Umgang 2 jähriger mit vater

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)
Umgang 2 jähriger mit vater

Hallo,
Ich weiß keinen rat mehr.
mein ex und ich sind seit Februar 2014 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen sohn (2) und ich habe damals eine tochter mit in die beziehung gebracht (7) . Im mai 2014 zog er dann aus. Zuerst kam er unregelmäßig den kleinen holen worauf ich mit jugendamt drohte als alles gute zureden nicht half. Eine von uns angefertigte umgangsregelung haben wir für 2014 unterschrieben . Danach wollte er mir seine neue adresse nicht mitteilen. Worauf ich sagte das er den kleinen nicht bekommt wenn ich die adresse nicht weiß. Er sagte sie mir wiederwillig und erzählte das er mit seiner früheren affäre zusammen gezogen ist. Alles gut soweit. Habe dann drum gebeten nur einmal ihr guten tag zu sagen und mit ihr auch kontakt zu haben. Schließlich geht es um die Erziehung ect.

Mein ex versprach meiner tochter auch das er sie mal holt. Nix kam. Sie war am Boden zerstört. Musste schon in psychologische Betreuung mit ihr. Jetzt kam heraus das seine Freundin das nicht will. Sir will meine tochter nicht in dessen Wohnung ect.
außerdem dürfte ich mir schon anhören das sie ja eine bessere mutter wäre (sie hst keine kinder). Mein sohn bei ihr besser aufgehoben wäre.
Die beiden sagen mir im Krankheitsfall nicht Bescheid. Erst am Übergabe tag wenn er zurück kommt.
sie haben ihn eine zeit lang wegen jedem pup mit Medikamenten vollgestopft . Nachdem ich sehr sauer wurde machten sie es nicht mehr (bzw erzählen es zumindest nicht )
Dann kam er 4 papa we's jedes mal krank wieder...brechend mit ausschlag. Was seine allergische Reaktion ist. Sie wusste das! Ich habe es ihr mehrmals gesagt! Sie kochte trotzdem mit den Kräutern. Daraufhin drohte ich mit Umgangseinschränkung.

Es hörte auf.

Nun waren wir (mein ex und ich ) im märz bei einer Familien Beratung auf MEINEN Wunsch! Da seine Freundin ja macht was sie will! Aber es tut sich immer noch nichts! Habe nun gesagt das der umgang einschränkt wird. Bei mir Zuhause.

Weil ich keine Möglichkeit mehr sehe . Seit 1 jahr rede ich.
und er steht nur da und meint sie Wird sich eben nicht ändern und er nicht trennen.
was mir ja Wurst ist. Ich will nur das es meinem kindern gut geht!

Jetzt hat er gesagt ich würde post vom Jugendamt und Familiengericht bekommen


Ich vermute nun das er das geteilte sorgerecht will. Aber er ist unzuverlässig hoch 10! Wir mussten sogar Unterhalts Festsetzungs klage machen weil er seine post nicht öffnete. Und uns alle immer wieder anlog. ...nun hat er 1 jahr Unterhaltsschulden.

Was hat er für Chancen?
Zwecks dem umgangsrecht und dem sorgerecht?

-- Editier von fb418822-71 am 13.07.2015 07:38

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30 Antworten
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#1
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Bisher warveine 14 tage Regelung.
Von Freitag bis Sonntag.
Mehr nicht. In August wollte er ihn 1 woche haben.
Viel mehr Kontakt gibt es nicht

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)


Zitat:
Was hat er für Chancen?
Zwecks dem umgangsrecht und dem sorgerecht?


Umgangsrecht: Ziemlich gute.
Offensichtlich gab es eine einvernehmliche Umgangsregelung ("Eine von uns angefertigte umgangsregelung haben wir für 2014 unterschrieben"), von der du abweichst ("Daraufhin drohte ich mit Umgangseinschränkung" und "Habe nun gesagt das der umgang einschränkt wird. Bei mir Zuhause.")
Wenn der Kindsvater nun wieder eine verbindliche und verlässliche Regelung haben möchte, die nicht von der Laune der Mutter abhängt, wird er die auch bekommen. Wie diese Regelung dann aussieht, das steht auf einem anderen Blatt.

Sorgerecht: Unklar.
Erstmal wäre zu prüfen, ob nicht bereits ein gemeinsames Sorgerecht durch eine entsprechende Erklärung bei der Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Grundsätzlich ist die gemeinsame Sorge der Regelfall. D.h. wenn du das gemeinsame Sorgerecht verhindern möchtest, müsstest du Aspekte vorbringen, weshalb es für das Kind besser wäre, wenn du das alleiniger Sorgerecht behältst. Hast du keine nachvollziehbaren Gegenargumente, wird der Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht bekommen, da der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als "besser" für das Kind ansieht als das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil.

