Hallo zusammen,
meine noch Ehefrau und ich haben ein gemeinsames Haus mit 2 getrennten Wohnungen. Wir stehen beide im Grundbuch und zahlen beide an die Bank. Wir möchten das Haus aktuell aufteilen damit jeder eine Wohnung behalten kann. Die Planung ist das ich weiter im Haus wohnen bleibe, meine Ex zu Ihrem neuen Partner zieht und die Wohnung vermietet wird. Für die Trennungsvereinbarung beim Notar habe ich nun 4 Fragen.
Sollte sich in den nächsten Jahren meine Situation ändern und ich mit Familiengründung das ganze Haus benötigen möchten wir im Vertrag festlegen das ich die Option habe auch die zweite Wohnung zu übernehmen.
Ich möchte verhindern in die Situation zu kommen das meine Ex mir den Verkauf der Wohnung in z.b 5 oder 15 Jahren verweigert oder nur zu einem Kaufpreis der unrealistisch ist. Auch möchte ich nicht lebenslang Miete an Sie zahlen müssen. Wie könnte man das im Vertrag festlegen?
Da ich mit einem Mieter der Wohnung in einem relativ kleinen Haus mit gemeinsamen Treppenhaus usw zusammenleben muss möchte ich ein festes Mitspracherecht haben welcher Mieter in die Wohnung darf. Lässt sich das wirksam im Vertrag festlegen?
Unerträglich wäre für mich wenn meine Ex mit ihrem neuen Partner selbst in die Wohnung einziehen möchte und ich beiden dann täglich begegnen muss. Lässt sich hier festlegen das die Wohnung nur für die Vermietung genutzt werden kann und meine Ex nicht wieder hier einziehen kann?
Damit meine Ex die Wohnung nicht an jemand fremdes Verkaufen kann möchten wir ein Vorkaufsrecht für mich im Vertrag festlegen. Sollte sich die Situation ergeben das Sie die Wohnung verkaufen möchte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Finanzielle Ausstattung für eine Übernahme der Wohnung haben lässt sich verhindern das die Wohnung an fremde verkauft wird?
Vielen Dank
Trennungsvereinbarung Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Was möglich ist, wird Dir der Notar sagen.
Wenn beide Seiten einverstanden sind, dann kann man so gut wie alles vereinbaren.
ABER:
Deine Ex müsste schon selten dämlich sein, Deine Forderungen zu erfüllen.
Im Endeffekt hätte sie eine Wohnung, die sie
- nicht selber nutzen darf
- im schlimmsten Fall gar nicht vermieten kann, wenn Dir kein Mieter genehm ist
- sie nicht verkaufen kann
Ein Vorkaufsrecht heißt übrigens nur, dass Du 1:1 einen Vertrag übernehmen könntest, den Deine Ex mit einem potentiellen Käufer abgeschlossen hat. Und wenn Du das nötige Geld zu dem Zeitpunkt nicht hast, dann ist das persönliches Pech...
Bei den angedachten "Vertragspunkten", wäre es gescheiter sich selbst eine neue Bleibe zu suchen, denn so wie von Dir gewollt, wird der Vertrag garantiert nicht unterzeichnet werden, oder deine noch Ehefrau müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein und jedwede Warnungen und Belehrungen vom Notar ignorieren.
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gelöscht
-- Editiert von User am 23. August 2023 16:10
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