Hallo,
Ein verh. Paar lebt seit Mai in Trennung im nur dem Mann gehörendem Haus mit dem gemeinsamen Sohn der nun Harz IV beantragt hat.
Nun zieht die Frau in eine eigene Wohnung. Der Mann verdient ca. 1800Euro, die Frau ca. 1600 Euro.
Kann die Frau nun Trennungsunterhalt und einen Ausgleich für den Wohnwert und die Mieteinnahmen durch Harz IV verlangen?
Wer kommt für die Kosten des Umzugs und die Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung auf?
Die Frau wollte sich übrigens nicht scheiden lassen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
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Trennungsunterhalt/Wohnwert
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo katze123maus,
Wurde der ALGII-Antrag, hier KdU bewilligt?
Wie alt ist der Sohn?
Macht er Schule/Ausbildung?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Unser Sohn ist 25, abgeschlossene Ausbildung, Fachabitur, abgebrochenes Studium.
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Ist es bei der Berechnung wichtig ob es sich um ein Ein-oder 2Familienhaus handelt?
-- Editiert katze123maus am 15.09.2013 10:20
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Hallo katze123maus ,
"mietfreies" wohnen kann das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen.( Wohnvorteil).
Es können aber auf jeden Fall die Kreditzinsen und im
Trennungsjahr, z.T. die Tilgung gegengerechnet werden.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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