Grundsätzlich scheint mir das Problem zu sein, dass du dem Kindsvater und seiner neuen Partnerin reinreden möchtest, wie sie den Umgang mit dem Kind nutzen. Davon solltest du dich lösen.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich will nicht reinreden aber ich finde es höchst bedenklich das sie ihn wegen jedem pup Medikamente geben!
Geschweigeden das die freundin mit Kräuter kocht gegen die er allergisch ist und ausschlag und erbrechen bekommt! Wenn das mehrere we's passiert mache ich mir natürlich sorgen um meinen sohn!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Worauf ich sagte das er den kleinen nicht bekommt
Und woher nehmen Sie sich das Recht, das gemeinsame Kind wie Alleineigentum zu behandeln und darüber zu entscheiden, wann es rausgegeben wird und wann nicht? Kind und Vater haben beide ein Umgangsrecht laut Gesetz, nicht laut Ihrem Gutdünken.
Der Aufenthaltsort des Vaters hat Sie nicht zu interessieren. Ebenso haben Sie kein Recht darauf, mit der Freundin zu sprechen. Es geht Sie schlichtweg nichts an, wen der Vater sich ins Haus holt und wen nicht. Was genau dann für Kräuter in der Suppe sind, können Sie auch mit der Aussage eines Zweijährigen nicht wissen und erst recht nicht beweisen. Übrigens muss der Vater Sie auch keineswegs anrufen, wenn das Kind krank ist. Warum auch, sind Sie etwa Kinderärztin?

Meiner Meinung nach haben Sie so ziemlich alles falsch gemacht, was Sie nur hätten falsch machen können. Dann sollte man sich nicht wundern, wenn der Vater Zähne zeigt und Sie vor dem Familiengericht was auf die Nase bekommen. Zukünftig erfahren SIe dann eben gar nichts mehr und müssen das Kind immer rausgeben, ansonsten kostet es ein saftiges Ordnungsgeld.

Hinsichtlich des Sorgerechts kommt hinzu, dass Sie ihm da offenbar die gemeinsame Sorge für das Kind verwehren. Diese ist eigentlich der absolute Standard. Sie unterstreichen also mit Nachdruck, dass der Vater Ihrer Ansicht nach überhaupt kein gleichberechtigter Elternteil sein soll und Sie ihn in Fragen über den Sohn nicht einbeziehen wollen. Und dann wundern Sie sich, dass er Ihnen nicht alles mitteilt?
Ganz nebenbei scheinen Sie ja frustriert zu sein, dass er sich nicht um IHRE Tochter kümmert. Sicherlich wäre das für das Mädel vielleicht mal ganz schön, auch mitgenommen zu werden. Dieses Kind hat aber nunmal seinen eigenen Vater, der für es zuständig ist. Das ist IHRE Baustelle, wie SIe dem Knd villeicht auch mal klar machen sollten, statt falsche Hoffnungen zu pflanzen. So ein zusätzliches Kind im Haus kostet den Vater dann auch Geld, während Sie ihn auf Unterhalt verklagen. Dann kann man froh sein, wenn er Ihnen und dem für ihn fremden Kind diesen Gefallen mal tut. Dazu sollte man sich dann aber auch entsprechend benehmen und die Bitte entsprechend höflich stellen. Zur Zeit machen Sie es ihm aber schon mit seinem eigenen Kind schwer genug.
Interessanterweise drohen Sie ihm regelmäßig (in widerrechtlicher Weise!) mit dem Entzug seines Sohnes und boykottieren jetzt auch tatsächlich den Umgang. Sowieso stempeln Sie ihn als schlechten Vater ab, indem Sie die gemeinsame Sorge boykottieren. Sich gleichzeitig zu beschweren, dass er Ihr anderes Kind nicht betreut, hat etwas Ironie.

Meinem Eindruck nach sollten Sie weiterhin die Familienberatung in Anspruch nehmen. So wie es aussieht, stören Sie sich grundsätzlich an dem Vater, vertrauen nur auf Ihre eigenen Entscheidungen, halten überhaupt nichts von einer gemeinsamen Elternschaft und stören sich vor allem ganz massiv daran, dass er jetzt mit seiner Exfreundin wieder zusammen ist.
Bei diesen Problemem kann eine Familienberatung (notfalls auch für Sie alleine) helfen. Dort kann man lernen, dass auch die eigene Meinung falsch sein kann, dass der Vater auch respektiert werden soll, dass man auch mal Kompromisse eingehen muss usw.
Bei so einer Beratung FÜR SIE geht es aber nicht um die neue Liebe des Vaters und wie diese sich zu verhalten hat. Das zu verstehen ist dann wohl der erste Schritt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Zur Info das Jugendamt stimmte mir dem zu! Er ist verpflichtet mir zu sagen wie seine Adresse ist. Geschweigeden wenn mein sohn ins khs kommt.

