Übernachtungen bei ehemaliger Kindergärtnerin

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb433781-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernachtungen bei ehemaliger Kindergärtnerin

Hallo,

leider ist meine Anwältin heute in den Urlaub gefahren.

Meine Tochter soll bei Ihrer ehemaligen Kindergärtnerin schlafen, für den Zeittraum der gesamten Ferienwoche. Dazu besucht sie auch die Kita am Tage. Das habe ich über sie durch Zufall erfahren, als sie meinte, dass sie dort eigentlich nicht schlafen möchte.
Diese Kindergärtnerin ist meines erachtens nicht mehr fähig diesen Job überhaupt auszuüben. Die Kinder werden regelmäßig angschrien & selbst bei mir hat sie nicht halt gemacht, während die kleinen beim Frühstück waren & alles hörten. Sie hat sich nach der Trennung auch viel zu tief eingemischt und mir das vorgeworfen, was der Kindsvater immer angibt.

Muss er mich nicht informieren, wo er das Kind hingibt? Erst recht über dieseb Zeitraum. Wie ist meine Tochter versichert, während des Aufenthaltes in der Kita.

Es kann ja nicht sein, dass der alle Verantwortung an sie abgibt.


Ich danke...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Meine Tochter soll bei Ihrer ehemaligen Kindergärtnerin schlafen
Warum ist diese Frau nicht mehr die Kindergärtnerin? Rente, Entlassung, Einschulung?

Zitat:
Diese Kindergärtnerin ist meines erachtens nicht mehr fähig diesen Job überhaupt auszuüben.
Im vorliegenden Fall soll die Frau anscheinend die Übernachtung betreuen, so wie es viele Millionen andere Menschen (sogenannte "Eltern") mit ihren eigenen Kindern auch machen, ohne zuvor eine besondere Befähigung nachzuweisen. Diese Frau hingegen hat wohl (vor einiger Zeit) mal eine solche Befähigung nachgewiesen und auch Berufserfahrung gesammelt. Da könnte es doch schwer sein, eine Kindeswohlgefährdung zu konstruieren.

Warum SIe überhaupt mit der Kindergärtnerin vor Ort diskutieren oder dabei auch noch das Gespräch auf Aspekte der Trennung/Elternschaft ausweiten, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht sollten Sie einfach aufhören, solche Diskussionen mit Fremden zu führen. Wenn es ernstliche Gründe zur Beanstandung gibt, drückt man die am besten schriftlich (and die KiGa-Leitung) aus.

Zitat:
Muss er mich nicht informieren, wo er das Kind hingibt?
Nein.
Und nun sind Sie sie ja informiert.


Lebt das Kind nur während der Ferien bei ihm oder hat es auch sonst seinen Lebensmittelpunkt dort. Könnten statdessen Sie das Kind in dieser Woche bei sich aufnehmen? Besteht eine (verbindliche) Umgangsvereinbarung? Wer hat das Sorgerecht?

Teilen Sie dem Vater Ihre Bedenken mit. Aber diskutieren Sie das nicht mit dem Kind. "papa hat gesagt, ich muss..." - "ich sage dir, du musst nicht..." kann übel enden. Erst recht dann, wenn (so wie anscheinend bei Ihnen) die Trennung nicht ganz reibungsfrei verlaufen ist. Das würde ich nicht wollen.

Diskussionen mit dem Vater können Sie sich natürlich dann sparen, wenn SIe selber keine Alternative anzubieten habe. Er bringt die Tochter vermutlich nicht deshalb dort unter, nur weil er keine Lust auf deren Betreuung hat. Ob die Alternative dann vorzugswürdigswürdig ist, hängt meines Erachtens von dem Umständen ab. Wenn das Kind standardmäßig bei Ihnen lebt und nur für einen Umgang zum Vater kommt, dann aber tatsächlich an 7 Tagen für 24 Stunden entweder im Kindergarten oder bei der Kindergärtnerin verbringt, darf man den Sinn des Umgangs (und das Interesse des vaters daran) ja bezweifeln und könnte das Kind auch bei Ihnen lassen. Wenn das Kind standardmäßig beim vater lebt, wäre es interessant zu wissen, wie es sonst mit dem Umgang aussieht und warum der Vater zuerst an die Kindergärtnerin zur Betreuung denkt als an Sie.

