Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Meine Frau und ich leben seit Juli 2015 getrennt. Meine Frau musste noch vor unserer Ehe Privatinsolvenz anmelden.
Wie sieht es jetzt aus mit Zahlung des Trennungsunterhaltes?
Meine Frau ist voll berufstätig und verdient ca. 1250 € nett d.h., sie muss sowieso schon was an ihren Insolvenzverwalter abgeben weil ja die Pfändungsfreigrenze bei ca. 1150 € liegt. Die genaue Summe weiß ich nicht aber sie muss auf alle Fälle schon was abgeben.
Wie sieht es jetzt aus, wenn sie Trennungsunterhalt gelten machen würde.
Sie hat generell Anspruch darauf ABER sie ist ja in Insolvenz.
Was passiert mit dem Trennungsunterhalt den ich zahlen würde? Steht ihr der hinsichtlich ihrer Insolvenz überhaupt zu?
Es kann ja z.B. nicht sein das ich an den Insolvenzverwalter zahlen würde.
Ich bin voll berufstätig.
Der Betrag liegt bei ca. 250€ bis 300€
den ich zahlen müsste.
Kennt sich da jemand aus?
Danke schonmal für eure Hilfe
Trennungsunterhalt zahlen - Anspruch bei Insolvenz
2. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 2. Dezember 2015 | 06:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt zahlen - Anspruch bei Insolvenz
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2015 | 17:12
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2362x hilfreich)
Hallo toastyx,
Wenn ihr Trennungsunterhalt zugesprochen wird, musst du zahlen.
Ihr Vorteil, sie kann ihre Schulden schneller zurückzahlen.
lg
edy
#2
Antwort vom 3. Dezember 2015 | 12:54
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 52x hilfreich)
Hallo,
bei mir ist genau diese Situation wie folgt vom Gericht beschlossen worden:
Es wurde der Trennungsunterhalt berechnet, dann wurde festgestellt, dass der Zahlende nur belastet wäre, der Empfänger wegen der Pfändungs aber nichts bzw. minimal etwas davon hätte und deshalb wegen der "ehelichen Solidarität" der Empfänger auf das Geld verzichten muss.
Gruß
Carl
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