UVG/Gerichtsbeschluß

17. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
XSAMsWEIB
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
UVG/Gerichtsbeschluß

Hallo zusammen,

ich hätte da auch ein Anliegen und würde mich um Hilfe oder Rat freuen.

Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von 4 J,5 J und 7 Jahren.
Ich lebe von Sozialhilfe,Kindergeld und UVG-Geld.

Jetzt hatte ich vor einiger Zeit ein Gerichtsverfahren gegen meinen geschiedenen Mann wegen dem Unterhalt der Kinder.Bei dem Vergleich kam wir dann soweit,das er für jedes Kind 77,-Euro bezahlen muß.Im Protokoll des Gerichts steht drin,das ich die 77,-Euro pro Kind zu meinem UVG bekommen soll.

Jetzt schreibt mir die UVG stelle,das sie die 77,-Euro pro Kind abziehen werden.

Ich finde dies meiner Meinung nach nicht in Ordnung,da es das Gericht ja so fest gelegt hat.

Hat die UVG-Stelle nun das Recht das Geld abzuziehen oder nicht,ich weiß es einfach nicht und steig schon niergendwo mehr durch.

Ganz lieben Dank schon im Voraus für die Hilfe.

XSAMsWEIB

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Das JA zahlt einen bestimmten Betrag an Unterhaltsvorschuß. Dieser entspricht ungefähr dem Regelsatz der Sozialhilfe. Zahlt der Vater einen Teil des Unterhaltes, wird dieser vom UV abgezogen.

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#2
 Von 
XSAMsWEIB
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Das weiß ich ja auch,nur was mich eben etwas stört ist das im Gerichtsprotokoll steht das ich das Geld von meinem EX noch zu dem UVG bekommen soll.

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das so seine Richtigkeit hat.
Das JA zahlt den Regelsatz (unterste Einkommenstufe nach DT) abzüglich hälftiges Kindergeld (77,00 €). Unterhaltspflichtige, die ihren Pflichten nachkommen, dürfen sich erst ab Einkommenstufe 6 das KG hälftig, darunter nur anteilig anrechnen.
Beispiel: 4jähriges Kind, Regelsatz unterste Einkommenstufe liegt nach DT bei 199 €, die vom Unterhaltspflichtigen zu leisten wären, abzüglich 7 € anteiliges KG, also 192 €. Jugendamt zahlt als UV nur 122 € (199-77). Erhält das Kind nur UV, weil der Vater z.B. nicht zahlen will, gehen jeden Monat 70 € verloren. Es könnte sein, dass der KV verurteilt wurde, momentan die Differenz zum vollen Regelunterhalt direkt an die KM zu zahlen.

Außerdem ist beim JA mitunter auch Vorsicht geboten. Die wollen natürlich das ausgelegte Geld (UV) vom Vater wieder zurück.
Allerdings geht der reguläre KU (auch vom Gericht durch Urteil oder Vergleich festgelegt) den Rückzahlungen des UV vor, was manche JA aber gern zu umgehen versuchen. So wurde z.B. ein Unterhaltspflichtiger zur Rückzahlung der Schulden aufgefordert, obwohl er dann nicht mehr den vollen KU leisten konnte.
Daher kann ich mir gut vorstellen, dass das JA diese 77 € mit den aufgelaufenen Schulden verrechnen will.

Also das Urteil noch mal genau prüfen (lassen) und ggfls. beim JA Einspruch erheben. Denn auch ein JA muss sich an die Rechtsprechung der deutschen Gerichte halten, so unverständlich sie manchmal auch sein mag.

Gruß Kuschelbär

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#5
 Von 
XSAMsWEIB
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kuschelbär,

recht vielenn Dank für deine Antwort.
Ich habe auch Widerspruch beim JA eingelegt.Weil im Gerichtsurteil direkt drin steht das die 77.-Euro zuzuglich gezahlt werden sollen.ich warte nun nur noch auf Antwort von denen.
Wenn ich das bei mir so verfolge,würde ich meinem Geld nur noch hinterher rennen,da mein EX noch immer nicht gezahlt hat,trotz Urteil.

Gruß XSAMsWEIB

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