Übernachtung bei Stillkind 1 1/2

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ardora1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernachtung bei Stillkind 1 1/2

Hi, ich habe eine Frage.

Kind 1 1/2 Jahre, Vater wohnt 2 Straßen weiter. Kind wird zum einschlafen gestillt. Hat noch nie woanders übernachtet und wird in der Nacht mehrfach wach und schläft nur durch stillen wieder ein, ansonsten schreit er sich ein.
Vater fordert Übernachtungen. Wie hoch stehen die Chancen das dem entsprochen wird. Geplant war wenn das Kind 2 ist sanft abzustellen (sprich, immer weniger, Dauer meist 3-6 Monate)

Wie oft sollte ein Kind 1 1/2 in der Regel beim anderen Elternteil übernachten.

Danke im Voraus für die Antworten.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie oft sollte ein Kind 1 1/2 in der Regel beim anderen Elternteil übernachten.
Ideal wäre doch eine 50/50 Regelung...

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#2
 Von 
Ardora1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohl kaum für ein Kind von 1 1/2 Jahren, das nie mit dem Vater zusammen gelebt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
nie mit dem Vater zusammen gelebt
Irgendwann wird man damit ja anfangen müssen.

Zitat:
Geplant war wenn das Kind 2 ist sanft abzustellen (sprich, immer weniger, Dauer meist 3-6 Monate)
Warum nicht ab sofort? Da hätte der Vater vielleicht eher Verständnis für die Absichten der Mutter und man muss sich über deren Sinnhaftigkeit nicht vor Gericht streiten.

Zitat:
Kind wird zum einschlafen gestillt. Hat noch nie woanders übernachtet und wird in der Nacht mehrfach wach und schläft nur durch stillen wieder ein, ansonsten schreit er sich ein.
Trinkt es denn überhaupt nicht aus Flaschen? Oder sollen die nicht den gleichen Einschlafeffekt bewirken können?

Überhaupt würde ich meinen, dass das Einschlafproblem doch dann das Problem des Vaters ist. Sollte es denn wirklich so sein, dass das Kind nicht (nie?) wieder einschläft, ist es der Vater, dessen Wochenende zu einer einzigen langen Nacht werden wird. Wenn sich die Annahme der Mutter bewahrheitet, dann dürfte der Vater nach einem einmaligen Versuch doch auch selber kein Interesse mehr an diesem Vorhaben haben. (Wobei man wohl auch sagen muss, dass das Kind irgendwann schon wieder einschlfen dürfte, oder?)

Für "Stillkinder" dürfte hier keine Sonderrechtsprechung begründet werden. Um aus dem oben zitierten Absatz Argumente für das Vorhaben (bzw. die Weigerungshaltung) der Mutter abzuleiten, müsste man doch zur Überzeugung des Familiengerichts zwei Punkte nachweisen:

1) das Kind schläft wirklich nur beim Stillen (zeitnah) ein
2) schläft das Kind nicht (zeitnah) wieder ein, schadet es dem Kindeswohl

Bei beiden Punkten bin ich skeptisch.

Greift eine Sonderregelung für Stillkinder nicht, dürfte es ganz einfach auf das noch recht junge Alter ankommen. Dieses scheint mir viel relevanter zu sein als die Frage, ob das Kind üblicherweise nachts gestillt wird.

Wie ein Gericht nun (insbesondere vor dem Hintergrund des jungen Alters) entscheiden würde, weiß ich nicht. Das dürfte im Einzelfall auch von zu vielen Details abhängen. Ich denke nicht, dass man den Ausgang des Verfahrens mit einer solchen Verlässlichkeit vorhersagen kann, um zu sagen, dass sich das hier lohnt. Das gilt grundsätzlich für beide Seiten. Nur der Vater schenkt vielleicht den Angaben der Mutter ("vielleicht nächstes Jahr") keinen Glauben und geht das Risiko daher ein.

Warum nicht versuchen, ein Verfahren zu vermeiden?

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#4
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Wie oft sollte ein Kind 1 1/2 in der Regel beim anderen Elternteil übernachten.
Ideal wäre doch eine 50/50 Regelung...

Zitat (von Ardora1983):
Wohl kaum für ein Kind von 1 1/2 Jahren, das nie mit dem Vater zusammen gelebt hat.

