UH-Titel vor 1.1.2008 - Umrechnung Prozente

16. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Larah
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
UH-Titel vor 1.1.2008 - Umrechnung Prozente

Hallo zusammen,

ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft bzgl.folgender Fragestellung:

Für ein nicht ehel.Kind erging 2007 ein gerichtl.Unterhalts-Titel, wonach der Vater "150% des Regelbedarfs der 3.Altersstufe" an UH zu zahlen hat. (Er hat gutes Einkommen, keine weiteren Kinder/UH-Verpflichtungen etc.) Der Titel wurde seither nicht geändert.

Nach damaligem Stand betrug der Regelunterhalt 377 Euro (100%); demnach wären bei 150% Titel entsprechend 565.50 € UH abzgl.hälftigem Kindergeld 82 € = nunmehr 483,50 € an UH zu zahlen.

Der Vater (kein EU-Staatsbürger) lebt im Heimatland. Das über das Jugendamt eingeleitete UH-Verfahren zog sich hin; erst seit Anfang 2009 begann die UH-Einziehung durch das Dt.Institut f.Jugendhilfe, welches vom JA beauftragt wurde.

Das JA berechnet aber nunmehr als Unterhaltsbetrag, der dem Kind zusteht und ausgezahlt wird, lediglich 364 € und behält alle darüber hinausgehenden UH-Zahlungen des Vaters ein (nach Abzug der Spesen des Instituts) zur Abtragung der früheren Unterhaltsvorschuss-"Schulden" des Vaters.

Da der vorliegende UH-Titel als solcher mWn auch nach der Reform ab 1.1.2008 nicht "ungültig" geworden ist, müsste doch eigentlich die UH-Höhe als solche gleich bleiben...nur würde sie nunmehr anders berechnet werden (statt "Regelunterhalt" wird "Mindestunterhalt" zugrunde gelegt.)

Statt 483,50 € erhält das Kind aber nur 364 € . Das JA begründet dieses damit, dass "die alten UH-Titel-Prozentwerte aufgrund der Reform umgerechnet werden mussten".

Ist es wirklich korrekt, dass ein Kind aufgrund der Reform nunmehr rd. 119 € weniger Unterhalt erhält, als der Titel ihm vorher zugestanden hat ?

Ich bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre "Experten"-Hilfe !

Mfg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen