Trotz Kontaktverbot bei Familie entschuldigen?

4. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.10.2021 08:21:07
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Kontaktverbot bei Familie entschuldigen?

Hallo zusammen,

eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Person A hat gegen B aufgrund Nachstellung und Beleidigung ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt. Person B möchte im Nachhinein mit der Familie von Person A Kontakt aufnehmen und sich entschuldigen.
Macht sich hierdurch Person B strafbar, obwohl das Kontaktverbot nur unmittelbar für Person A gilt?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das kommt drauf an, wie dieser Kontakt ausgestaltet wird. Ich rate dringend davon ab, es könnte auch sein, dass dann das nächste Verbotsverfahren läuft. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn er einfach auf Abstand geht, wenn eine Beziehung so verquast ist, dann sind die Motive für eine indirekte Kontaktaufnahme einerlei.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 119x hilfreich)

Das ist schon spannend.

A hat mit dem gerichtlichen Kontaktverbot doch unmissverständlich klar gemacht, das A keinen direkten oder indirekten Kontakt zu B wünscht.

Das schliesst aus meiner Sicht die Familie von A mit ein.

Das B das immer noch nicht versteht, ist wirklich traurig. Ich kann nur dringend empfehlen das B sowohl A als auch die gesamte Familie und enge Freunde von A in Ruhe lässt.

Das es zum gerichtlichen Kontaktverbot gekommen ist, zeigt eindeutlg das die Zeit der "Erklärungen" und "Entschuldigungen" vorbei ist. Jetzt sollte B endlich Ruhe geben und A vollständig in Ruhe lassen. Und das schliesst ihre Familie mit ein.

Das wird sonst wirklich böse für B enden...

3x Hilfreiche Antwort

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