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Zur Info das Jugendamt stimmte mir dem zu!
Tja, und ich stimme dem Vater zu. Der hat ebenso noch seine Lebensgefährtin auf der Seite. Damit steht es 3 zu 2 unrelevante Meinungen gegen Sie. Und jetzt?
Was das Jugendamt sagt, hat keinerlei Belang. Wenn SIe da den ganzen Tag rumtratschen, sagen die Ihnen natürlich irgendwann das, was Sie unbedingt hören wolten, damit es in Ihr Weltbild passt. Wenn Sie das nächste mal beim JA sind, fragen Sie doch lieber mal nach der Möglichkeit einer Sorgeerklärung. Das geht da nämlich deutlich billiger als beim Gericht.

Zitat:
Er ist verpflichtet mir zu sagen wie seine Adresse ist.
Und für diese ungewöhnliche Rechtsauffassung haben Sie auch eine Quelle? Muss ja irgendwo im Gesetz stehen.

Zitat:
Geschweigeden wenn mein sohn ins khs kommt.
Sie schrieben nichts vom KH. Sie schrieben nur, dass er krank war. Aber auch dann, na und? Was wollen Sie denn machen, wenn das Kind im KH ist? Informieren Sie die beiden Väter über "jeden Pup" und beziehen diese in Entscheidungen über das weitere Vorgehen mit ein? Offenkundig nicht.

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#7
 Von 
Bckstn
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 9x hilfreich)

Das Jugendamt erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Ob es richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Der Vater muss Ihnen nicht mitteilen, wo er wohnt, wo er das Umgangsrecht wahrnimmt. Er kann sogar mit dem Kind ins Ausland fliegen und muss Ihnen das nicht mal mitteilen.
Ins Krankenhaus kommt? Stationär oder nur wegen Behandlung?

Sie müssen los lassen, aufhören der Vater zu Kontrollieren und versuchen zu lenken.
Kann es sein das Sie noch an den Vater hängen und ihm nur eins auswischen wollen, weil er ne neue hat?

Ich schließe mich Hafenlärm an, nehmen Sie die Familienberatung für sich in Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich glaube hier hat keiner verstanden was ich meine! Ich glaube die Allergie unseres sohnes steht mit keinem Zusammenhang mit Kompromissen!



Und mein kinderarzt hat mir bestätigt das die Symptome eine allergische Reaktion sind!
Ich denke nicht das es da einen Kompromiss gibt! Wir waren bei der Familien Beratung diese hat mir zugestimmt!

Man stelle sich vor ich gehe ab September wieder arbeiten. Dann kann ich meinem Arbeitgeber gleich erklären das ich alle 2 wochen 2 tage krankgeschrieben bin. Bringt uns auch nichts! Und meinen sohn erst recht nicht! Er lässt sich nicht krank schreiben.

Ich habe mit seiner Freundin garkein problem. Aber was bringt es dem kind jedes papa we mit medis vollzustopfen?

Im übrigen ist sie nicht seine ex freundin.

Ich bewege mich derzeit im rechtlichen rahmen und meine Drohungen kamen erst nach wochen langen reden! Wenn ihr kind ständig völlig krank wieder kommt wird man nach wochenlangen reden eben aucj mal ungemütlich!

Nicht die mütter sind immer die bösen!
Ich will ihn seinen sohn auch garnicht entziehen. Geschweigeden das ich iwelche Vorschriften gemacht hätte! Er ist Allergiker also muss man das beachten! Das gehört eben dazu und wenn er das nicht macht muss ich ja wohl meinen sohn schützen! Das er nicjt alle 2 wochen krank ist weil sein vater ubd dessen Freundin einfach nicht darauf achten!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe ihn bis dato in alles miteinbezogen.
Er war bei der kita Auswahl dabei ect.

Achso und jetzt soll ich seelenruhig zu sehen wie mein kind jedes mal zu kämpfen hat wenn er wiederkommt?

Ich habe selbst einen partner und überhaupt kein Problem das er eine Partnerin hat. Ich habe mich getrennt und seine folgenden Annäherungsversuche ausgeschlagen. Den schuh muss ich mir nun wirklich nicht anziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Im übrigen habe ICH immer wieder das Gespräch zu den beiden gesucht! Vermieden das es zum rechts streit kommt. Deshalb die familienberatung.
ich möchte nicht vors Gericht gehen. Ich will ihn auch garnicht sagen was er mit unserem kind zu machen hat. Solange es nicht seine Gesundheit beeinträchtigt! ! Und im übrigen ist es gesetzlich geregelt das die betreuungsperson dem anderen Elternteil sagen muss wenn das kind krank ist oder das Krankenhaus besuchen muss! Meine mutter hatte kürzlich das selbe Problem mit meinem Vater. Der richter stimnte dem Informations austausch zu! Und ja ich sage ihm Bescheid bei jedem pup! Er weiß genau wann wir beim Arzt sind! Und wann U Untersuchungen sind!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

Zitat:
Zur Info das Jugendamt stimmte mir dem zu! Er ist verpflichtet mir zu sagen wie seine Adresse ist.

