behauptet der Ehemann, die Trennung bestünde bereits seit Januar. Gemeinsames kochen,essen, waschen und immer wieder Vorschläge zusammen zu bleiben ...letztlich wurde die Trennungsabsicht erst nach einem Beratungstermin bei einem Anwalt vor 4 Wochen ausgesprochen, zwischendurch aber mal wieder diskutiert.
Die Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein oder täusche ich mich?
Danke schon jetzt für Hilfe.
Farnmausi
-- Editiert von Farnmausi am 03.11.2018 18:51
Um Trennungsunterhalt zu sparen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie will er den Nachweis führen, wenn Sie das bestreiten? Kann er nicht. Ich empfehle den Gang zum Anwalt, wenn das jetzt schon so anfängt, dann benötigen Sie einen Juristen an Ihrer Seite.
Hallo,
wird hier angenommen dass Treuunungsunterhalt nur für ein Jahr gezahlt werden muss?
TU kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden.
edy
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Die Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten.
Ein Rechtsanwalt rechnet immer zu Gunsten seines Mandanten.
Zitatwird hier angenommen dass Treuunungsunterhalt nur für ein Jahr gezahlt werden muss? :
TU kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden.
Die kann ja nach einem Jahr erfolgt sein...
Ich hab mir mal die letzte Anfrage angeschaut. Die Fragestellerin scheint ein Problem damit zu haben, in der juristischen Realität aufzuschlagen.
Es ist völlig wurscht, ab wann man getrennt lebt. Offensichtlich hat der Ehemann für seine Frau noch lange gesorgt, man hat sich auf Gegenseitigkeit versorgt. Seit einem Monat scheint nun die Trennung endlich vollzogen zu sein.
Dann kann man anfangen mit der Rechnerei. Der Mann verdient doch nicht viel. Wenn man das Einkommen noch bereinigt, dann könnten die genanten Euronen zutreffen. Mal ganz klar, was erwartest Du bei dem Gehalt des Mannes?
wirdwerden
Hallo, es fehlen Beiträge in diesem Thread. Der Inhalt dieser würde auch dem User wirdwerden deutlich machen, worum es eigentlich geht. Frage an den Admin, wo sind die Postings geblieben? Grüßele Farnmausi
ZitatDas kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein oder täusche ich mich? :
Die Untergrenze, für das was er zahlen muss, ist sein Selbstbehalt. Dieser Betrag bleibt ihm, egal wie viel du erhälst.
im Sinne des Gesetzes ist der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Bis zur Scheidung gibt es noch Sonderregelungen.
ZitatDie Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten. :
Dass man es so versuchen kann, aber nicht immer damit durchkommt, wurde Dir schon im anderen Beitrag erklärt.
Wenn Du vor zwei Monaten ausgezogen bist (was ist mit der Entlassung aus dem Mietvertrag?) bleibt bei dem geringen Gehalt Deines Mannes eben nur ein geringer Restbetrag über, der an Dich auszuzahlen ist.
Die bisherige Rundum-Sorglos Versorgung durch Deinen Mann ist vorbei.
Bist Du mit dem Betrag nicht einverstanden, kannst du klagen.
Allen in Trennung lebenden die nicht selbst arbeiten, kann man zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des sozialen Status nur raten sich auf die Hinterbeine zu stellen und sich selbst eine Arbeit gegen Entlohnung zu suchen.
Vom Gedankengang der lebenlangen Versorgung durch den Ehemann, später Ex-Ehemann der leicht unterschwellig durchdringt, sollte Frau sich lösen.
Berry
Zitat.... lebenlangen Versorgung durch den Ehemann, später Ex-Ehemann .... :
Das wäre unter bestimmten Voraussetzungen sogar durchaus möglich, aber selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt wären, scheitert es hier ganz einfach am geringen Einkommen des Ex.
-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2018 13:13
Hallo,
also wenigstens ein Teil der Beiträge sind wieder da. Die Berechnungen des Anwaltes waren tatsächlich falsch und schon die 1. Ausrechnung ... 1680 € - 241,56 € hat ihn überfordert denn er kam auf 1518,44 €. Nach den guten Tipps hier habe ich mir alles genauer angeschaut und die gesamte Berechnung war falsch. Falsche Miethöhe, falscher Mietzins im Selbstbehalt, falscher Nettolohn also wirklich unmöglich. Habe selber darauf reagiert, denn für solches braucht es nun wirklich keinen Anwalt.
Um es nochmals klar zu stellen, hier soll nicht ein Ehemann abgezockt werden, sondern es sollten Sachverhalte geklärt und verstanden werden und dies hat funktioniert.
Weder ich noch mein Mann möchten uns einander schaden, sondern füreinander auch in Zukunft da sein und dies eben auf einer anderen Ebene. Mein Mann hat eingesehen das Lügen von wegen Trennung ...nichts bringt und ich habe gelernt ... es braucht einfach Zeit und so sind wir auch mit dem Trennungsunterhalt zu einem für beide Seiten fairen Kompromiss gekommen. Es ging übrigens nie ums Geld, sondern hauptsächlich um die Versicherung die ich brauche, da ich krank bin.
Dem Anwalt meines Mannes gefällt dies natürlich nicht aber da dürften wohl eher persönliche Interessen dahinter stehen.
Lieben Dank an alle, die mir hier auf die Sprünge geholfen haben und mich ein wenig aufgebaut haben, denn in so schwierigen Situationen zweifelt man unweigerlich an sich selber und daran ob man Texte überhaupt noch richtig versteht.
Liebe Grüßele Farnmausi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
33 Antworten
-
16 Antworten