Einen Rechtsstreit würde ich aus einer solchen (einmaligen) Geschichte nicht machen wollen. Erst recht nicht, wenn das einzige "echte" Problem das "nichtwollen" des Kindes ist. Da würde ich doch auf eine einvernehmliche Lösung setzen und es im Zweifel einfach lassen. Sowieso wenn man bedenkt, dass der gerade das Kind betreuende Elternteil mit diesem mehr oder weniger machen kann, was er will.
Feilich gibt es genügend Eltern, die auch wegen solcher Problemchen den Termin bei Anwalt und Gericht wollen. Manche von denen brauchen Rechtstreite als Lebensinhalt. Machne wollen den Expartner fertig machen. Manche erhoffen sich zukünftige Vorteile, wenn der Expartner vor Gericht mit bösen Vorwürfen konfrontiert wird. Manche haben einfach Geld zu viel. Verständnis habe ich für keines dieser Motive.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Kinder schlafen bei Großeltern, bei den allerbesten Freunden, den Tanten und Onkels. Und das nicht nur zum Spass, sondern auch bei Verhinderung des Elternteils, bei dem sie leben. Das ist ein normaler Vorgang, eine Alltagsentscheidung, die derjenige trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Weil das immer mal vorkommt, hat das SGB VIII für diese Fälle auch keine Genehmigungspflicht eingeführt. Die greift erst bei längeren Aufenthalten. Und Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die obliegt in dem Fall allein dem Vater. Versicherungstechnisch ändert sich da auch nichts, warum sollte es?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb433781-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aber die Sache ist leider schon sehr verfahren. Der Vater verweigert sämtlichen Kontakt zu mir und ich darf nur via Mail anfragen, welche dann von seiner neuen Ehefrau beantwortet werden.
Auch wurden von seiner Seite schon Anwälte gegen mich geschaltet & er hat großes Interesse an einem Rechtsstreit & nicht ich.

Das Kind ist nicht mehr in der Kita, da sie jetzt zur Schule geht. Auch habe ich mich nicht über mein Privatleben mit Ihr unterhalten, sondern der Vater.
Zu dem letzten Streit kam es, weil ich sie gebeten hatte, dass der Vater mich dringend zurück rufen sollte, da es Herrausforderungen mit Schule gab. Und ich sagte original zu Ihr: "Bitte sage Ihm, wenn Du ihn siehst, er solle sich bei mir melden." Worauf Sie Ihn sofort anrief, ihm erzählte das ich das Kind zu Ihm ummelden will. ( event. Schulwechsel)
-> Ich melde mein Kind nicht um, zu einer Frau die ich nicht kenne & noch nicht einmal die Wohnung sehen dürfte.

Auch habe ich schon um eine Familienberatung gebeten, welche er ablehnt. Also bitte mich hier nicht als nervige Übermutter abstempeln.

Ich habe auch kein Problem, dass meine Tochter woanders übernachtet, wenn sie bei Ihm ist. Da er und seine Frau nun ein weiteres Kind erhalten, wurde meine Tochter in der letzten Zeit schon oft abgegeben. Dazu habe ich auch nichts gesagt, obwohl sie sich bei mir beschwert hat.

Unsere Tochter wird im Wechselmodell betreut. Ich hätte das Kind auch genommen oder meine Familie aber wir wurden nicht gefragt!

Und die Information kam von meiner Tochter und nicht von Ihm.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb433781-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Versicherungstechnisch ändert sich da auch nichts, warum sollte es?

Hier geht es um den Aufenthalt in der Kita und nicht das übernachten bei der Kindergärtnerin.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Auch da ändert sich nichts. Staatliche/städtische Kitas sind über die kommunale Versicherung geschützt, ebenso die Schule, wenn dort was passiert. Und ansonsten haben wir Zauberworte wie "Verletung der Aufsichtspflicht", da kommt dann die persönliche Haftpflicht des Betreuers auf, so er denn eine hat, oder der Betreuer direkt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb433781-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auch da ändert sich nichts. Staatliche/städtische Kitas sind über die kommunale Versicherung geschützt, ebenso die Schule, wenn dort was passiert. Und ansonsten haben wir Zauberworte wie "Verletung der Aufsichtspflicht", da kommt dann die persönliche Haftpflicht des Betreuers auf, so er denn eine hat, oder der Betreuer direkt.
wirdwerden
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Gern geschehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Das Kind ist nicht mehr in der Kita, da sie jetzt zur Schule geht.