Natürlich nicht sofort, das sollte/könnte aber ein mittelfristiges Ziel sein.

Zitat (von Zuckerberg):
Warum nicht ab sofort? Da hätte der Vater vielleicht eher Verständnis für die Absichten der Mutter und man muss sich über deren Sinnhaftigkeit nicht vor Gericht streiten.

Würde ich ähnlich sehen. Ein bisschen guter Wille bewirkt Wunder. Laut der KM wäre ja noch 1 Jahr lang keine Übernachtung möglich. Probiert es einfach mal, gewöhne das Kind an die Flasche und alles wird gut.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum eine 50/50 Regelung ideal sein soll, das erschließt sich mir nicht. Die meisten Kinder gerade in jungen Jahren verkraften das doch gar nicht.

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt sechsmonatiges Vollstillen und dann ein "Rausschleichen." Das ist für mich, was das Kindeswohl angeht, so eine Richtlinie. Die entspricht ja auch in etwa den arbeitsrechtlichen Bestimmungen für stillende Mütter in Deutschland. Der Schutz besteht für ein Jahr. Wir bewegen uns in dem Fall hier also alterstechnisch in einem Rahmen, in welchem es Mutter und Kind zuzumuten ist, andere Lösungen zu finden.

Die Frage ist folglich nur, wie man den Gewöhnungsprozess organisiert. Das kann individuell verschieden sein. Ich würde sich aufbauend Zeiten beim Vater vorschlagen, zunächst ohne Übernachtung, aber vielleicht schon mit Mittagsschlaf, bis es zu Übernachtungen kommt. Das Kind befindet sich dann in schon vertrauter Umgebung. Wie der Vater dann mit dem nächtlichen Bespassungsprogramm fertig wird, das ist seine Sache.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ardora1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann die Mutter es zu dem Versuch kommen lassen, es geht nicht um eine Abwehrhaltung es geht ihr um die Belange des Kindes, das extrem leidet wenn es nachts nicht an die Brust kann.

Ich frage mich ob es wirklich dem kindeswohl entspricht wenn es von heute auf in einer neuen Umgebung schläft und dort auch nicht stillen darf. Abstillen ist bekannterweise ein Prozess.

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#7
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Das Ganze ist eher keine rechtliche, sondern eine zwischenmenschliche Frage.
Ich bin selbst Mutter eines Kindes, dass bis knapp über 2 gestillt wurde und sich dann selbst abgestillt hat.
Ja, wenn ich da war, dann war es ein Drama, wenn sie nicht gestillt wurde. Wenn ich nicht da war, dann war es überhaupt kein Thema.
Ich würde es sanft testen. Erst mal zum Mittagsschlaf, dann vielleicht einfach ausprobieren, ob es abends mit dem Einschlafen klappt, wenn du nicht dabei bist. Wichtig: Du darfst wirklich nicht da sein. Bei zwei Straßen Entfernung ist es ja kein Problem das Ganze abzubrechen, wenn es nicht klappt (das sollte man dem Kind aber nicht vorher sagen).
Außerdem kann man ein 1,5 Jahre altes Kind auch mal fragen, ob es bei Papa schlafen möchte.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Ardora1983):
Wie hoch stehen die Chancen das dem entsprochen wird.


Hoch. Da die Mutter ja vorsätzlich entgegen dem Wohl des Kindes handelt. Stillen mit 1,5 Jahren entspricht eben nicht dem Kindeswohl, das ist Selbstverwirklichung. Wenn dann noch eine Trennungssituation hinzu kommt, und die Mutter auf diesem Weg versucht, den Umgang einzuschränken, wird sie damit vor Gericht scheitern.

Schade für das Kind, welches darunter leiden muss, dass die Mutter sich nicht frühzeitig gekümmert hat, aber bei der Abwägung Umgang mit Vater vs. Stillen wird der Vater gewinnen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Niemand hat hier geschrieben, dass das alles von jetzt auf gleich passieren soll.

Nur, die Mutter sollte sich überlegen, warum das Kind immer nächtens wach wird. Weil es hungrig ist und vielleicht ein stabiler Brei am Abend besser wäre? Was gibt es sonst an Gründen? Jedenfalls ist es nicht unbedingt gesund.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Ardora1983):
Vater fordert Übernachtungen.
Kann er doch.
Zitat (von Ardora1983):
Wie hoch stehen die Chancen das dem entsprochen wird.
Wer sollte der Forderung entsprechen?

