UNterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente, ect.

18. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
erylska1984
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 125x hilfreich)
UNterhaltsvorschuss, Halbwaisenrente, ect.

Habe einmal eine Frage,

eine bekannte von mir zieht nach dem Tod ihrer Tochter, deren Sohn (bald 3J) zusammen mit ihrem neuen Mann (der nicht der Vater ihrer Tochter ist) groß.
Leider geht es ihnen finaziell nicht gerade gut, Meine Bekannte hat noch 3 weitere Kinder (17,9 und 7 Jahre) und das Geld reicht hinten und vorne nicht aus.
Der Vater ihres Enkels ist Amerikaner und war Soldat, derzeit ist er aber Hartz 4 Empfänger und zahlt keinen Unterhalt.
Meine Bekannte erzählte mir aber, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragen kann, weil dazu nur die leibl Mutter befugt wäre (was ja schlecht ginge).
Halbweisenrente bekommt sie auch nicht, denn die leibl. Mutter hatte nicht lange genug eingezahlt (sie war 21 als sie starb).
Pflegegeld kann sie auch keines für den Kleinen beantragen, da sie ja geradlinig mit dem Kind verwandt ist.
Ihr Mann, der ja so gesehen, ein "fremder" für das Kind ist, darf es aber auch nicht beantragen.
Aus was für Gründen auch immer.
Auch mit dem Erziehungsgeld gab es da einige Probleme, dafür müsste der Mann meiner Bekannten erst den kleinen adoptieren, da ist allerdings das Jugendamt dagegen.
Was haben die beiden eingentlich überhaupt für Möglichkeiten um für den Kleinen zu sorgen?
Ist das alles nicht eigentlich absoluter Humbuk?

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Leider ist in diesem speziellen Fall das deutsche Recht noch nicht in der Realität angelangt. Es gibt Möglichkeiten, Gelder zu beantragen. Das ist aber nicht so einfach. Am besten mal beim Jugendamt vorstellig werden. Die wissen bestimmt Möglichkeiten. Es gibt z.B. die Möglichkeit, ein Pflegegeld zu beantragen. Das bekommen Familien, die ein Pflegekind in die Familie aufnehmen. Ich denke, das wird hier ähnlich sein.

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#2
 Von 
erylska1984
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 125x hilfreich)

Eben das ist ja der Hasenfuß:

"Wenn ein Kind von einer fremden Person aufgez9gen wird"

Und da sie die Großmutter ist, darf sie kein Pflegegeld beantragen!

Jaja, die deutschen Rechte für Kinder, die ließen schon immer zu wünschen übrig...

+Danke für die Antwort

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