Trennungsunterhaltberechnung

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Korrekt74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennungsunterhaltberechnung

Hallo zusammen,
meine Tochter ist 16 und in Ausbildung mit 680EUR Vergütung. Sie wohnt bei mir und muss nichts von ihrem Lohn abgeben. Die Mutter war und ist ohnehin nicht Leistungsfähig.
Grundsätzlich muss meine Tochter sich ihren Verdienst ja anrechnen lassen und somit wäre kein Barunterhalt mehr zu zahlen.
Kann ich mir in Bezug auf die Berechnung des Trennungsunterhaltes trotzdem einen Teil anrechnen? Im Prinzip bekommt sie von mir nach wie vor Realunterhalt, da sie nichts daheim abgeben muss; also Kost und Logis frei hat?
Ergänzend hierzu noch die Frage, ob ich mir freiwillig gezahlten Barunterhalt für ein volljähriges Kind bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes anrechnen kann?

Besten Dank vorab
Korrekt74

-- Editiert von Korrekt74 am 04.07.2018 12:26

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Korrekt74):
Ergänzend hierzu noch die Frage, ob ich mir freiwillig gezahlten Barunterhalt für ein volljähriges Kind bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes anrechnen kann?


Nein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Korrekt74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, danke Sir...

Bin gespannt ob noch jemand den ersten Teil der Anfrage beantworten mag. Ich befürchte jedoch dass es wiederum eine Antwort zu meinen Ungunsten werden wird....oder?!?

LG
Korrekt74

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bis zur Volljährigkeit wird nach meiner Erinnerung die Hälfte des Verdienstes angerechnet, dann eben noch zumindest hälftig das Kindergeld.

Mal ganz klar formuliert: man darf sich nicht künstlich arm rechnen. Im BGB ist ganz klar eine Reihenfolge der zu Unterhaltenden festgelegt. Und ob Du irgend jemanden sponserst, das interessiert niemanden.

Meist lohnt es sich nicht, wegen des befristeten Trennungsunterhalts ein Faß aufzumachen, was nur Geld kostet und alles verzögert und letztlich teurer wird als eine saubere Berechnung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich meine auch, dass nur zur Hälfte angerechnet werden könnte.
Da du allerdings wohl das gesamte Kindergeld bekommst, ist das auch noch in Abzug zu bringen: macht immerhin über 500€, die die Tochter selbst an Unterhalt aufbringt.
Da müsstest du schon mindestens in Stufe 3 der Einkommenstabelle liegen, um noch irgend eine Unterhaltspflicht zu haben. Selbst in Stufe 10 (über 5000€ monatlich) wäre der Anspruch der Tochter nur bei gut 200€.

Ob es sich lohnt, diese 200€ in Abzug zu bringen, musst du selbst wissen - ich denke, die Anwaltskosten dafür wirst du in den nächsten zwei Jahren (danach wird voll angerechnet) nicht mehr herausbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Korrekt74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke an alle,

hatte befürchtet dass ich schlecht dastehe. Klar wird mir zudem, weshalb die Gegenseite die Scheidung künstlich in die Länge zieht.

Top Forum

LG
Korrekt74

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.980 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen