Um Trennungsunterhalt zu sparen

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)
Um Trennungsunterhalt zu sparen

behauptet der Ehemann, die Trennung bestünde bereits seit Januar. Gemeinsames kochen,essen, waschen und immer wieder Vorschläge zusammen zu bleiben ...letztlich wurde die Trennungsabsicht erst nach einem Beratungstermin bei einem Anwalt vor 4 Wochen ausgesprochen, zwischendurch aber mal wieder diskutiert.
Die Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein oder täusche ich mich?
Danke schon jetzt für Hilfe.
Farnmausi

-- Editiert von Farnmausi am 03.11.2018 18:51

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wie will er den Nachweis führen, wenn Sie das bestreiten? Kann er nicht. Ich empfehle den Gang zum Anwalt, wenn das jetzt schon so anfängt, dann benötigen Sie einen Juristen an Ihrer Seite.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wird hier angenommen dass Treuunungsunterhalt nur für ein Jahr gezahlt werden muss?

TU kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Die Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten.

Ein Rechtsanwalt rechnet immer zu Gunsten seines Mandanten.

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#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von edy):
wird hier angenommen dass Treuunungsunterhalt nur für ein Jahr gezahlt werden muss?
TU kann bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt werden.

Die kann ja nach einem Jahr erfolgt sein...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich hab mir mal die letzte Anfrage angeschaut. Die Fragestellerin scheint ein Problem damit zu haben, in der juristischen Realität aufzuschlagen.

Es ist völlig wurscht, ab wann man getrennt lebt. Offensichtlich hat der Ehemann für seine Frau noch lange gesorgt, man hat sich auf Gegenseitigkeit versorgt. Seit einem Monat scheint nun die Trennung endlich vollzogen zu sein.

Dann kann man anfangen mit der Rechnerei. Der Mann verdient doch nicht viel. Wenn man das Einkommen noch bereinigt, dann könnten die genanten Euronen zutreffen. Mal ganz klar, was erwartest Du bei dem Gehalt des Mannes?

wirdwerden

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#6
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, es fehlen Beiträge in diesem Thread. Der Inhalt dieser würde auch dem User wirdwerden deutlich machen, worum es eigentlich geht. Frage an den Admin, wo sind die Postings geblieben? Grüßele Farnmausi

Signatur:

Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein oder täusche ich mich?


Die Untergrenze, für das was er zahlen muss, ist sein Selbstbehalt. Dieser Betrag bleibt ihm, egal wie viel du erhälst.

im Sinne des Gesetzes ist der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.


Bis zur Scheidung gibt es noch Sonderregelungen.

Zitat (von Farnmausi):
Die Trennung wurde durch Auszug inzwischen vollzogen aber der Anwalt rechnet den Selbstbehalt hoch (Fehler im Bereich Wohnkosten) und die Mandantin soll lediglich einen Mini-Betrag für 2 Monate erhalten.


Dass man es so versuchen kann, aber nicht immer damit durchkommt, wurde Dir schon im anderen Beitrag erklärt.
Wenn Du vor zwei Monaten ausgezogen bist (was ist mit der Entlassung aus dem Mietvertrag?) bleibt bei dem geringen Gehalt Deines Mannes eben nur ein geringer Restbetrag über, der an Dich auszuzahlen ist.

Die bisherige Rundum-Sorglos Versorgung durch Deinen Mann ist vorbei.

Bist Du mit dem Betrag nicht einverstanden, kannst du klagen.

Allen in Trennung lebenden die nicht selbst arbeiten, kann man zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des sozialen Status nur raten sich auf die Hinterbeine zu stellen und sich selbst eine Arbeit gegen Entlohnung zu suchen.

Vom Gedankengang der lebenlangen Versorgung durch den Ehemann, später Ex-Ehemann der leicht unterschwellig durchdringt, sollte Frau sich lösen.

Berry

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
.... lebenlangen Versorgung durch den Ehemann, später Ex-Ehemann ....


Das wäre unter bestimmten Voraussetzungen sogar durchaus möglich, aber selbst wenn die Voraussetzungen erfüllt wären, scheitert es hier ganz einfach am geringen Einkommen des Ex.

-- Editiert von spatenklopper am 06.11.2018 13:13

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#9
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

also wenigstens ein Teil der Beiträge sind wieder da. Die Berechnungen des Anwaltes waren tatsächlich falsch und schon die 1. Ausrechnung ... 1680 € - 241,56 € hat ihn überfordert denn er kam auf 1518,44 €. Nach den guten Tipps hier habe ich mir alles genauer angeschaut und die gesamte Berechnung war falsch. Falsche Miethöhe, falscher Mietzins im Selbstbehalt, falscher Nettolohn also wirklich unmöglich. Habe selber darauf reagiert, denn für solches braucht es nun wirklich keinen Anwalt.

Um es nochmals klar zu stellen, hier soll nicht ein Ehemann abgezockt werden, sondern es sollten Sachverhalte geklärt und verstanden werden und dies hat funktioniert.

Weder ich noch mein Mann möchten uns einander schaden, sondern füreinander auch in Zukunft da sein und dies eben auf einer anderen Ebene. Mein Mann hat eingesehen das Lügen von wegen Trennung ...nichts bringt und ich habe gelernt ... es braucht einfach Zeit und so sind wir auch mit dem Trennungsunterhalt zu einem für beide Seiten fairen Kompromiss gekommen. Es ging übrigens nie ums Geld, sondern hauptsächlich um die Versicherung die ich brauche, da ich krank bin.

Dem Anwalt meines Mannes gefällt dies natürlich nicht aber da dürften wohl eher persönliche Interessen dahinter stehen.

Lieben Dank an alle, die mir hier auf die Sprünge geholfen haben und mich ein wenig aufgebaut haben, denn in so schwierigen Situationen zweifelt man unweigerlich an sich selber und daran ob man Texte überhaupt noch richtig versteht.

Liebe Grüßele Farnmausi

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