Naja, Rechtsberatung von Sozialpädagogen (oder welche Qualifikation die Mitarbeiter im Jugendamt auch immer haben) ist meist nicht das Gelbe vom Ei.
Juristen sehen das so:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/muss-der-umgangsberechtigte-mitteilen-wo-er-sich-mit-dem-kind-aufhalten-will_065386.html

Wenn der Vater tatsächlich einen Rechtsstreit vom Zaun bricht, werden Sie ohnehin einen Anwalt brauchen.
Der wird Ihnen Rechtsfragen wahrscheinlich qualifizierter beantworten können als das Jugendamt.

Mit scheint, dass persönliche Animositäten eine große Rolle spielen, und dass Sie dem Vater (samt neuer Partnerin) nicht zutrauen, mit dem Kind nach Ihren Wünschen umzugehen Das zählt aber vor Gericht nicht.
Vor Gericht zählt nur, was für das Kind am besten ist.
Und es gibt das gesetzliche Leitbild, dass für ein Kind der regelmäßige, unbeeinflusste Kontakt zu beiden Eltern und auch das gemeinsame Sorgerecht am besten ist.
Dem müssen Sie Fakten entgegen setzen - keine Gefühle und auch keine Befürchtungen. Sie verlieren sonst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Sagt mal liest hier jemand was ich schreibe?

Wenn mein sohn fast jedes papa we krank wieder kommt und mir mein kinderarzt die allergische Reaktion bestätigt ist das nicht mit gefühl verbunden? !

Ich glaube sie sind hier alle Verfahren das eine kindsmutter dem Kindsvater eines rein würgen will.

Dem ist nicht so.

Ich kann es mir ab September nicht leisten alle 2 wochen für 2 tage aufzufallen damit mein sohn sich erholen kann

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Er lässt sich nicht krank schreiben.
Natürlich nicht. Die Betreuung des Kindes ist Ihre Aufgabe, nicht seine. Er zahlt dafür Unterhalt, wofür Sie ofenbar zur Zeit auch Altlasten einklagen. Will er diese bezahlen, muss er eher Überstunden machen als Krankentage.

Zitat:
Im übrigen ist sie nicht seine ex freundin.
Sehen Sie? Im Ersten Post sprachen Sie da noch von etwas anderem, nur verwendeten Sie dort das Wort "Affäre". Mir scheint, Sie würden die Frau oder seine Beziehung zu ihm irgendwie degradieren wollen. Das ist nicht gut.
Man kommt auch nicht drumherum zu bemerken, dass das die Frau ist, mit der Sie unbedingt sprechen wollten. Er wollte das offenbar zunächst nicht, er hätte Ihnen ja nichtmals was von der Frau erzählen müssen. Jetzt aber regen Sie scich über die Art und die Äußerungen dieser Frau auf. Man könnte meinen, dass der Vater das geahnt hat.

Zitat:
Ich bewege mich derzeit im rechtlichen rahmen
Das wird bal das Gericht entscheiden, nicht sie. Dort müssen Sie übrigens nicht zwingend einen Anwalt mitnehmen. Meiner Vermutung nach sind Sie aber nicht die geschickteste Rednerin und sollten vielleicht doch lieber einen dabei haben, wenn Ihre Interessen dort nicht völlig untergehen sollen.

Zitat:
ich möchte nicht vors Gericht gehen.
Na dann können Sie ja mal damit anfangen und eine Sorgeerklärung abgeben. Dann fehlt ihm diesbezüglich nämlich das Rechtsschutzbedürfnis und es geht nicht vor Gericht. Aber mir scheint, dass Sie das auch nicht wollen. Sie wollen am liebsten, dass der Vater nach Ihrer Nase tanzt, was er wohl nicht tun wird. Sie wollen auf keinen Fall, dass der Vater vor Gericht recht bekommt, was sich meines Erachtens nicht vermeiden lässt.

Zitat:
meine Drohungen kamen erst nach wochen langen reden!
Nach Reden, auf dass Sie keinen rehtlichen Anspruch hatten und das er ignorieren drurfte. Nach Ihrem ersten Beitrag haben Sie ürbigens schon wenige Wochen nach seinem Auszug rechtswidrig damit gedroht, den Umgang zu boykottieren.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Wer hier lesen kann ist klar im Vorteil.

Nicht erahnen sondern lesen was ich geschrieben habe.

Kommt jetzt eine Antwort auf mein eigentlich problem oder spekulieren sie hier was mein Anliegen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Achso stimmt. Aber er darf mir das kind jedes mal krank wieder bringen?
Ziemlich sinnfrei.
Und definitiv nicht im sinne des Kindes.



