Umgang - Angst vor Vater - Mir blieb nichts anderes übrig als den Umgang abzusagen

27. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.12.2010 22:23:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Umgang - Angst vor Vater - Mir blieb nichts anderes übrig als den Umgang abzusagen

Vor etwa zwei Jahren wurde ein Sachverständigengutachten erstellt, welches belegt dass das Kind deutlich Angst gegenüber dem Antragsteller (der auf ein normales Umgangsrecht pocht) verspürt, anbei etliche Ausführungen mit einer Nachbegutachtung darüber. Heute sitzen wir wieder vor Gericht. Sein Kind, hat Angst, die Schule hat bereits einen Schutzantrag gestellt aufgrund einer Kindeswohlgefährdung. Ich habe darauf hin gehandelt, nach Rücksprache mit dem JA den Umgang bis auf Weiteres eingestellt. Die Auffälligkeiten haben nie abgenommen eine Spieltherapie wurde erforderlich. Der Vater hat auf Bitten meinerseits, oder des JA auf eine Umgangsverkürzung nicht reagiert. Ich habe einen Gewaltschutz, nur noch einmal dazu. Die Gerichtsverhandlung brachte die Empfehlung auf einen begleiteten Umgang, den hat das Kind heute kategorisch vor dem zuständigen Leiter abgelehnt. Das Kind fast sieben lehnt selbst das einander Sehen ab. Mir blieb nichts anderes übrig als den Umgang abzusagen um dem Kind nicht in den Rücken zu fallen. Hab ich nun mit Konsequenzen zu rechnen?

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21 Antworten
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#1
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Ja haste :)
ein Kind in dem Alter wird ist sehr beeinflussbar auch von dir...
Wenn das Gericht sagt es gibt Umgänge geht man wohl davon aus das du nicht gerad positiv über den Vater sprichst...

soweitichweiss
gibt es geld oder freiheitsstrafe bis zu 20.000 oder 3 monaten als maximalstrafe wenn jemand einen gerichtlichen vergleich unterläuft...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Mich würde interessieren, wieso dieses Kind die Ängste hat. Sowas fällt doch nicht vom Himmel. Ich möchte Dir nichts unterstellen, aber auch unbewusst übertragene Ängste können massive Probleme verursachen. Wie wärs mit folgendem: Du und das Kind, Ihr braucht gemeinsam Hilfe. Die Ängste müssen abgebaut werden, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Hab ich nun mit Konsequenzen zu rechnen?


Das wäre vielleicht sehr zu begrüßen ...

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#4
 Von 
guest-12330.12.2010 22:23:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Marcus, aber mir ist nicht wirklich nach dem nächsten Streit... bzw. nach der nächsten Diskussion.
Ich habe dem Vater das Kind nie vorenthalten oder mich gegen Umgang gestemmt. Er hatte anfangs ganz normalen Umgang, auch mit Übernachtung nur wurde das Kind immer weniger.. würdest Du da zusehen?? Letzendlich bestätigte all dies ein Psychologe im Gutachten. Dann sah er sein Kind jede Woche Samstag. Der Vorschlag kam auch von mir. Dann wurde es aber zuviel und ich bat um eine Verkürzung auf jeden zweiten Samstag... Erst jetzt im Oktober habe ich den Umgang ausgesetzt nachdem er aus Angst Fremde anflehte. Dies zu Deiner eher unpassenden Antwort und eigentlich wollte ich mich auch nicht rechtfertigen...

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mich würde interessieren, wieso dieses Kind die Ängste hat.Sowas fällt doch nicht vom Himmel.

Die Frage von wirdwerden hast du aber nicht beantwortet.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.12.2010 22:23:34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe eine PM verfasst:
aber hier noch einmal, es war keine schöne Trennung, Frauenhausaufenthalt, Gewaltschutzverfahren aus dieser Zeit mit Nötigung im Auto, Polizeieinsatz usw. das Kind mit anwesend, es gab schon während der Ehe Übergriffe, auch dem Kind gegenüber. Drohungen auch nach der Trennung, vor dem Kind mir gegenüber. Das Kind wurde laut dem Gutachter mit Aktivitäten überfordert, hatte hier immer wieder Angst, lief in Umgängen weg, hat Angst vor den Handlungen des Vaters, das Kind kann diese nicht einschätzen. Zu guter letzt hat es nun dem Leiter des begleiteten Umganges gegenüber geäußert es habe Angst weil sein Vater es immer wieder haue. Reicht das, hey ich bin nicht bei den Umgängen dabei. Ich kann nur über Schlafprobleme berichten und über Einnässproblematiken bis Tränen wenn es hin musste.

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich bin kein Freund von unterbundenem Umgang, aber in diesem Fall und unter diesen Umständen halte ich eine Umgangsaussetzung für äußert sinnvoll.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das sehe ich ein wenig anders als "azrael".

Warum das Kind nicht zu seinem Vater will, das wissen wir hier nur aus der einseitigen Schilderung der Kindesmutter.

quote:
Ich kann nur über Schlafprobleme berichten und über Einnässproblematiken bis Tränen wenn es hin musste.



Die Gründe für solches Verhalten können vielfältig sein. Klar, dass aus Sicht der Kindesmutter allein der KINDESVATER für Einschlafprobleme und Bettnässen verantwortlich ist. Grundsätzlich sind Kindesmütter an solchen Störungen immer vööööööllig unschuldig. Ich kann nicht beurteilen, wie es sich in diesem Fall verhält. Eine Meinung würde ich mir erst bilden, wenn ich BEIDE Seiten gehört hätte.

quote:
Erst jetzt im Oktober habe ich den Umgang ausgesetzt nachdem er aus Angst Fremde anflehte. Dies zu Deiner eher unpassenden Antwort und eigentlich wollte ich mich auch nicht rechtfertigen...


In jedem Fall hat die Kindesmutter KEIN Recht, den Umgang mit dem Kindesvater einfach "auszusetzen". Der Umgang ist wohl gerichtlich festgelegt worden. Und wenn es aus Sicht der Kindesmutter Gründe gibt, daran etwas zu ändern, dann hat sie das nicht EIGENMÄCHTIG zu befinden, sondern sie muss das mit dem Kindesvater einvernehmlich regeln oder notfalls das GERICHT entscheiden lassen.

Und wenn sie dagegen eklatant verstößt, dann finde ich das ganz in Ordnung, wenn sie dafür Konsequenzen zu tragen hätte ... Offensichtlich weiß die Kindesmutter ja auch, dass sie hier gegen Recht und Gesetz verstößt, sonst hätte sie ja nicht gefragt:

quote:
Hab ich nun mit Konsequenzen zu rechnen?




-- Editiert am 29.12.2010 10:29

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#9
 Von 
dis12
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Lass dies unbedingt gerichtlich entscheiden und ziehe evtl. einen Gutachter mit hinzu. Die Angstzustände und auch das Problem des Einnässens muss geklärt werden und das kann hier nur ein evtl. auch auf Gewaltopfer spezialisierter Psychologe.

Wir können hier wie Marcus2009 schon geschrieben hat nur eine Seite hören. Eine Meinung bildet man sich leider zu schnell jedoch muss dem Kind dauerhaft geholfen werden also Psychologe soll das Kind sich anschauen und muss dann gegebenenfalls auch vor Gericht aussagen. Interessant wäre auch Verletzungen des Kindes wenn es geschlagen wurde.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Frauenhausaufenthalt, Gewaltschutzverfahren aus dieser Zeit mit Nötigung im Auto, Polizeieinsatz usw. das Kind mit anwesend, es gab schon während der Ehe Übergriffe, auch dem Kind gegenüber.


Ich glaube diese Dinge jetzt einfach mal. Und Marcus, meinen Standpunkt du deinen Sichtweisen kennst du ja bereits.

