Überprüfung durch das OLG Aufenthaltsbestimmungsrecht

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Überprüfung durch das OLG Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo liebes Forum,

wieder einmal melde ich mich mit einem für mich sehr belastenden Problem, und ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben :)

Zur Vorgeschichte:

Meine Exfrau und ich trennten uns 03/2017.
Die gemeinsame Tochter ist einvernehmlich bei mir geblieben, dies wurde auch Gerichtlich festgehalten.
Jetz, im März 2020 hatte meine Exfrau die herausgabe der Tochter aufgrund von "Corona" verweigert, da ich mich angeblich nicht genug darum sorge.
Deshalb musste Gerichtlich eine Kindesherausgabe angeordnet werden, ich vermutete schon damals das sie die gemeinsame Tochter lieber zu sich holen wollte.

Danach folge ein Verfahren in dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht mir zugesprochen wurde, meiner Exfrau hatte viele Mängel in der Fürsorge,Gesundheitssorge etc. angesprochen und mir einen Privatdetektiv hinterher geschickt.
Ihre aussagen waren alle schlicht erlogen nichts hatte sich bewahrheitet.
Die gemeinsame Tochter musste 08.2020 vor einer Verfahrensbeiständin aussagen, außerdem vor der Richterin und der Verfahrensbeiständin gemeinsam.

Meine Exfrau und hatte in dem Verfahren auch bemängelt das ich ihr nie die Krankenkassenkarte mitgeben würde (was stimmt) und ich sie aus allen Terminen raushalten würde.
Daraufhin habe ich Termine für sie geplant, die sie zugesagt hatte, und ihr die Krankenkassenkarte mitgegeben.


Den letzden Termin hat sie schlicht vergessen, obwohl es ihr so wichtig war.
Daraufhin habe ich neue gemacht, die ich wahrnehmen wollte.
Als ich beim Arzt war, (11/2020) wurde mir gesagt das unsere Tochter nicht mehr über mich Versichert sei, und seit 03/2020 bei ihrer Mutter mit versichert sei. Davon wusste ich garnichts! Zudem behauptete sie im Verfahren 07/2020 das ich ihr die Karte mitgeben müsse...
Ich konnte die Wichtigen Kontrolltermine nicht wahrnehmen, ich habe bis dato auch nicht die neue Karte der Tochter, geschweige denn hat mir jemand davon berichtet, ich habe es nur über meine Krankenkasse erfahren.
Laut Krankenkasse ist dies auch ohne weiteres möglich, man könne wohl Familienversicherungstennis spielen...

Im Oktober 2020 wollte meine Exfrau mehr Umganszeiten mit der gemeinsamen Tochter, diesen habe ich zugesagt, unter der Voraussetzung ich bekomme eine Unterschriebene Elternvereinbarung vom Jugendamt.
Dies ist der letzte Sachstand.

----------------

Das OLG möchte nun nochmals eine Stellungnahme bzw eine Aufklärung ob sich irgendetwas verändert habe.

Das Jugendamt hatte bis dato, die Elternverinbarung nicht weitergeleitet mit der Begründung, man wollte die Kindesmutter nicht weiter unter Druck setzen....
Man wird mir dies vermutlich als "ich wollte mich nicht einigen" vorwerfen, dies ist aber nicht der Fall, dies habe ich dem JA Mitarbeiter auch so gesagt.
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes, und eigentlich hätte dieser auch ein Gespräch mit der gemeinsamen Tochter führen müssen, er hatte dann an das OLG ein Schriftstück herausgesendet, das ich schon im Gespräch war, aber er es Vorenthalten hat, aufgrund der Lage.
Und das er dem Kind keine weiteren Gespräche auflasten möchte, da er von den bereits getätigten Anhörungen soweit überzeugt ist.

Desweiteren möchte die Verfahrensbeiständin eine Vollmacht für die erneute Abhörung des Kindergartens(diese habe ich auch Unterschrieben) und sie möchte !!!erneut!!! mit dem Kind sprechen, 3 Monate später.

