Ultimatum:Bis Montag muss ich ausziehen (17 Jahre)

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
go263803-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ultimatum:Bis Montag muss ich ausziehen (17 Jahre)

Hallo Leute, bin gerade am verzweifeln. Erstmal meine Situation:
Tobias O., 17 Jahre, gehe auf ein Gymnasium und absolviere gerade mein Abitur (11. Jahrgangsstufe).
Meine Eltern (verheiratet) haben mir ein Ultimatum gestellt: Bis Montag muss ich alle meine Sachen gepackt haben und ausgezogen sein. Der Grund: Meine Eltern (stark religiös) sagen, ich sei eine Schande für die Familie, sie hätte mich niemals gehabt und aus ihrem Leben gestrichen. Auf jeden Fall bin ich nicht so pseudo-extrem gläubig. Ich glaube schon an Gott, aber ich finde, dass Sie es übertreiben (keine Shorts tragen, da dies erregend auf Mädchen wirken könnte, usw. -> KEIN SCHERZ!!).

Wobei ich nicht denke, dass ich ein schlechter Mensch bin. Ich rauche nicht, trinke kein Alkohol und mache gerade mein Abi (nebenher noch einen 400€ Job). Außerdem habe ich schon meinen Führerschein, Klasse B (BF 17).

Nun die folgenden Fragen:
- Kann das Jugendamt für dieses eine Jahr (bis ich 18 bin), das Sorgerecht beantragen?
- Gibt es entsprechende Wohnungen, in denen ich unterkommen kann?
- Kann ich irgendwelche finanziellen Leistungen beziehen?


Ich hoffe, dass ihr mir schnell Antworten liefern könnt! Bin echt total fertig, vor allem jetzt, wo meine Mutter mir gesagt hat, dass ich "NICHTS BIN und NIE ETWAS SEIN WERDE"

Danke schon einmal, Toby



-- Editiert am 27.11.2010 23:07

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

dein erster Weg sollte der zum Jugendamt sein.
Lass dich dort beraten und dir helfen.

quote:
Gibt es entsprechende Wohnungen, in denen ich unterkommen kann?


U.u. kommt eine Wohngruppe für dich in Frage.

quote:
Kann ich irgendwelche finanziellen Leistungen beziehen?


Ja, und zwar von deinen Eltern. Sie sind verpflichtet.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 27.11.2010 23:13

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#2
 Von 
go263803-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Kommt für mich infrage, und werde wahrscheinlich zum Jugendamt gehen.

Danke;)
Toby

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#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Genau, geh am Montag aufs Jugendamt. Klar kann das Jugendamt kucken wegen einer Wohngruppe (und bei deinen Eltern wegen UH in den Regress gehen, falls die finanziell leistungsfähig sind).

Und wenn du über 18 bist und noch keinen Job hast, kannst du auch noch auf die Arge gehen und denen darlegen, wie deine Eltern spinnen mit ihrem Fundi-Kultmissbrauch und ihrem spießigen, moraltriefenden Schrott, damit die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dort bei dir wegen der Kosten für die Wohnung keinen Stress machen (Unterlagen vom Jugendamt mitnehmen). Falls bei deinen Eltern was zu holen ist, kann die Arge da auch was im Wege des Regresses machen. 400 Euro-Job wird bei der Arge angerechnet und freut die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter also sicher -)

Wenn du nach dem Abi studieren willst, kannst du dich wegen dem Regress im Rahmen der Unterhaltsanspruchsüberleitung ans BaFöG-Amt wenden.


Das mit dem Unterhalt können also auch die Ämter übernehmen. Angenehmer Nebeneffekt: Bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vom Amt können dann deine Eltern nicht so frech werden wie bei dir, da müssen sie sich ein bisschen vernünftiger und kooperativer und weniger heftig verhalten. Offizielle Stellen werden mit solchen Leuten leichter fertig -)

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-- Editiert am 28.11.2010 00:16

-- Editiert am 28.11.2010 00:17

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#4
 Von 
guest-12328.11.2010 20:01:35
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

So, vielleicht mal was ergänzendes. Es gibt ein Gesetz, SGB VIII, nach diesem muss das Jugendamt, wenn Du um Inobhutnahme bittest, Dir eine Unterbringung anbieten. Sie dürfen Dich nicht zu den Eltern zurückschicken. Die regeln dann auch alles mit den Eltern, d.h. holen sich die Unterschriften, die benötigt werden, u.s.w. Für Notfälle wie den Deinen haben die eine Vertragseinrichtung, in der immer ein Platz frei ist. Bei uns sind das die Albert-Schweizer-Kinderdörfer. Wenn in dieser Vertragseinrichtung nichts dauerhaft frei ist, dann wirst Du binnen der nächsten Wochen woanders untergebracht.

