Übertragungsvertrag Haus rückgängig machen?

29. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
angroma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Übertragungsvertrag Haus rückgängig machen?

Hallo,
ich habe folgendes Problem und muss dafür ein bisschen ausholen:
Mit meinem Mann bin ich seit 1995 verheiratet, wir haben drei Kinder (19, 16, 16).
Im Jahr 2002 haben wir gemeinsam ein Haus (Doppelhaushälfte) gebaut.

Unsere erste Trennung erfolgte 2011/2012, in dieser Zeit habe ich dummerweise meinen Anteil des Hauses per Überlassungsvertrag beim Notar meinem Mann "geschenkt". Gegenleistungen wie z.B. eine Abfindung waren nicht geregelt, nur gegenseitiger Unterhaltsverzicht.

Wir haben uns dann versöhnt, bis es 2014 wieder zur Trennung kam. Jedes Mal bin ich ausgezogen (mit den Kindern) beim zweiten Auszug sind dann nur die Zwillinge mitgekommen, der große Sohn blieb im Haus des Vaters, war aber auch (zum Glück) 3-4 mal die Woche über Nacht in meiner Wohnung.

Es kam dann die zweite Versöhnung und ich zog im März 2016 wieder zurück ins Haus.
Dabei muss ich noch sagen, dass ich drei Tage die Woche von zu Hause arbeite, habe dafür Hardware, Telefon etc. von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen.

Jetzt will mein Mann sich wieder trennen, weil er seine Ruhe haben will. Am liebsten soll ich sofort ausziehen, was ich nicht einsehe. Jedes Mal pocht mein Mann auf den Überlassungsvertrag und sagt, es wäre sein Haus. Bei Streit war das immer sein Thema. Zum Teil wird er richtig fies. Ich habe auch immer gearbeitet, gut verdient und meinen Teil zum Haus beigetragen. Er hat 50.000 Euro durch eine Abfindung erhalten und diese wurde beim Hauskauf verwendet. Er wirft mir vor, dass ich eh zweimal freiwillig gegangen bin, das könnte ich ja jetzt auch wieder. Ich möchte aber den Kindern nicht zum dritten Mal das Zuhause nehmen.

Zurück zum Überlassungsvertrag des Notars: ich stehe noch immer im Grundbuch und auch bei den Banken, wurde aus der Schuldhaft nicht entlassen, weil es nicht weiterverfolgt wurde.

Meine Frage ist: kann man den notariellen Vertrag rückgängig machen, weil er ja nicht konsequent durchgezogen wurde? Bzw. ist der Vertrag überhaupt noch gültig, wenn ich noch im Grundbuch stehe?
Kann ich noch eine Ausgleichszahlung verlangen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Natürlich gehe ich auch nächste Woche zu einem Anwalt.

Liebe Grüße

Angroma

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
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(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo angroma,

ihr seid also immer noch verheiratet?

edy

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#2
 Von 
angroma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo edy,

ja, sind wir.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von angroma):
ja, sind wir.


Beim Zugewinnverfahren sind Schenkungen (vorgezogenes Erbe) Werte die ins Anfangsvermögen kommen.

Hier ist das aber anders. Ich bin der Meinung dies kommt nicht ins Anfangsvermögen.

Da müsste dir schon ein großer Teil zustehen.

Ihr habt ja keinen Zugewinnausgleich ausgeschlossen?

Lass dich von deinem Anwalt beraten.

Es sollte aber ein Fachanwalt für Familienrecht sein.

Ich denke eine "Rückgängigmachung" ist überhaupt nicht nötig.

habe dir eine PM geschickt.


edy

-- Editiert von edy am 29.08.2018 14:45

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#4
 Von 
angroma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wegen einer früheren Selbständigkeit haben wir im Jahr 2002 bereits Gütertrennung vereinbart.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Also dann sehe ich wenig Chancen.

edy

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
weil er ja nicht konsequent durchgezogen wurde? Bzw. ist der Vertrag überhaupt noch gültig, wenn ich noch im Grundbuch stehe?


Was genau heißt das? Warum wurde der Vertrag nicht durchgezogen?

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#7
 Von 
angroma
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

der Vertrag wurde nicht "durchgezogen", weil die Banken mich nicht aus der Schuldhaft entlassen haben (ich habe das auch schleifen lassen, weil mir zu dem Zeitpunkt alles egal war und ich meine Ruhe wollte). Im Grundbuch stehen wir auch noch beide.

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