Hallo zusammen,
meine Tochter ist 16 und in Ausbildung mit 680EUR Vergütung. Sie wohnt bei mir und muss nichts von ihrem Lohn abgeben. Die Mutter war und ist ohnehin nicht Leistungsfähig.
Grundsätzlich muss meine Tochter sich ihren Verdienst ja anrechnen lassen und somit wäre kein Barunterhalt mehr zu zahlen.
Kann ich mir in Bezug auf die Berechnung des Trennungsunterhaltes trotzdem einen Teil anrechnen? Im Prinzip bekommt sie von mir nach wie vor Realunterhalt, da sie nichts daheim abgeben muss; also Kost und Logis frei hat?
Ergänzend hierzu noch die Frage, ob ich mir freiwillig gezahlten Barunterhalt für ein volljähriges Kind bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes anrechnen kann?
Besten Dank vorab
Korrekt74
-- Editiert von Korrekt74 am 04.07.2018 12:26
Trennungsunterhaltberechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatErgänzend hierzu noch die Frage, ob ich mir freiwillig gezahlten Barunterhalt für ein volljähriges Kind bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes anrechnen kann? :
Nein.
Berry
Okay, danke Sir...
Bin gespannt ob noch jemand den ersten Teil der Anfrage beantworten mag. Ich befürchte jedoch dass es wiederum eine Antwort zu meinen Ungunsten werden wird....oder?!?
LG
Korrekt74
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Bis zur Volljährigkeit wird nach meiner Erinnerung die Hälfte des Verdienstes angerechnet, dann eben noch zumindest hälftig das Kindergeld.
Mal ganz klar formuliert: man darf sich nicht künstlich arm rechnen. Im BGB ist ganz klar eine Reihenfolge der zu Unterhaltenden festgelegt. Und ob Du irgend jemanden sponserst, das interessiert niemanden.
Meist lohnt es sich nicht, wegen des befristeten Trennungsunterhalts ein Faß aufzumachen, was nur Geld kostet und alles verzögert und letztlich teurer wird als eine saubere Berechnung.
wirdwerden
Ich meine auch, dass nur zur Hälfte angerechnet werden könnte.
Da du allerdings wohl das gesamte Kindergeld bekommst, ist das auch noch in Abzug zu bringen: macht immerhin über 500€, die die Tochter selbst an Unterhalt aufbringt.
Da müsstest du schon mindestens in Stufe 3 der Einkommenstabelle liegen, um noch irgend eine Unterhaltspflicht zu haben. Selbst in Stufe 10 (über 5000€ monatlich) wäre der Anspruch der Tochter nur bei gut 200€.
Ob es sich lohnt, diese 200€ in Abzug zu bringen, musst du selbst wissen - ich denke, die Anwaltskosten dafür wirst du in den nächsten zwei Jahren (danach wird voll angerechnet) nicht mehr herausbekommen.
Danke an alle,
hatte befürchtet dass ich schlecht dastehe. Klar wird mir zudem, weshalb die Gegenseite die Scheidung künstlich in die Länge zieht.
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LG
Korrekt74
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