Also, falls der Sachbearbeiter am Montag morgen noch etwas verschlafen ist, nicht gleich "in die Puschen" kommt, bestehe auf der Inobhutnahme!

Das ist der erste Schritt. In Deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass die Eltern einverstanden sind. Dann ist keine Gerichtsentscheidung erforderlich. Wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Sorgerechts stehen doch ohnehin nicht an, in dem einen Jahr. Vielleicht die Unterschrift für eine Klassenfahrt, aber ansonsten sehe ich nichts. Und dann bist Du 18. Also, kann man eine Sorgerechtsentscheidung wahrscheinlich "schlabbern."

In so einem Fall kann es sein, dass Du anstelle von UNterhalt seitens der Eltern ALG II bekommst. Dies geht auch in einem Fall wie Deinem, wenn Du eine Bescheinigung des Jugendamtes zur ARGE mitnimmst, dass Dein Auszug erforderlich bzw. unabwendbar ist. Aber, bei all dieses Sachen sollte Dir das Jugendamt weiterhelfen.

Nimm also morgen als allerersten Termin den beim Jugendamt wahr. Den Tag heute kannst Du nutzen, indem Du eine Liste der Sachen erstellst, die Du mitnehmen willst/musst. Die also Dir gehören. Wichtig neben den Dingen des täglichen Lebens sind auch Deine Dokumente, wie etwa Zeugnisse, Ausweis, Impfpass u.s.w. Sowas vergisst man schnell, und das ist dann lästig.

Viel Erfolg, und keine Angst, Du schaffst das schon! Wir hier helfen ja auch noch gerne weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also, die Sache mit dem Jugendamt ist erst mal goldrichtig. Dort solltest du am Montag deinen Fall vortragen und vor allem darlegen, dass deine Eltern dich "rauswerfen" und aus welchen Motiven sie das tun.

Ich nehme an, dass das Jugendamt zunächst mal die Eltern befragen wird, ob sie dich wirklich auf die Straße setzen. Und wenn sich das alles so verhält wie du geschrieben hast, dann werden sie dir wohl auch kurzfristig zu einer Bleibe verhelfen.

In diesem Fall steht dir Unterhalt zu. Und diesbezüglich dürfte das Jugendamt auf deine Eltern zukommen. Die unterliegen nämlich einer erhöhten Erwerbsobliegenheit, um dafür gerade zu stehen. Ob andere Leistungsträger herangezogen werden können, wie mein Vorredner geschrieben hat, wäre zu prüfen. Ich kann das nicht beurteilen.

Solange du minderjährig bist, kannst du nicht so ohne weiteres Verträge abschließen. Vermutlich wird hier das Jugendamt mit den Eltern in Verbindung treten, um die Zustimmung zu erhalten. Im äußersten Notfall könnten sie die Amtsvormundschaft per Gericht übernehmen. Danach könnten sie dann ohne elterliche Zustimmung für dich handeln.

Nach deiner Volljährigkeit steht dir von deinen Eltern Unterhalt in Höhe von 640 EUR pro Monat zu und zwar bis zum Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Mit einer preiswerten Wohnung oder Wohngemeinschaft kann man davon (sparsam) leben.

Nach der Schulausbildung ist der Unterhalt aber nur von deinen Eltern zu zahlen, wenn sie auch leistungsfähig sind. Ich hoffe, dass sie genügend Einkommen haben ...


-- Editiert am 28.11.2010 09:57

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ Marcus: nochmals ganz klar, es geht nicht um die Frage, was das Jugendamt "wohl" machen wird. Wenn er das Zauberwort "Inobhutnahme, ich will die" sagt, dann muss das Jugendamt ihn unterbringen. Wo auch immer. Erst dann folgt die Befragung der Eltern. Auch wenn die Eltern bereit sind, ihn wieder aufzunehmen, wenn er nicht will, ist diese Bereitschaft einerlei. Dann muss das Gericht entscheiden. Aber, nur, weil die Eltern ihn eventuell wieder aufnehmen wollen, muss er nicht zurückgehen, wenn er nicht will.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also das mag ja alles richtig sein ... ich versuche ja nur einen vernünftigen Rat zu geben.

Und ein Aspekt dabei muss doch sein, dass der Fragesteller mit seinen Eltern ein Auskommen findet. Und das sollte und wird das Jugendamt vermutlich auch ausloten. Vielleicht ist es möglich, dass der Fragesteller die religiösen Anwandlungen seiner Eltern zumindest noch bis zum Abschluss seiner Ausbildung toleriert und die Eltern umgekehrt zugestehen, dass tiefer Gottesglaube sich durchaus mit einer schicken Unterhose verträgt.

Ich halte das für leichtfertig, den Fragesteller jetzt auf eine Inobhutnahme durch das Jugendamt zu drängen. Denn schließlich muss er die Sache hinterher ausbaden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14003x hilfreich)

Ich dränge niemanden in was auch immer. Nur, gerade, weil er so jung ist. Muss er morgen früh eine klare Position haben. Was dann hinterher passiert, das ist eine ganz and.ere Frage. Und, wie ich es so oft erlebt habe, von Jugendämtern: "geh doch mal zurück, und rede mit den Eltern" , das hilft dem jungen Menschen mal so gar nicht.

Er muss jetzt Sicherheit haben, und die ist, ich kann woanders leben (der Akzent liegt auf kann). Und alles andere findet sich später. Ich bin in Sicherheit, muss nicht auf der Parkbank übernachten. So, das ist sein erster Schritt. Mit der guten Sicherheit. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zur schnellen und möglichst unbürokratischen Intervention zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen, sowie dem unmittelbaren Kinderschutz. Die Inobhutnahme gehört zu den wenigen rein fürsorglichen Leistungen der Jugendhilfe, bei denen der Staat sich selbst in die Pflicht nimmt, um auch in Ausnahmesituation jedem Minderjährigen eine materielle Grundsicherung zu gewähren.

Sucht ein Kind oder Jugendlicher selbst um Schutz nach, so ist das Jugendamt bzw. die dafür zuständige Einrichtung (z.B. der Kindernotdienst) verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen. Maßgeblich ist ausschließlich das subjektive Empfinden des Schutzsuchenden. Selbst wenn beteiligte Erwachsene auf den ersten Blick zu einem anderen Schluss kommen, ist das Kind bzw. der Jugendliche erst einmal in Obhut zu nehmen.

Ebenso ist die Jugendhilfebehörde verpflichtet, die Inobhutnahme bei den Personensorgeberechtigten anzuzeigen. Verlangen diese die Herausgabe des Kindes, so ist das Jugendamt (nach Prüfung des Sachverhalts) verpflichtet, dem nachzukommen oder (falls das Kindeswohl dadurch nicht gesichert erscheint) eine Entscheidung des Familiengerichts über weitere Maßnahmen herbeizuführen.

Erfährt das Jugendamt von einer Kindeswohlgefährdung (vgl. dazu auch § 8a) SGB-VIII, kann es diesen jungen Menschen in Obhut nehmen, wenn es keine andere Hilfsmöglichkeit gibt. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind ohne richterliche Entscheidung einen Tag nach Beginn zu beenden (Art. 104 GG ). Sie sind außerdem nur zulässig, um Gefahren für Leib und Leben des Betroffen oder von Dritten abzuwenden.

In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in Bereitschaftspflegefamilien und Heimeinrichtungen, die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. Während der Inobhutnahme befindet sich das
Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt.


Wie aus dem obigen Auszug ganz klar hervor geht, ist das Jugendamt v e r p f l i c h t e t, Dir zu helfen , wenn Du selbst um Inobhutnahme bittest. Insofern ist der Rat von wirdwerden goldrichtig.

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-- Editiert am 28.11.2010 13:15

-- Editiert am 28.11.2010 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go263803-66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Leute, ich danke euch für eure schnellen Antworten. Musste jetzt mit meinen Eltern noch einige eindringsliche Gespräche führen, und mir trotzdem von meiner Mutter schon noch (ziemlich) viele Wörter an den Kopf werfen lassen (zitiere ich hier nicht).
Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich jetzt lieber noch ein paar (lange) Jahre die heile Welt vorheuchle (So wollen sie es ja) und dann selbstständig werde.
Was aber auch mit vielen Konsequenzen verbunden ist: Keine Freunde aus der Schule (nur welche aus der Kirche) und so weiter... Aber gut, damit muss ich jetzt erstmal leben.
Hauptsache ich hab erstmal ein Dach über dem Kopf und ein geregeltes Leben, der Rest kommt später...

Vielen vielen Dank, Leute!

Lg Toby

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