Hallo, es geht um den Unterhalt von meinem Sohn (5 Jahre). Ich habe mich 2014 von meinem Noch Ehemann getrennt. Scheidung ist eingereicht. Ich wurde 2015 dazu ("gezwungen" vom Jobcenter ) Uvg zu beantragen. Das habe ich auch getan habe aber bei der Antragstellung dem Jugendamt mitgeteilt das der Vater der in der Geburtsurkunde steht nicht der Erzeuger ist. Trotzdem meinte der nette Jugendamt Mitarbeiter er muss danach gehen was in der Geburtsurkunde steht. Ich habe zum Glück mit einem anderen Mitarbeiter vom Jugendamt Kontakt gehabt und habe da auch von Anfang an mitgeteilt das der "Vater der eingetragen ist nicht der Erzeuger ist. Nun habe ich heute ein Schreiben von der UVG Kasse bekommen wo drin steht das ich vorsätzlich falsche angaben gemacht habe. Nun wollen die von mir das Geld seid August 2015 zurück erstattet haben und ich werde gezwungen den Erzeuger anzugeben. Mein Problem ist es aber ich weiß nicht wer es ist weil ich mit diesem Kerl nur einmal was hatte es war ein ONS . was soll ich nun machen. Bin gerade total fertig und am Boden.Ich habe immer mit offenen Karten gespielt selbst mein Noch Mann wusste das er nicht der Leibliche Vater ist.Hätten wir auch keinen Krach gehabt wäre er auch nie zum Gericht gerannt und hätte die Vaterschaft angefechtet.Habe vorhin mit der UVG Kasse telefoniert und er sagt mir das ich vorsätzlich betrogen habe und das er am überlegen ist mich anzuzeigen.Wie kann ich beweisen das ich nie gelogen habe und das ich keine Leistungen erschlichen habe dieses hat er mir unter zeugen vorhin am Telefonat vorgeworfen. Ich habe meiner Anwältin diesen Brief gerade zugefaxt aber leider ist sie bis zum 01,02.2017 in Urlaub. Was kann ich bis zu ihrer Rückkehr schon alles unternehmen um den Verdacht aus der Welt zu schaffe? weil es belastet mich doch sehr.Für Hilfe,Tipps und Ratschläge bin ich sehr Dankbar
Vielen Dank schon mal im Vorraus
UVG Kasse will UVG zurückerstattet bekommen
13. Januar 2017
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Frage vom 13. Januar 2017 | 15:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
UVG Kasse will UVG zurückerstattet bekommen
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#1
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:26
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Warum zahlt der rechtliche Vater (also der Noch-Ehemann) keinen Unterhalt?
Zitatmein Noch Mann wusste das er nicht der Leibliche Vater ist.Hätten wir auch keinen Krach gehabt wäre er auch nie zum Gericht gerannt und hätte die Vaterschaft angefechtet. :
Seit wann wusste er davon, und wann hat er die Vaterschaft angefochten?
#2
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:28
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Frozen,
Wurde der Vater der in der Geburtsurkunde steht jemals wegen Unterhalt angeschrieben?
lg
edy
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#3
Antwort vom 13. Januar 2017 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (38386 Beiträge, 13987x hilfreich)
Der, der in der Geburtsurkunde steht, das ist der juristische Vater. Ob er der biologische Vater ist, das interessiert im Augenblick nicht. Es sei denn, es gibt schon einen Gerichtsentscheid. Denn der jur. Vater war ja wohl bei Gericht? Klär uns auf. Dann kann man vielleicht auch weiter helfen.
wirdwerden
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