1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)


Zitat:
Sagt mal liest hier jemand was ich schreibe?

Doch, doch.

Zitat:
Wenn mein sohn fast jedes papa we krank wieder kommt und mir mein kinderarzt die allergische Reaktion bestätigt ist das nicht mit gefühl verbunden? !

Sie schrieben doch selbst im ersten Beitrag "Dann kam er 4 papa we's jedes mal krank wieder...brechend mit ausschlag. Was seine allergische Reaktion ist. Sie wusste das! Ich habe es ihr mehrmals gesagt! Sie kochte trotzdem mit den Kräutern. Daraufhin drohte ich mit Umgangseinschränkung. Es hörte auf. "
D.h. das Allergie-Problem ist gelöst.
Die Befürchtung, dass es wieder losgehen könnte (weil die Freundin des Vaters wieder mit Kräutern kochen könnte) ist ein Gefühl.
Bitte nicht falsch verstehen: Die bloße Befürchtung, dass sich ein tatsächliches Fehlverhalten in der Vergangenheit wiederholen könnte, reicht im Regelfall vor Gericht nicht. Wenn der Vater vor Gericht sagt "wir kochen in Zukunft ohne Kräuter wenn das Kind da ist", wird er sehr wahrscheinlich damit durchkommen.

Zitat:
Ich glaube sie sind hier alle Verfahren das eine kindsmutter dem Kindsvater eines rein würgen will.

Nein.
Auch auf die gefahr mich zu wiederholen:
Es gibt ein gesetzliches Leitbild (beide Eltern haben Kontakt mit dem Kind und beide sind sorgeberechtigt).
Der Vater möchte "nur", dass dieses gesetzliche Leitbild auch für euer Kind angewendet wird.
Damit hat er es vor Gericht ziemlich einfach.
Wenn du eine andere Regelung als das gesetzliche Leitbild haben möchtest, liegt es an dir (und deinem Anwalt), Fakten zu bringen, weshalb eine vom gesetzlichen Leitbild abweichende Regelung besser für das Kind ist.
Du hast es damit schwerer vor Gericht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb418822-71
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 10x hilfreich)

Ergo ich gebe ihm das kind. Halte mich raus
Bekomme das kind krank wieder und lasse mich alle 2 wochen 1-2 tage krankschreiben. Demnach werde ich wohl die nächsten Jahre nicht arbeiten gehen. Welcher arbeitgeber macht das mit?

Sehr gut :)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Ergo ich gebe ihm das kind.
Nee, Sie fangen mit der Sorgeerklärung an. Da Sie arbeitslos sind und der Junge die KiTa besucht, könnten Sie es noch heute zum Standes- oder Jugendamt schaffen. Dann wären 50% Ihrer Probleme schonmal gelöst und strahlen sich vielleicht positiv auf die anderen 50% aus.

Sind SIe in dieses Forum gekommen, um nach Kinderarzt, Jugendamt und Familienberatung noch eine Meinung zu hören, die Ihnen völlig unreflektiert recht gibt? Dann sind SIe eher falsch gelandet. Die User hier pflegen solche Sachen mit ein wenig mehr Skepsis anzugehen und sich wenigstens ansatzweise an der Rechtsordnung entlangzuhangeln, für die Sie übrigens noch immer die Fundstellen für genannte Gesetze schulden.


Zitat:
Der Vater möchte "nur", dass dieses gesetzliche Leitbild auch für euer Kind angewendet wird.
Damit hat er es vor Gericht ziemlich einfach.
Das trifft die Wirklichkeit vor den Familiengerichten meines Erachtens nicht so ganz. Insbesondere nicht, was die Rechtsprechung zu der recht jungen Gesetzeslage angeht. Es gibt mindestens ein OLG, dass schon das mit dem Leitbild anzweifelt. Damit ist dieses OLG natürlich eher alleine.

-- Editiert von Hafenlärm am 13.07.2015 12:34

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)

Liest du eigentlich was hier geschrieben wird?

Jammern über die Rechtslage bringt nichts.
Wie die Rechtslage ist, wurde schon dargestellt.
Jetzt liegt es an Dir, das beste für das Kind daraus zu machen.

Einen reglmäßigen Umgang wirst du auf Dauer nicht verhindern können.
Aber eine gerichtliche Umgangsregelung könnte ja z.B. enthalten, welche Sachen es nicht zu Essen geben wird.
Dann bekommst du auch ein gesundes Kind zurück.
Eine regelmäßige, verlässliche Umgangsregelung ist doch nichts schlimmes.
Nicht für das Kind - und auch nicht für dich.
Es kommt halt darauf an, wie man sie gestaltet.

Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken und wahlweise auf "beleidigte Leberwurst" oder "keiner will mich verstehen" zu machen - das bringt doch nichts. So hat der Vater leichtes Spiel.