Sie als Mutter haben natürlich das Recht zu erfahren, wo sich Ihr Kind aufhält. Auch im Wechselmodell darf der Partner nicht einfach das Kind woanders unterbringen ohne wenigstens den anderen Partner zu informieren. Wenn es weiterhin solche Probleme gibt, das Jugendamt kann Ihnen helfen.

Rechtschreibung:
Zitat:
Warum SIe überhaupt mit der Kindergärtnerin vor Ort diskutieren oder dabei auch noch das Gespräch auf Aspekte der Trennung/Elternschaft ausweiten, ist mir nicht ganz klar. Vielleicht sollten Sie einfach aufhören, solche Diskussionen mit Fremden zu führen.

Wie meistens in diesem Forum attackieren Sie hier die TE mit Vorwürfen ohne irgendwelche Kenntnisse der Situation.
Es passt zu Ihnen, dass Sie in Ermangelung jeder praktischen Erfahrung in so einem Lebensbereich unterstellen, die Mitarbeiter eines KIGA kriegen Trennungen nicht auch so mit. :augenroll: :augenroll: :augenroll: Und wie wir ja nun inzwischen wissen geht DER Vorwurf an den Vater.

Zitat:
Er bringt die Tochter vermutlich nicht deshalb dort unter, nur weil er keine Lust auf deren Betreuung hat.

Hellseherische Fähigkeiten bringen Sie leider auch immer nur zu Gunsten der Gegenseite mit. Klar vermuten Sie mal wieder alles Gute bei der gegnerischen Seite.


-- Editiert von altona01 am 01.02.2016 22:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Sie als Mutter haben natürlich das Recht zu erfahren, wo sich Ihr Kind aufhält.
Quelle? Insbesondere ohne die Antwort auf meine Frage nach dem Sorgerecht zu kennen?

Zitat:
Wie meistens in diesem Forum attackieren Sie hier die TE mit Vorwürfen ohne irgendwelche Kenntnisse der Situation.
Wie lautet dieser Vorwurf?

Zitat:
Es passt zu Ihnen, dass Sie in Ermangelung jeder praktischen Erfahrung in so einem Lebensbereich unterstellen, die Mitarbeiter eines KIGA kriegen Trennungen nicht auch so mit. :augenroll:
Erzählen Sie mehr! In welchem Teil der Republik ist es üblich, dass aufgrund von Trennungsstreitigkeiten der Kontakt über die Kindergärtnerin hergestellt wird und man sich dort Vorwürfen aussetzen muss, statt einfach nach Hause zu gehen? Ist es dort grundsätzlich so oder auch nur in solchen Fällen wie hier, in denen die Kindergärtnerin ausweislich der Du-Form, der privaten Betreuung des Kindes und der Informierheit über einzelne Vorwürfe ersichtlich in einem besonderen persönlichen Verhältnis zur Familie steht, das ganz bestimmt nicht alle Eltern zu dem KiGa-Personal ihrer Kinder pflegen?

Zitat:
Hellseherische Fähigkeiten bringen Sie leider auch immer nur zu Gunsten der Gegenseite mit. Klar vermuten Sie mal wieder alles Gute bei der gegnerischen Seite.
Sie vermuten also, dass er das Kind nur dort unterbringt, weil er keine Lust auf das Kind hat? Warum holt er es dann überhaupt ab?


Vor allem aber:
Wie lautet Ihr Rat an die TE? Oder sind Sie nur hier, um die Ansichten anderer mies zu reden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Erzählen Sie mehr!

Seufz, das würde Ihnen sicher nicht helfen. Sonst bin ich gerne hilfsbereit. ;)
Sie können weiterhin glauben, was Sie wollen, aber die Erzieherinnen in Kindergärten wissen in der Regel sogar schon vor den Eltern, wann eine Trennung ansteht...
Zitat:
Sie vermuten also, dass er das Kind nur dort unterbringt, weil er keine Lust auf das Kind hat? Warum holt er es dann überhaupt ab?

Lustig :devil: :devil:
Im Gegensatz zu Ihnen mache ich hier nicht andauernd Unterstellungen ohne den Sachverhalt zu kennen. Und fange auch gar nicht damit an.

Zitat:
Vor allem aber:
Oder sind Sie nur hier, um die Ansichten anderer mies zu reden?

Das können Sie doch viel besser! Andauernd haltlose Vorwürfe an die TE, hübsch verpackt in Fragen.... :party:








-- Editiert von altona01 am 02.02.2016 00:16

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen