Trotz Unterhaltstitel soll ich mehr Unterhalt zahlen

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505927-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Unterhaltstitel soll ich mehr Unterhalt zahlen

Hallo zusammen, seit der Geburt meines Sohnes habe ich unerbittlich das JA einen Unterhaltstitel der statisch ist. Jetzt habe ich allerdings einen besseren Job und das Jugendamt will 100 Prozent mehr Unterhalt als wie es im Titel steht.. Warum? wieso macht man ein solchen Titel, wenn der Betrag eh beliebig erhöht wird?

Ich freue mich über eure Antworten.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Jetzt habe ich allerdings einen besseren Job und das Jugendamt will 100 Prozent mehr Unterhalt als wie es im Titel steht.. Warum? wieso macht man ein solchen Titel, wenn der Betrag eh beliebig erhöht wird?

Unterhalt wird anhand des Einkommens berechnet. Wenn man mehr verdient, hat das Kind Anspruch auf höheren Unterhalt.

Ein Titel bedeutet nicht, dass der Unterhalt auf die titulierte Summe "zementiert" wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

interessant wäre es mal zu wissen, was der TE sagen würde, wenn er auf einmal deutlich weniger verdienen würde, würde er dann auch wollen, dass der Titel unverändert weiter existent bleibt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go505927-80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

denn fall hätte ich bereits. der Titel würde nicht geändert und ich musste die volle Summe de SV Titels bezahlen... deshalb war ich sehen verwundert.. aber danke für eure antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
der Titel würde nicht geändert und ich musste die volle Summe de SV Titels bezahlen...

Solange der Titel besteht, muss gezahlt werden. Man hätte auf die Änderung des Titels bestehen müssen.

Die Änderung des Titels ist sowohl nach unten wie auch nach oben möglich.

-- Editiert von cruncc1 am 22.12.2018 20:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Titel kann natürlich jederzeit abgeändert werden. Wenn du dich "weigerst", dann würde das JA klagen... Um also unnötige Kosten zu vermeiden musst du prüfen, ob die "Forderungen" berechtigt sind. Der Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Anhand deines bereinigten Nettoeinkommens kannst du sehen, ob das JA richtig gerechnet hat. Wurden tatsächlich alle abzugsfähigen Posten berücksichtigt?
Bist du einverstanden mit deren Berechnung, dann wird der Titel ohne Gericht abgeändert. Aber Vorsicht: nicht immer rechnet das JA auch korrekt! Du solltest also entweder einen Anwalt nochmal über die Rechnung schauen lassen oder dich hier nochmals melden...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Noch eine Ergänzung zu den Angaben meines Vorschreibers. Wenn das Jugendamt im Rahmen einer Beistandsschaft tätig ist, dann ist es Interessenvertreter des Kindes. Und der Interessenvertreter des Kindes wird niemals einfach mal so einen Unterhaltstitel zu Lasten des Kindes abändern. Das funktioniert doch nicht. Da muss man sich schon selbst drum kümmern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.751 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen