht eingeschaltet, weil das Problem erst seit kurzem besteht und die Hoffnung war, dass es untereinander geklärt werden könnte.
Da die Hoffnung nun wohl zerstört ist, sollte sich die Dame dringend auf die Suche nach einem eigenen Anwalt machen, falls sie keinen hat.
Ansonsten mal die Frage:
Hat die Frau überhaupt Trennungsunterhalt eingefordert? Vorher wird nämlich auch keiner fällig.
Und noch etwas, den Grund weswegen man sich "bedürftiger" gemacht hat, als es während des Zusammenlebens der Fall war, wird die Dame nennen müssen.
Also aus welchem Grund hat die Dame ihre Beschäftigung aufgegeben?
#5
Antwort vom 29. Januar 2025 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (40171 Beiträge, 6547x hilfreich)
Offenbar war das nicht nötig, denn bisher hat der Ehemann diesen gezahlt, nun aktuell ist es weniger. Über andere Punkte hat man sich wohl schon geeinigt.Zitat :Hat die Frau überhaupt Trennungsunterhalt eingefordert?
Die Dame ist wohl die Ehefrau, die seit 1 Jahr bei ihrem neuen Partner lebt, von diesem versorgt wird und ein Kind mit PG2 versorgt.Zitat :Also aus welchem Grund hat die Dame ihre Beschäftigung aufgegeben?
Auch mit Pessimismus dürfte das nicht der übliche bundesweite Standard sein.Zitat :Euren Optimismus in allen Ehren...
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