Eine gerichtliche Regelung ist immer auch eine Chance - auch für dich. Man muss die Chance halt auch nutzen (wollen).


-- Editiert von drkabo am 13.07.2015 12:31

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Liest du eigentlich was hier geschrieben wird?
Jammern über die Rechtslage bringt nichts.
Wie die Rechtslage ist, wurde schon dargestellt.
Jetzt liegt es an Dir, das beste für das Kind daraus zu machen.
Einen reglmäßigen Umgang wirst du auf Dauer nicht verhindern können.
Aber eine gerichtliche Umgangsregelung könnte ja z.B. enthalten, welche Sachen es nicht zu Essen geben wird.
Dann bekommst du auch ein gesundes Kind zurück.
Eine regelmäßige, verlässliche Umgangsregelung ist doch nichts schlimmes.
Nicht für das Kind - und auch nicht für dich.
Es kommt halt darauf an, wie man sie gestaltet.
Jetzt den Kopf in den Sand zu stecken und wahlweise auf "beleidigte Leberwurst" oder "keiner will mich verstehen" zu machen - das bringt doch nichts. So hat der Vater leichtes Spiel.
Eine gerichtliche Regelung ist immer auch eine Chance - auch für dich. Man muss die Chance halt auch nutzen (wollen).

-- Editiert von drkabo am 13.07.2015 12:31


Ich bin die frage stellerin.

Ich möchte den Umgang nicht dauerhaft verhindern! Davon war nie die rede.
Geschweigeden das ich beleidigt bin.

Ich möchte nur das er sich um die Gesundheit unseres sohnes schert.
Das er zb die auflage bekommt dieses oder jenes ihm nicht zu essen zu geben.
Es bringt ja niemanden etwas wenn der kleine immer krank ist (er kam jetzt wieder krank nach hause. Die allergie war so schlimm das sie im khs waren und er hat dort gesagt ersei sorgeberechtigt - habe im khs angerufen und nachgefragt )

Ich Mächte iwann auch wieder arbeiten. Das kann ich aber nicht wenn er damit nicht aufhört.

Und ich habe nichts gegen seine freundin. Ich möchte mein kind nur nicht so oft krank zurück haben. Bei mir wird er so gut wie nie krank.

Mit der sorgeeklärung tue ich mich schwer. Nicht weil ich glaube er trifft falsche Entscheidungen ect. Sondern weil wir zb. 1 jahr lang brauchten um den Unterhalt festzusetzen. Weil er seine post nicht öffnet ect.er ist nicht der zuverlässigste. Renne ihm oft hinterher.
Das gibt mir noch zu denken. Das ich dort wieder neue Probleme bekomme.

Nochmalsich habe den umgang sogar gefördert ect...bin ihm hinter her gerannt wegen einer ordentlichen regelung der zeiten. Die zeit möchte ich nicht einschränken aber so geht das halt auch nicht. Wenn ich rede "gib ihm dies und jenes nicht zu essen" bekomme ich ihn trotzdem mit den folge Symptomen wieder. (So wie dieses we)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich möchte einen geregelten umgang.
Das war schon immer so.
Und ich war diejenige die diese umgangsregelung ansprach weil er einfach nicht kam oder mal alle 3 wochen ect...war sehr unregelmäßig. Ich habe dann mit ihm ZUSAMMEN den umgang vertrag geschrieben.

Es ist wichtig für den kleinen und ich rede nie in Gegenwart der kinder schlecht über sie oder ihn!

Ich möchte wie gesagt nur das die beiden mehr darauf achten. Ein krankes kind nützt niemand etwas - vorallem wenn man es verhindern kann.

Und nicht weil seine Freundin meint sie weiß es besser. Das ist schön. Aber es ist nicht ihr kind und die Allergie ist nichts was man weg reden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)


Das liest sich doch schon viel besser.
Auch Familiengerichte sind sehr an vernünftigen Lösungen / Kompromissen interessiert.

Zitat:
Ich möchte nur das er sich um die Gesundheit unseres sohnes schert.
Das er zb die auflage bekommt dieses oder jenes ihm nicht zu essen zu geben.

Das wird sich ziemlich sicher in eine entsprechende Umgangsregelung einfließen lassen.

Wichtig ist, dass wenn der Vater aktiv wird (Anwalt, Jugendamt, Gericht), du gleich auf Augenhöhe deine Interessen einbringst.
Also weder "Totalverweigerung" noch "Kopf in den Sand" noch "beleidigte Leberwurst".

Wenn der Vater einen Anwalt beauftragt, solltest du das auch tun - allein schon um als gleichwertiger Diskussionspartner da zu stehen.
Du wirst sonst untergebuttert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Vielleicht etwas doof ausgedrückt. Aber so war es eben gemeint.

Ich habe bis dato eben keine andere Möglichkeit mehr gesehen. Da alles reden und Familien Beratungsstellen nicht halfen.


Total Verweigerung fand ja nicht statt.

Anwalt habe ich mir bereits besorgt. Für den fall der fälle. Habe nächste woche einen termin.

Wie wäre das weitere vorgehen sinnvoll?
Kind wie gewohnt zu ihm lassen?
Und eine umgangsregelung via jugendamt (mit Mediator ) oder Familiengericht anstreben?

Ich bin in keinem fall die böse kindsmutter! Wir hatten sogar vor mit meinem ex ,den kindern, mir und meinem freund den Geburtstag zu feiern vom kleinen. Da es mein we ist. Aber durch die zugespitzte Situation wird dies nun nicht mehr möglich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Wie ist das nun mit der sorgeeklärung?
Da er ja leider so unzuverlässig ist .... wird mir das Nachhinein Probleme bringen.

Da ich bereits jetzt mehrere Wochen trotz Erinnerungen auf Unterschriften warten muss.

Ich möchte ihm nicht den kleinen entziehen oder seine Entscheidungskraft mindern! Er darf bereits jetzt mit entscheiden ect. Weil ich ihn nit einbeziehe. Aber er ist so unzuverlässig :(

Gibt es dort iwas was man tun kann?

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Und eine umgangsregelung via jugendamt (mit Mediator ) oder Familiengericht anstreben?
An die Regelung vom JA haben Sie sich doch beim letzten Mal schon nicht gehalten. Wenn der Vater jetzt vor Gericht will, dann kommt er da auch hin. Und ab da wird es unnötig teuer. Es liegt an Ihnen, ihn davon zu überzeugen, dass er das nicht tun muss.

Zitat:
Mit der sorgeeklärung tue ich mich schwer. Nicht weil ich glaube er trifft falsche Entscheidungen ect. Sondern weil wir zb. 1 jahr lang brauchten um den Unterhalt festzusetzen. Weil er seine post nicht öffnet ect
Und was hat das Sorgerecht mit dem Unterhalt zu tun? Genau, gar nichts. Von ausbleibendem Unterhalt darauf zu schleißen, dass er seine Post nicht öffnet, halte ich übrigens für weit gesprungen. Der Grund dafür, dass Sie keine Kohle von ihm bekommen haben, dürfte vielmehr ganz typisch in dem Umstand liegen, dass es sein Geld war und er Ihnen davon nichts geben wollte.
Angelegenheiten, die das Kind betreffen, muss man auch keineswegs per Post mitteilen. Man kann zur Abwechslung auch mal versuchen, wie ganz normale Menschen miteinander zu reden. Da schaffen Sie aber offenbar nicht. In jeden Ihrer Sätze schließt sich ein "ich will", "ich darf", "ich verbiete", "ich erlaube", "du musst", "du darfst nicht", etc rein. Nicht sehr erwachsen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Zitat: Und eine umgangsregelung via jugendamt (mit Mediator ) oder Familiengericht anstreben?An die Regelung vom JA haben Sie sich doch beim letzten Mal schon nicht gehalten. Wenn der Vater jetzt vor Gericht will, dann kommt er da auch hin. Und ab da wird es unnötig teuer. Es liegt an Ihnen, ihn davon zu überzeugen, dass er das nicht tun muss.
Zitat:Mit der sorgeeklärung tue ich mich schwer. Nicht weil ich glaube er trifft falsche Entscheidungen ect. Sondern weil wir zb. 1 jahr lang brauchten um den Unterhalt festzusetzen. Weil er seine post nicht öffnet ectUnd was hat das Sorgerecht mit dem Unterhalt zu tun? Genau, gar nichts. Von ausbleibendem Unterhalt darauf zu schleißen, dass er seine Post nicht öffnet, halte ich übrigens für weit gesprungen. Der Grund dafür, dass Sie keine Kohle von ihm bekommen haben, dürfte vielmehr ganz typisch in dem Umstand liegen, dass es sein Geld war und er Ihnen davon nichts geben wollte.
Angelegenheiten, die das Kind betreffen, muss man auch keineswegs per Post mitteilen. Man kann zur Abwechslung auch mal versuchen, wie ganz normale Menschen miteinander zu reden. Da schaffen Sie aber offenbar nicht. In jeden Ihrer Sätze schließt sich ein "ich will", "ich darf", "ich verbiete", "ich erlaube", "du musst", "du darfst nicht", etc rein. Nicht sehr erwachsen.


Er hats ich nicht an die absprachen zwecks der Allergie gehalten.
Auserdem haben wir die Regelung privat geschrieben.

Desweiteren habe ich dieses bereits versucht! Ihm beim Übergabe tag unterlsgrn mitgegeben zum ausfüllen. Ich warte seit 4 woche darauf! (War übrigens für die kita)

Das mit dem unterhalt war ein beispiel.

Ich glaube nicht das man über meine Kommunikation mit ihm spekulieren muss.
Denn ich sage nicht ständig du musst ect...

