Trennungsunterhaltsfragen, Trennung....!

21. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)
Trennungsunterhaltsfragen, Trennung....!

Hallo,

Meine Frau und ich sind 6 Jahre verheiratet und leben zusammen mit unserem gemeinsamen Kindergartenkind(5 Jahre) in einer Mietwohnung die 87qm groß ist. ich möchte mich von meiner Frau nun trennen, da ich Vollzeit arbeite und meine Frau Hausfrau ist, gehe ich nach meinem Auszug hin und zahle lediglich den Kindesunterhalt an meine Noch-Frau, den Trennungsunterhalt der eben meiner Frau auch zusteht, zahle ich nicht da ich meine das meine Frau erstmal zum Amt gehen müsste um mich anzuschreiben und alle erforderlichen Daten zwecks errechnung des Trennungsunterhaltes einzureichen, damit ich genau weiß welchen Berag ich meiner Noch-Frau jeden Moant überweisen muss, ist sowas der richtige Weg von mir? Oder sollte ich ihr einen Trennungsgeldvorschuss geben bis die vollständige errechnung erfolgt ist?

Wird zu meinem Selbstbehalt der glaube ich bei 1050€ liegt mein Weg zur Arbeit, das Auto oder sonstige Dinge angerechnet also gutgeschrieben? Denn um Unterhalt zahlen zu können muss ich ja mit meinem Auto den Weg zur Arbeit antreten, wenn ich mein Auto nicht zahlen kann oder den Sprit/Steuer/Versicherung usw., kann ich ja nicht zur Arbeit fahren und folglich bekäme meine Frau weniger Trennungsunterhalt? Oder sehe ich das falsch?

Weitere Frage, meines Wissens muss das Girokonto bei Trenung geteilt werden, wenn meine Frau Ihren Anteil von mir bekommt, muss Sie oder ich dies beim Amt mit angeben und Sie dies erstmal ausgeben bevor Sie Zahlungen vom Amt bekommt?Oder ist es für Sie günstiger bis zur Scheidung zu warten, damit Sie da Ihren Zugewinn erhält?

Vielen Dank

Tranf


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9 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tranf,

Wie hoch ist dein durchschnittliches EK der letzten 12 Monate?

Deine Frau kann zum Anwalt gehen und den Trennungsunterhalt usw. ausrechnen lassen und einfordern (ziemlich teuer) oder den Umweg übers Amt nehmen.

lg
edy

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#2
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi ihr,

Ich habe ein Bruttoeinkommen von 2400€, dabei kommen netto ca. 1881€ raus, da ich in Holland arbeite muss ich vom netto noch 110€ für mein Krankenversicherung zählen und für meine Frau da sie nicht arbeitet auch nochmal eine Krankenversicherung in Holland von ca. 94€ bezahlen .Urlaubsgeld liegt immer bei 8% vom Jahreseinkommen also ca 1200€ netto und Weihnachtsgeld meistens um die 800€ netto, zusammen kommen wir auf brutto 33000€ brutto im Jahr.

Was darf ih und was nicht wenn ih jetzt Sage wir trennen uns wohnen aber noch zusammen? Konto sperren wenn sie zb das Kochen waschen USw. Einstellt?

Was bleibt mir außer meinem Selbstbehalt?

Danke
Gruß tranf

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tranf,

Dein unterhaltsrelevantes Netto beträgt ca. 1850€/mtl.

(berücksichtigt 2x Krankenvers.)

Davon musst du 241€ Kindesunterhalt zahlen.

Für Fahrtkosten kannst du 0,30€/km Hin und zurück abziehen.

Der Rest geht als Trennungsunterhalt an deine Frau.

Bestehende Schulden/Versicherungen/Verträge können noch
abgezogen werden.

Dein SB von 1050€ ist richtig.

Dies ist eine grobe Einschätzung.

Nach der Scheidung muss deine Frau sich selbst versorgen
(wenn sie einen Job findet).

lg
edy

lg
edy

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#4
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi edy, 

Verstehe ich das richtig, das mir sb von 1050€ zustehen, plus meine private Rentenversicherung liegt bei 53€ und die Fahrt zur Arbeit 32km eine Strecke mal zwei?

Andersherum meine 1850.- die beiden Krankenversicherungen, der Betrag der dann übrig bleibt Minus 241€ kindesunterhalt - meine sb von 1050 wozu meine 53€ Rentenversicherung(privat) und die Fahrt zur Arbeit angerechnet werden. 

Für mich ist es wichtig weil ih so errechnen kann welche Miete ich zukünftig mir leisten kann. Mir fällt wohl noch ein das meine Frau eine pauschale Steuerrückerstattung von ca 2000€ im Jahr erhält, in wie fern wird das gegengezeichnet?

An welchem Zeitpunkt muss sie sich ein eigenes Konto nehmen? Auch wenn wir noch zusammen wohnen?
Muss das Guthaben auf dem Konto sofort aufgeteilt werden? Wenn ja dann müsste sie das doch beim Amt angeben und ausgeben bevor sie von dort was bekommt oder?

Vielen vielen dank

Gruss tranf

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmal,

Ich muss nochmal kurz nachfragen zum Verständnis.
Wenn ich 1850€ im Durchschnitt netto habe wie du errechnet hast, dann werden die 110€ holländische Krankenversicherung für mich und die 94€ Krankenversicherung für meine Frau davon abgezogen, genauso wie den Unterhalt von 241€ an mein Kind welches ich zu leisten habe und bei 32km*2(da hin und Rückweg zur Arbeit)*0,30€*220arbeitstage/12= 352€ pro Monat und die 53€ private Rentenversicherung , Dann würde bei meinem Selbstbehalt von 1050€, meine Frau gar kein trennungsunterhalt erhalten bzw. Sogar 50€ draufzahlen müssen, das kann doch nicht oder wird das in dem fall dann doch anders errechnet?

Vielen dank
Gruß tranf

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tranf ,

Ich schrieb:

quote:
Dein unterhaltsrelevantes Netto beträgt ca. 1850€/mtl.


Dieses unterhaltsrelevante Netto ergibt sich wenn ich von deinem durchschnittlichem Netto die 2 Versicherungen abziehe.

Also von den 1850€ wird der KU abgezogen 1850-241=1609€
minus 405 ( 352+53)=1204€

Trennungsunterhalt dann ca.154€

Ist natürlich nur ein grober Überschlag.

lg
edy

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#7
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo edy,

Vielen dank für deine Antwort.
Ich habe gesehen das bei mir im brutto ca130€ Fahrpauschale eingebaut sind, bekomme auch keine steuerrückzahlung. Kann das dann trotzdem sein das mir diese 352€ in meinem fall angerechnet werden was natürlich schön wäre.?

Letzte frage. Wenn bei Trennung das Konto aufgeteilt wird und da sind zb 5000€ drauf und ich meiner Frau Dann 2500€ gebe, ist es ratsam dies im Falle der Scheidung von einem Notar wegen des Zugewinns, beglaubigen zu lassen? Muss meine Frau wenn sie Amt geht und Geld beantragt ihre 2500€ irgendwo angeben das sie diese erhalten hat und ausgeben bevor sie Zahlungen von denen erhält?

Vielen vielen dank

Gruß Tranf

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tranf ,

Ich denke die KM-Pauschale darf nicht gerechnet werden.

Eigentlich wird doch danach gesehen:Was steht denn

dem U-Pflichtigen tatsächlich zur Verfügung.

(Hättest du diese Pauschale nicht,wäre dein Netto eben niedriger.)

Kosten die er bedienen muss (die vor oder während der Ehe entstanden),vermindern doch das Geld was er zum leben zur Verfügung hat.Und seinen SB braucht er auch.

Die 5000€ brauchen nicht notariell beglaubigt werden.

Es ist halt die Frage wem gehören diese 5000€ eigentlich?

(Zugewinnausgleich).Dazu solltest du mal googlen( ist ein

größeres Thema).

Meine ganzen Hinweise solltest du natürlich nur als Anregung nutzen. Die Praxis läuft manchmal anders.

lg
edy



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-- Editiert edy am 24.07.2012 09:25

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tranf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi edy,

Vielen für die Antwort, das reicht mit vorerst, ich glaube auch das jeder fall individuell ist.

Danke

Tranf

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