Trotz Unterhaltsverpflichtung in Elternzeit?

2. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Trotz Unterhaltsverpflichtung in Elternzeit?

Guten Tag,
mein Mann hat aus 1. Ehe ein Kind und zahlt nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes nur noch Unterhalt nach Mangelfallberechnung.
Da ich in meinem Beruf wesentlich mehr verdiene, überlegen wir, ob er nicht einen Teil der Elterzeit übernimmt.
1. darf er das rein rechtlich?- weil er ja ALLES tun soll um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, Exe wollte sogar, das er Zeitungen austrägt so sauer war die über die neue Berechnung!
2. reicht es wenn wir den Mangellfallbetrag weiterzahlen?- oder darf die Ex dann wieder neu berechnen lassen, weil ich dann als 3. Unterhaltsberechtigter wegfalle? aber mein Mann hat ja dann gar kein Einkommen mehr!
Danke und Gruß, Karola

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Also würde das im Extremfall bedeuten, wenn ihn sein Vater jetzt rauswirft könnte er seine Eltern auf 600 Euro Unterhalt incl. Kindergeld verklagen und wenn wir annehmen dass bei der der Familie der Kindsmutter nichts zu holen ist müßen die Eltern auch noch den Unterhalt für die Kindsmutter min. drei Jahre zahlen.
Ich denke man wird der Kindsmutter vor Gericht keinen Vorwurf machen denn soll eine Frau erst die Finanzielle Leistungsfähigkeit des Mannes abklären bevor sie mit ihm ins Bett geht ??

Man oh man ist das Leben gefährlich !!!!

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#2
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

was willst du mir denn damit sagen???

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#3
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ohgott da ist ja was ganz anderes gelandet als ich geschrieben habe, sorry.

Wer hat bei Euch die Neuberechnung des Unterhalts vorgenommen ?

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#4
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Jugendamt- also mein Mann hat Exe im Oktober letzes Jahr angeschrieben, das er wegen der Geburt unseres Sohnes ne neue Berechnung will, Exe hat das ans Jugendamt gegeben und die haben dann Verdienstauskunft und Geburtsurkunde verlangt.

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#5
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Ok, Du kannst davon ausgehen dass das JA nicht so streng vorgehen wird wie ein Gericht.

Wenn Ihr die Kindsmutter weiterhin verärgert muß sie vor Gericht gehen.
Bei einer Unterhaltsklage wird herauskommen dass Dein Mann Zeitung austragen muß und sein Selbstbehalt wird um 20 % gesenkt weil er mit Dir zusammenlebt.

Bis jetzt habt Ihr Glück gehabt und einen guten Schnitt gemacht, weiterzugehen da wäre mir das Risiko zu groß.

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#6
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

"Wenn Ihr die Kindsmutter weiterhin verärgert muß sie vor Gericht gehen."

Wir ärgern die doch nicht, wir zahlen das was berechnet wurde!

"Bei einer Unterhaltsklage wird herauskommen dass Dein Mann Zeitung austragen muß und sein Selbstbehalt wird um 20 % gesenkt weil er mit Dir zusammenlebt."

Sein selbstbehalt wurde gekürzt, wegen der Mietersparnis- und wir sind verheiratet.

"Bis jetzt habt Ihr Glück gehabt und einen guten Schnitt gemacht, weiterzugehen da wäre mir das Risiko zu groß."

?? Kann er nun Elternzeit nehmen oder nicht? Den Unterhalt können wir doch so weiterzahlen- ich hab dann zwar Einkommen, muß aber wiederum meinen Mann unterstützen...

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#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Du meinst wohl den Taschengeldparagraphen.

Es ist offensichtlich um was es geht, es gibt genügend Urteile bei denen diese Rechnung nicht aufgegangen ist. Dazu wirst Du auch in diesem Forum fündig.

Richter sind nicht doof !!

Mir wäre es zu gefährlich, das ist meine Meinung.