Ich sage nur er soll den kleinen bestimmte Lebensmittel nicht geben. Und er möchte informiert werden wenn der kleine krank ist. Dann beruht das auf Gegenseitigkeit.
Und es ist schon traurig wenn man im khs lügt.

Ich kenne ihn. Er öffnet seine post nicht.
Trotz allem ist es eben so das er unzuverlässig ist.

Gäbe es dort auch Auflagen die man erteilen könnte? Ich bin gern bereit mit ihm das sorgerecht zu teilen wenn ich ihm nicht Wochen oder monatelang hinter her rennen muss wegen Unterschriften.

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#27
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Wüsste ich das er zuverlässig wäre (und das beinhaltet nicht das er meiner meinung ist) dann hätte ich ihm schon längst das sorgerecht freiwillig gegeben.

Ich mache ihm keine Vorschriften was den Umfang angeht solange der kleine nicht beeinträchtigt ist. Und damit meine icj nicht das wir uns in Erziehungsfragen einig sind.

Ich versuche es doch schon 1 jahe zwischen menschlich hinzubekommen. Aber irgendwann ist eben die geduld am ende.
Da redet man auch nicht mehr mit "bitte,bitte"

Ich habe viel geduld! Aber irgendwann ist diese eben gerissen weil das reden zwischen einander eben nicht klappt. Trotz freundlichen drauf hinweisen.
Deshalb die familienberatung.

Im übrigen habe ich den umgang nach 5 Monaten unregelmäßigen Kontakt schriftlich niedergelegt! Auf meinen Wunsch! Weil ich geordnete Verhältnisse wollte! Diese haben wir zusammen verfasst so dass jeder damit zufrieden ist.

Ich "boickotiere " zum ersten mal das alleinige umgangsrecht. Da die Gespräche mit ihm bei der Beratungsstelle ins leere gelaufen sind.

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#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16439 Beiträge, 9271x hilfreich)


Zitat:
Gibt es dort iwas was man tun kann?

Im Moment ist es doch der Vater, der was ändern will.
Also kann man erstmal abwarten, was der Vater für Forderungen stellt.
Du musst dir nur schon jetzt darüber klar werden, was deine Vorstellungen sind, was für dich OK ist, und was nicht.
Damit du zügig, überlegt und gut vorbereitet antworten kannst, wenn der Vater seine Wünsche formuliert.
Und in der Zwischenzeit würde ich darauf achen, dass man möglichst wenig Angriffsfläche für den Vater bietet.
Denn er wird möglicherweise versuchen, aus allem was du machst einen Vorteil für ein eventuelles Gerichtsverfahren zu ziehen.
Also möglichst nichts machen, was dich angreifbar macht.
Daher: Klare Ansagen wegen des Umgangs (und des Essens) machen - aber den Umgang nicht verweigern.
Mitteilen, dass das Kind pünktlich und gesund zur vereinbarten Umgangszeit zur Abholung bereitsteht - aber dass du das Kind genau so pünktlich und genau so gesund zurückerwartest.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:Gibt es dort iwas was man tun kann?
Im Moment ist es doch der Vater, der was ändern will.
Also kann man erstmal abwarten, was der Vater für Forderungen stellt.
Du musst dir nur schon jetzt darüber klar werden, was deine Vorstellungen sind, was für dich OK ist, und was nicht.
Damit du zügig, überlegt und gut vorbereitet antworten kannst, wenn der Vater seine Wünsche formuliert.
Und in der Zwischenzeit würde ich darauf achen, dass man möglichst wenig Angriffsfläche für den Vater bietet.
Denn er wird möglicherweise versuchen, aus allem was du machst einen Vorteil für ein eventuelles Gerichtsverfahren zu ziehen.
Also möglichst nichts machen, was dich angreifbar macht.
Daher: Klare Ansagen wegen des Umgangs (und des Essens) machen - aber den Umgang nicht verweigern.
Mitteilen, dass das Kind pünktlich und gesund zur vereinbarten Umgangszeit zur Abholung bereitsteht - aber dass du das Kind genau so pünktlich und genau so gesund zurückerwartest.


Danke dir.

Meine wünsche sind klar.

Ein geregelter umgang und die richtige Ernährung. Bzw eine GEMEINSAME Kommunikation über unseren sohn.

Natürlich würde ich mir noch mehr wünschen. Wie zb. Das man feste zusammen feiern kann. Aber das liegt außerhalb meines wirkungskreises.

Leider.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Angvel
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 39x hilfreich)

So war das bisher auch angedacht

Aberda seine Freundin mit mir und meiner tochter ein Problem hat kam es nie dazu.

Mein freund wäre da locker gewesen.

Schade. Unserziel war eigentlich getrennte eltern mit freundschaftlichen Verhältnis zu sein. Die Geburtstage nicht getrennt feiern müssen.

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