Soll das eine familienrechtliche Frage sein?
:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Ardora1983):
es geht ihr um die Belange des Kindes, das extrem leidet wenn es nachts nicht an die Brust kann.


Wie war das mit dem Helikoper gleich....?

Ich leide viel mehr, wenn ich nachts nicht an die Brust darf, darüber spricht aber niemand :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 246x hilfreich)

Die WHO empfiehlt das Stillen über das 2. Lebensjahr hinaus.
Von der Natur sind 2-3 Jahre Stillen vorgesehen.

Aber - deswegen kann das Kind trotzdem beim Vater übernachten. Mit 18 Monaten hat das Stillen keinen großen Nährwert mehr. Stillen bringt Nähe, stärkt die Mutter-Kind-Beziehung und bringt natürlich noch Abwehrstoffe gegen Krankheiten. Zur Ernährung ist Stillen in dem Alter nur noch bei Krankheit des Kindes angebracht.

Mit 18 Monaten kann das Kind locker lernen, ohne Brust einzuschlafen und eine Flasche zum Einschlafen in dem Alter ist eh ein Unding. Der Vater wird schon in der Lage sein, sich mit dazu zu setzen und den Zwerg in den Schlaf zu schockeln. Auch kann man dem Kind zumuten, dass es lernt, sich jetzt ohne Brust zu beruhigen.

Ich habe alle meine Kinder 2-3 Jahre gestillt, trotzdem habe ich dem Vater nach dem ersten Jahr gelegentlich zugemutet, Nächte mit den Kindern alleine zu verbringen.

Ein anderthalb Jahre altes Kind kann mit der Frage, ob es beim Vater schlafen will, nichts anfangen.

Das ist jetzt schon an den Haaren herbeigezogen, dass das Kind deswegen nicht zum Vater kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich habe die Empfehlung der WHO für Vollstillen und langsames Abstillen in nicht Mangelländern ohne Hygieneprobleme genommen. Für Entwicklungsländer stimmt Deine Aussage völlig.

Aber, hier geht es ja um was anderes. Hier geht es um Rituale, primär. Und auch vielleicht darum, dass das Kind nächtens einfach Hunger schiebt. Beides sollte man abstellen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Das Ganze ist eher keine rechtliche, sondern eine zwischenmenschliche Frage.
Ich bin selbst Mutter eines Kindes, dass bis knapp über 2 gestillt wurde und sich dann selbst abgestillt hat.
Ja, wenn ich da war, dann war es ein Drama, wenn sie nicht gestillt wurde. Wenn ich nicht da war, dann war es überhaupt kein Thema.
Ich würde es sanft testen. Erst mal zum Mittagsschlaf, dann vielleicht einfach ausprobieren, ob es abends mit dem Einschlafen klappt, wenn du nicht dabei bist. Wichtig: Du darfst wirklich nicht da sein. Bei zwei Straßen Entfernung ist es ja kein Problem das Ganze abzubrechen, wenn es nicht klappt (das sollte man dem Kind aber nicht vorher sagen).
Außerdem kann man ein 1,5 Jahre altes Kind auch mal fragen, ob es bei Papa schlafen möchte.


Volle Zustimmung! Ich habe 2 Kinder aufgezogen, meine Töchter jeweils ihre 2 Söhne auch schon als Stillkinder bei mir abgegeben.

Ich kann bestätigen, daß sich das Problem mit "das Kind muss unbedingt gestillt werden" nur stellt, wenn die Mutter jeweils in erreichbarer Nähe ist. Anderenfalls funktioniert erstaunlicherweise auch die Flasche, gegebenenfalls mit abgepumpter Milch. Ein Kind von anderthalb Jahre ist nicht mehr auf Muttermilch angewiesen, aber wenn es Ihnen ein gutes Gefühl gibt...na dann. Nur Mut und die Flasche dem Vater mitgeben.

Natürlich ist jedes Kind anders, aber ich seh auch nicht unbedingt, wie Sie mit Ihrer Argumentation durchdringen werden...