Meine frage ist, ob ich diesem zustimmen muss/sollte, gibt es konsequenzen?
Wie stellen sich die Leute das im allgemeinen vor? Wird das Kind so lange befragt bis es sagt was die andere Seite hören möchte?
Was würde passieren würde ich dem nicht mehr zustimmen und mich schützen vor die gemeiname Tochter stelle?Sie selbst äußerte das sie garnicht mehr mit fremden sprechen möchte!
Wie lange soll diese Farce noch Stattfinden?
Meine Exfrau hat genug Geldmittel um weiter Antrag nach Antrag zu stellen, gibt es dort keine möglichkeiten?



Ich wäre über eure Meinungen und Tipps wie immer sehr dankbar, und hoffe ich habe es nicht all zu verwirrend geschrieben.

MfG
Daniel :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

OLG ist Anwaltszwang, wirst du denn nicht ordentlich vertreten? Mir steigen die Nackenhaare hoch, wenn ich das lese.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel19.88
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu,

also Anwaltlich vertreten werde ich, ich weiß jedoch nicht ob das was ich denke, auch dem Entpricht was ich tuen sollte,ich habe mit meinem Anwalt erst ein Gespräch ab Montag deswegen stelle ich euch die fragen :) und vielleicht habt ihr ja irgendwelche Hilfreichen Tipps oder anregungen die ich vielleicht überdenken sollte.
Das ist für mich bzw, es wäre warscheinlich auch für andere nicht so einfach.

MfG
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Am besten drückst du deinen Eröffnungspost aus, dann hast du schon mal ne Richtlinie, das mit der KK sollte mE dringendst geklärt werden, dein gesamter Vortrag spricht gegen die KiMu. Wie alt ist das Kind?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Habt ihr echt schon jedes Verständnis für die Sorgen der TE hier verloren?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es hier an Verständnis fehlt. Nur, wir sind in einem Rechtsforum und nicht in einem psychologischen Forum. Wir kennen das OLG, Familiensenat, nicht. Sein Anwalt aber schon. Das Gezuchte geht seit zwei Jahren mindestens. Wir kennen die Akten nicht, der Anwalt schon. Man kann hier also nichts sagen.

Nur so viel: in der Regel ist in Umgangsfragen/Aufenthaltsfragen das OLG die letzte Instanz.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Habt ihr echt
Das trifft auf mich nicht zu. Ich hatte verlinkt, was bisher geschah, weil ich annahm, du kennst die Vorgeschichten nicht...

Die Situation ist auch wohl keineswegs so haarsträubend. Der TE hat inzwischen das ABRecht, die Kindsmutter kämpft mit tauglichen oder untauglichen Mitteln gegen alles mögliche an.
Die Corona-Situation tut ihr übriges dazu.
Insofern nichts ungewöhnliches ...Leider.

Morgen kann der Anwalt empfehlen, was in diese Stellungnahme sollte. Denn der hat alles auf dem Schirm bzw. in der Akte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Daniel19.88):
Wie lange soll diese Farce noch Stattfinden?
Meine Exfrau hat genug Geldmittel um weiter Antrag nach Antrag zu stellen, gibt es dort keine möglichkeiten?
Im Zweifel geht das bis zur Volljährigkeit so weiter und kostet euch beide ein Vermögen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Smogman, die Verfahren werden denjenigen eventuell ein Vermögen kosten, der verliert. Nur, die Gerichte machen diesen Zirkus ja auch nicht ewig mit. Da müsste nach der OLG Entscheidung wirklich neuer Sachverhalt in einer neuen Klage vorgetragen werden, ob da von vorne anzufangen. Und zwar nicht Sachverhalt, der im rechtskräftigen Verfahren vielleicht vergessen wurde, sondern es müsste sich was geändert haben, und zwar erheblich. Und - in der Regel ist doch nach einer OLG-Entscheidung erst einmal Ruhe.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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