Hallo,
ich habe einige Monate nachdem ich mich von meinem Parter getrennt habe. Einen von mir Formlosen Vereinbarung verfasst den mein Partner auch Unterschrieben hat. In dieser Vereinbarung ist der Zeitpunkt der Trennung Vereinbart worden. Sprich mein Partner hat Unterschrieben das Unsere Ehe zu einem bestimmten Zeitpunkt gescheiert ist.
Jetzt habe ich die Scheidung
eingereicht und mein Partner wehrt sich aus Aufenthaltsrechtlichen Gründen gegen die Scheidung.
ich wollte daher wissen inwiefern diese von mir Formlose Vereinbarung die Nachträglich zum eigentlichen Trennungsdatum Verfasst wurde vor Gericht bestand hat oder ist solch eine Vereinbarung nur Gültig wenn sie notariel beglaubigt ist und am genauen Trennungsdatum Verfasst wurde.
Vielen Dank für die Antwort in voraus.
T.
Trennungsvereinbarung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
In der Vereinbarung steht nur der Zeitpunkt der Trennung. Wir haben vor der Heirat einem notar. Ehevertrag abgeschlossen der den Rest regelt. In der Vereinbarung steht nur das wir uns über den Trennungszeitpunkt einig sind.
quasi bestätigen wir beide das die Trennung am so und so vielten Stattgefunden hat.
gruss
t.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mein Partner will vor Gericht bestreitet das wir uns zu diesem Zeitpunkt getrennt haben da er denkt wenn er die Scheidung nicht akzeptiert kann er in Deutschland bleiben.
--- editiert vom Admin
Ja das ist ja mein Problem. Er hat mir zwar nicht Direkt aber eher indirekt gesagt wenn ich die Scheidung durchziehe und er dadurch Ausreien muss ist im quasi alles egal und dann würde er mir alles so schwer wie Möglich machen.... naja ich will es ja nicht darauf ankommen lassen und er sagt ja nichts Direktes. Ich bin ja auch schon seit einem Jahr in einer neuen Beziehung..
also im Grundegenommen mit solch einem Unterzeichnetet Papier habe ich Gute Möglichkeiten auf eine Scheidung auch wenn von seiner Seite her das Trennungsjahr Streitig ist? Auch wenn das Dokument nicht vor einem Notar oder so abgeschlossen wurde?
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
23 Antworten
-
2 Antworten