Alles Gute.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wasisthierdennlos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Puhhhhh,

Ich habe mich jetzt extra angemeldet weil ich die Antworten hier so schrecklich finde und höchstwahrscheinlich übermäßig von Männern getätigt wurden, die über ihre Antworten gleich beweisen warum das Kind besser erst nach dem abstillen beim Vater schläft.
Die Stillbeziehung ist eine überaus wichtige Beziehung und sollte von Mutter und Kind gestaltet werden. Dem Kind und der Mutter noch ein paar Monate Zeit zuschenken bis Beide dazu bereit sind, sich vom stillen zu verabschieden ist doch nicht zu viel verlangt. Es geht hier um einen kleinen Menschen und nicht um einen Gegenstand der 50/50 aufgeteilt werden kann. Die Mutter hat das Kind 9 Monate in ihrem Bauch gespürt, hat es versorgt und nun soll sie nicht die Möglichkeit haben den loslösungsprozess auch in ihrem Tempo mitzugestalten?
Ich könnte bei all diesen beschissenen Antworten wirklich schreien. Das Kind wird ja in seinem Leben oft beim Vater schlafen, warum jetzt diese Eile? Ich habe es so verstanden, dass der Vater das Kind regelmäßig sieht und auch Bindung zu dem Kind aufbauen kann. Darum geht es doch erstmal.
Das Kind ist 1,5 Jahre alt. Übernachtung würde ich nach dem 2. Geburtstag und dem abstillen legen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38351 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nee, das Kind ist inzwischen 3,5 Jahre alt. Du machst Dir hier keine Freunde, wenn Du Leichenschändung betreibst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja, das Kind wird inzwischen fast 4 sein. Von daher dürfte sich das Problem erledigt haben. Oder die Mutter hat einen anderen Grund gefunden, warum das Kind nicht beim Vater 2 Straßen weiter übernachten kann.

Und wenn du die Beiträge richtig gelesen hättest, dann wäre dir auch aufgefallen ,dass hier sehr viele Frauen/Mütter geschrieben haben.

Aus der Erfahrung heraus wird das (lange) stillen leider viel zu oft als Argument genutzt, den Väter die Kinder möglichst lange "vorzuenthalten". Danach folgt dann meist die Argumentation, dass eine Übernachtung nicht möglich ist, weil das Kind ja keine stabile Bindung zum Vater hat bzw. oft diese überhaupt verneint.

In intakten Familien kenne ich niemanden, der das Kind nicht schon sehr früh mal abend vom Vater mit dem Fläschen und abgepumpter Milch alleine lässt. Entder um einfach mal in Ruhe zu baden oder zu schlafen oder um sich ab und an mal mit einer Freundin am abend zu treffen. Das Problem scheint mit viel zu oft dann aufzutreten, wenn Eltern eben keine Partner mehr sind.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Wasisthierdennlos):
Die Mutter hat das Kind 9 Monate in ihrem Bauch gespürt, hat es versorgt und nun soll sie nicht die Möglichkeit haben den loslösungsprozess auch in ihrem Tempo mitzugestalten?

Die Möglichkeit hat sie ja.
Sie will aber nicht gestalten, sie verweigert aktuell komplett. Die Rechte des Vaters sind aber nun mal auch vorhanden...



Zitat (von Ardora1983):
wird in der Nacht mehrfach wach und schläft nur durch stillen wieder ein,

Das ist eine Gewöhnungssache, irgendwann kommt der Punkt an dem es das sich abgewöhnen soll, an dem die Mutter da durch muss.



Zitat (von Ardora1983):
ansonsten schreit er sich ein.

Ist doch prima.
Nach einer solchen Nacht (möglichst nicht am Wochenende) dürfte der Wunsch des Vaters nach Übernachtungen erst mal "abgestillt" sein.
Das schadet den Kind auch nicht.



Zitat (von ratlose mama):
In intakten Familien kenne ich niemanden, der das Kind nicht schon sehr früh mal abend vom Vater mit dem Fläschen und abgepumpter Milch alleine lässt.

Richtig, das bekommt der "stolze Papa" dann schon entsprechend antrainiert und die sind da auch durchaus willig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Wasisthierdennlos):
Puhhhhh,
Ich habe mich jetzt extra angemeldet weil ich die Antworten hier so schrecklich finde

Das hättest du dir sparen können. :wink: Der Beitrag ist fast 2 Jahre alt! Hier ist es nicht erwünscht, alte Beiträge "hochzuholen".

1x Hilfreiche Antwort

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