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"gruß azrael"

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also "glauben" tut man normalerweise nur in der Kirche. Ich bin jedenfalls so kritisch, dass ich parteilichen Erklärungen erst mal skeptisch gegenüber stehe.

"Pack schlägt sich, Pack verträgt sich", das wäre ja auch eine denkbare Erklärung für die Geschichten mit Frauenhaus und Gewaltschutz ... Wobei ich nicht gesagt habe, dass es sich tatsächlich auch so verhalten muss.

Wie auch immer es sich nun verhalten mag, in jedem Fall ist es nicht akzeptabel, wenn die Kindesmutter sich einfach das Recht herausnimmt, eine gerichtliche Umgangsregelung zu boykottieren! Es gilt Recht und Gesetz! Sie hat sich nun mal mit diesem Mann eingelassen ... das war ihre eigene und freie Entscheidung. Und so wie ich jedem Mann empfehle, sich die Frau genau anzugucken, mit der er ein Kind zeugt, so muss ich umgekehrt auch jeder Frau anraten, sich ihren Partner sorgsam zu wählen. Andernfalls muss sie halt mit den Konsequenzen leben.

All dies liefert aber keine Rechtfertigung dafür, Recht und Gesetz einfach in die eigenen Hände zu nehmen. Wenn sie meint, die Umgangsregelung sei nicht mehr angemessen, dann muss sie den RECHTSWEG beschreiten. Punkt!

Hab ich mich jetzt klar und unmissverständlich ausgedrückt? *grins*

-- Editiert am 29.12.2010 14:21

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die Gerichtsverhandlung brachte die Empfehlung auf einen begleiteten Umgang, den hat das Kind heute kategorisch vor dem zuständigen Leiter abgelehnt. Das Kind fast sieben lehnt selbst das einander Sehen ab.

Und was würdest du nun machen? Mit Engelszungen säuseln? Oder das Kind hinprügeln?

quote:
Sie hat sich nun mal mit diesem Mann eingelassen ... das war ihre eigene und freie Entscheidung. Und so wie ich jedem Mann empfehle, sich die Frau genau anzugucken, mit der er ein Kind zeugt, so muss ich umgekehrt auch jeder Frau anraten, sich ihren Partner sorgsam zu wählen.
Erstaunlich, dass die wenigsten Männer vor ihrer Entscheidung, mit einer Frau ein Kind in die Welt zu setzen, erkennen können, dass diese Umgangsverweigerinnen und Blutsaugerinnen sind. Woran erkennt man eigentlich, in welche Richtung sich ein Partner nach der Hochzeit/Trennung entwickelt? Gibts da irgendwo im Netz ne Liste mit besonderen Kennzeichen?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Und was würdest du nun machen? Mit Engelszungen säuseln? Oder das Kind hinprügeln?


Ich würde gar nix machen, Azrael! Weil das nämlich nicht MEIN Kind ist ... *sehr breites grins*

Aber als denkender Leser frage ich mich, warum das Kind nicht zu seinem Vater will. Und da habe ich eine Menge Erklärungen parat.

Kann sein, dass der Kindesvater ein gar gräusliches Scheusal ist, das kleine Kinder frisst!

Kann aber auch sein, dass die Mutter ihre Aversion gegen den Kindesvater auf das Kind überträgt. Gerade Kinder in diesem Alter sind eben sehr empfänglich für Signale dieser Art ... und natürlich will "Kind" das dann seiner Mutter Recht machen ... zumal Berichte von gelungenen Besuchstagen auf spürbare Verärgerung der Kindesmutter treffen.

Die Spielarten, wie eine Kindesmutter den Umgang verekeln kann sind vielfältig. Da gibt es das Skript: "Dass du mir ja aber das Kind pünktlich wieder nach Hause bringst, nicht so wie das letzte Mal, als du zwei Minuten zu spät dran warst!"