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#8
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

"Du meinst wohl den Taschengeldparagraphen.
Es ist offensichtlich um was es geht, es gibt genügend Urteile bei denen diese Rechnung nicht aufgegangen ist. Dazu wirst Du auch in diesem Forum fündig."

Also ich hab grad mit 'Taschengeldparagraph' gegoogelt- das ist doch für Kinder???

Worunter könnte ich denn noch suchen?

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#10
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

- Urteil des Bundesgerichtshofs
Taschengeld, das etwa eine Hausfrau von ihrem verdienenden Ehepartner bekommt, kann zur Begleichung von Schulden gepfändet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das Taschengeld diene dem Ehegatten zur Befriedigung seiner persönlichsten Bedürfnisse und könne deshalb auch zur Tilgung seiner Schulden herangezogen werden, heißt es zur Begründung.

Laut Gesetz haben die den Haushalt führenden Ehepartner Anspruch auf ein Taschengeld in Höhe von fünf bis sieben Prozent des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens.

Im zu Grunde liegenden Fall sollte einem mit rund 45.000 Euro verschuldeten und ansonsten mittellosen Hausmann das Taschengeld gepfändet werden. Weil seine Ehefrau rund 2750 Euro netto verdiente, hatte der Mann Anspruch auf monatlich rund 190 Euro Taschengeld, und sollte das nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart bis auf 50 Euro an die Gläubiger abführen.

Die dagegen gerichtete Klage des Hausmannes vor dem BGH blieb nun weitgehend ohne Erfolg. Dass dies Pfändung des Taschengeldes meist zu einer "Mithaftung" der Familie des Schuldners führt, weil sein Ehepartner den fehlenden Betrag in der Regel wieder zuschießt, schließe die Zulassung der Pfändung nicht aus, urteilte der BGH.

25. Juni 2004 - 14.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004

Quelle: 123recht.net

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#11
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Den Paragraph gibts auch für Erwachsene.
Schau mal in diesem Forum.

Hausmannurteil oder ähnlich.

Ziemlich alle hier im Forum werden mir recht geben das Euer Vorhaben in die Hose gehen wird.

Wenn Ihr unbedingt wollt könnt Ihrs ja drauf ankommen lassen, da steht Euch nichts im Weg.

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#12
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

"Das aendert leider alles nichts an der Tatsache dass er alles unternehmen muss um den KU zu sichern."

Er will/kann doch weiterzahlen!
Jetzt hat er 1100€ bereinigtes Einkommen und ich nix- wenn wir tauschen, hab ich ca. 1500€ netto und er nix...ist doch dann eigentlich egal oder?

"D.h. unter Umstaenden sagt das Gericht, er muss sich einen Nebenjob suchen, um dieser Verpflichtung nachzukommen!
Ganz sicher werden sie nicht zustimmen, dass er zu Hause bleibt. Das waere vielleicht, dass Beste fuer Eure Familie, aber da ist noch anderes Kid fuer dessen Unterhalt er mitsorgen muss!"

Bis jetzt war Exe noch nicht vorm Gericht, sie hat sich wohl mit der Mangelfallberechnung abgefunden.
Also DARF mein Mann nicht in Elternzeit gehen, bzw. Exe könnte dagegen klagen??
Toll, dann kommt mein Mann aber auch nicht aus dem Mangellfall raus, solange ich nicht arbeite...



GreetZ ToX

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#13
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=21423

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#14
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Dann ist das ganze ja kein Problem, zahlt den Unterhalt weiter wie vom Jugendamt festgelegt. Er geht in Erziehungsurlaub und Exe erfährt nichts davon.

Dann ist mir aber der Sinn der Frage unklar.

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#15
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ leinad

ich glaube die Frage (und die stellt sich hier wirklich) ist:
müsste er dann sogar MEHR Unterhalt fürs Kind bezahlen ?

Grüße,
nachgefragt

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Mir kommt es vor als ob sie halt irgendwie weniger zahlen wollen.

Ich würde in diesem Fall die Kindsmutter nicht zu einer Unterhaltsklage treiben.

Sie wären am Ende die Verlierer weil sie mehr zahlen müßten.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

an nachgefragt:
"ich glaube die Frage (und die stellt sich hier wirklich) ist:
müsste er dann sogar MEHR Unterhalt fürs Kind bezahlen ?"

das ist tatsächlich eine unserer Hauptbefürchtung, aber ich wollt halt erstmal wissen, ob er überhaupt in die Elternzeit gehen kann.
Müßten wir wohl mal rechnen, ob sich mein höherer Verdienst dann noch auszahlt :-(
-----------------------------------------------------
an leinad:

"Mir kommt es vor als ob sie halt irgendwie weniger zahlen wollen."

Auf keinen Fall- wir zahlen das, was errechnet wird!

"Ich würde in diesem Fall die Kindsmutter nicht zu einer Unterhaltsklage treiben.
Sie wären am Ende die Verlierer weil sie mehr zahlen müßten. "

Also sagst du auch das Exe klagen KÖNNTE?
Und das evtl. der Mangelfall aufgehoben wird?
Sch...., sprecht doch mal aus was ihr meint ;-)

Danke erstmal, Karo



-- Editiert von Karola30 am 02.07.2004 16:34:40

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#19
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Mal ne andere Frage Karola warst Du im Jahr 2000 in Heidelberg ???

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Karola30
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

hä???
Ich weiß jetzt nicht, was das soll...aber nein, ich war noch nie in Heidelberg...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

hallo karo,
er kann in elternzeit gehen, wie jeder andere auch.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Karo.......

habe soeben diesen Thread überflogen.....er fiel mir ins Auge, nach dem anderen Thraed, wo wir beide im Prinzip schon geschrieben haben.

Also.....ich antworte Dir nun schnell mal, ohne, alle statement hier gelesen zu haben....habe sie zum Teil nur überflogen.

Mein Fall im Prinzip ist ähnlich gelagert....nur habe ich 2 Kinder, denen ich gegenüber unterhaltspflichtig bin, da sie bei ihrem Vater leben.....und ich bin seit 15 Wochen wieder Mutter.

Also im Prinzip ähnlicher Fall wie bei dir, nur das mein Ex seinerzeit den Mindestunterhalt bekam, und keine Mangelfallberechnung.

Also......Ihr seid verheiratet....Dein Mann will in Elternzeit gehen....kann er, und darf er auch.....sowie er weiter zahlt!!!

Als verheiratete Mutter würde mir auferlegt, während der Elternzeit einen Minijob anzunehmen( durchaus möglich, da Vater ja auch mal zu Haus und Kind hüten kann).....als verheiratete Mutter szünde mir kein Selbstbehalt mehr zu........

Sprich:
Ich habe 2 Kinder, Unterhaltspflichtig nach Stufe 1 DDTabelle bisher, macht 482€.........

Könnte mir nen Minijob nehmen.......400€..........plus Taschengeld........welches mein Partner/Mann mir zahlt(laut BGB ist er verpflichtet dazu7%).........somit könnte ich den Mindesunterhalt abdecken

Andererseits.........für meinen persönlichen Fall zählt.....ich bin nicht verheiratet.....somit habe ich eigentlich zumindest einen Selbstbehalt von....€.....aber was solls?

Ich habe 3 Kinder......denen ich verpflichtet bin.....

Also......sollte Dein Verdienst höher sein..........und dein Mann bleibt zu Hause.....

es kräht keiner danach......wenn er denn weiter Unterhalt zahlt.
Wie gesagt.....Probleme könnte es geben, wenn KM sich nicht mehr mit der Mangelfallberechnung zufrieden gibt.

Ansonsten könnt ihr tun und lassen was ihr wollt......solange Vater zahlungsfähig bleibt

0x Hilfreiche Antwort

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