Oder ein anderes schönes Skript: "Wehe du bringst das Kind wieder so verdreckt zurück wie letztes Wochenende! Ich kann die Sachen ja hinterher waschen!" Besonders schön ist das, wenn die Kindesmutter so etwas dem Kindesvater durchs Treppenhaus hinterher brüllt.

Und jetzt frage ich dich, woran es liegen könnte, dass ein Kind dann von DIESEN Besuchstagen die Nase gestrichen voll hat. Und weiterhin frage ich, wer dafür die Verantwortung trägt.

Es gibt eine Menge Skripte in diesen Spielen für zwei Erwachsene und ein Kind. Und meist haben BEIDE Seiten ihre Eisen im Feuer! An die unbefleckte Empfängnis glaube ich schon lange nicht mehr ... *sehr breites grins*

Ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse hier liegen. Aber solange ich keine Informationen darüber habe, werde ich nicht der Kindesmutter blind glauben und die vereinfachende Annahme treffen: Kindesmutter gut, Kindesvater schlecht!

Und schon gar nicht werde ich es für gut heißen, wenn eine Kindesmutter sich über die Beschlüsse des Familiengerichts einfach hinwegsetzt und eigenmächtig den Kindesvater ausgrenzt.

quote:
Woran erkennt man eigentlich, in welche Richtung sich ein Partner nach der Hochzeit/Trennung entwickelt?


Die Menschen entwickeln sich nach der Ehe gar nicht in irgend eine Richtung. Das sind hinterher die GLEICHEN Leute. Nur sie spielen halt möglicherweise ein anderes Skript. Und daran arbeiten immer BEIDE Seiten mit. Wenn im Kindergarten ein Gör angelaufen kommt und greint: "Der hat mich gehauen ... uaaaahhh uaaaahhh ...", welche Frage sollte man dann sofort stellen? Richtig, azrael. Man fragt: "Und was hast du vorher gemacht?" *sehr breites grins*

So sehe ich die Welt, azrael! Oder liege ich da jetzt schon wieder so weit daneben? *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ Marcus: ich versteh es nicht, wir sind schon wieder einer Meinung. Vielleicht liegt es daran, dass ich wegen eines traurigen Ereignisses den ganzen Tag hier auf einen Termin warte und deshalb zu sanft bin!

Vorab: ich glaube der Kindsmutter. Warum soll es nicht so gewesen sein. Nur, wenn schon während der Partnerschaft so viel passiert ist, auch das Kind vom Vater misshandelt wurde, die Mutter in seiner Gegenwart, was ist das für eine Mutter, die dann nicht ihr Kind auf den Arm nimmt, und notfalls mit dem, was sie und Kind auf dem Leib haben und sonst gar nichts, das Haus verlässt? Den Mann sofort verläßt? Sondern da bleibt?

Was kann sie jetzt noch machen, im Interesse aller? Mit Sicherheit nicht ihre negativen Gefühle auf das Kind übertragen. Kinder haben einen ganz feinen Sensor für sowas. Und Kinder wollen artig sein. Sie wollen nicht die Unbill der Mutter oder des Vaters auf sich ziehen. Und ich werde das Gefühl nicht los, dass hier (möglicherweise unbewußt) die Unbill das Kind trifft, wenn es sich anders verhält.

Nicht nur das Kind muss seine ablehnende Haltung gegenüber dem Vater überwinden. Das ist eine Sache, dann kommt die andere, viel wichtigere: die Mutter muss mit sich ins Reine kommen. Muss ihr damaliges Versagen aufarbeiten. Fachkundige Hilfe brauchen da alle.

Was ich machen würde: gerichtlich eine vorübergehende Aussetzung des Umganges beantragen, gleichzeitig eine Therapieverpflichtung für alle eingehen. Die Art der Therapie sollte vorher mit Fachleuten (nicht Sozis vom Jugendamt) abgesprochen sein mit dem Ziel, in absehbarer Zeit, ich stelle mir einige Monate vor, wieder schrittchenweise die Annäherung zum Vater zu beginnen.

Und noch etwas: das kathegorische Ablehnen des anwesenden beim betreuten Umgang kommt mir nicht sehr kindgerecht vor. Entweder Taktik von wem auch immer (man kann ja auch einen Lehrer nicht einfach ablehnen) oder aber auch Austesten der Grenzen. Auch mal in der Richtung gedacht?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Zitat:
Und was würdest du nun machen? Mit Engelszungen säuseln? Oder das Kind hinprügeln?


Ich würde gar nix machen, Azrael! Weil das nämlich nicht MEIN Kind ist ... *sehr breites grins* Super Antwort, oder besser - keine Antwort. Passt zu dir. Lange Vorträge und nix dahinter.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

>Umgang
Och azrael ... wer wird sich denn da an meinem pointierten Anmerkungen festbeißen ... *ganz breites grins*

Nimm es locker ... ich denke, ich habe sehr substanziiert argumentiert. Sicher kann man anderer Meinung sein. Und wenn dir jetzt die Argumente ausgehen, dann ist das doch auch gar nicht so schlimm ... dafür hab ich nämlich volles Verständnis! *sehr breites grins*

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

"es war keine schöne Trennung, Frauenhausaufenthalt, Gewaltschutzverfahren aus dieser Zeit mit Nötigung im Auto, Polizeieinsatz usw. das Kind mit anwesend, es gab schon während der Ehe Übergriffe, auch dem Kind gegenüber. Drohungen auch nach der Trennung, vor dem Kind mir gegenüber. Das Kind wurde laut dem Gutachter mit Aktivitäten überfordert, hatte hier immer wieder Angst, lief in Umgängen weg, hat Angst vor den Handlungen des Vaters, das Kind kann diese nicht einschätzen"

Das ein 7 jähriges Kind mit so einem Gewaltverhalten umgehen kann, bezweifle ich doch sehr stark.

"Vorab: ich glaube der Kindsmutter. Warum soll es nicht so gewesen sein. Nur, wenn schon während der Partnerschaft so viel passiert ist, auch das Kind vom Vater misshandelt wurde, die Mutter in seiner Gegenwart, was ist das für eine Mutter, die dann nicht ihr Kind auf den Arm nimmt, und notfalls mit dem, was sie und Kind auf dem Leib haben und sonst gar nichts, das Haus verlässt? Den Mann sofort verläßt? Sondern da bleibt?"

Nicht JEDER rennt sofort weg, sondern manche versuchen doch noch eine Lösung zu finden.

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Wenn mein Kind so leiden würde, würde ich alles tun, damit es diese Qualen nicht mehr erlebt. Polizei, Gerichte, Öffentlichkeit. ALLES

-- Editiert am 30.12.2010 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ kkiser: Wir haben es hier doch mit einer Serie zu tun. Nicht mit einem einmaligen Übergriff. Das hat dann nichts mit gleich fortlaufen zu tun, sondern mit Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da stimme ich zu, aber gerade Frauen neigen dazu es gerade wegen des Kindes wieder in den Griff zu bekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo mami79,

deine Beiträge geben nichts Verwertbares her, woraus sich eine konkretes Antwort ableiten ließe.
Es mangelt an einer vernünftigen Chronologie, ebenso an Plausibilität.
Insofern würde ich an deiner Stelle auch keine Antworten erwarten.
Klärt das dort wo ihr euch ohnehin tummelt: Bei Gericht! Und bewirft euch noch ein paar Jahre mit Gut- und Schlechtachten.
Schade nur, um die junge Seele.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

huch, wech isse. Das übliche: je näher man an die Wahrheit ran kommt, aus den allgemeinen Schemata rauskommt (gute Mama/böser Papa oder auch umgekehrt), desto weniger ist Rat gefragt. Denn, es würde ja das eigene ganz einfache Weltbild kaputt machen. Und das darf ja auf gar keinen Fall passieren. Hier ist nicht wirklich Rat und Hilfe gefragt, sondern ausschliesslich Bestätigung eigenen Verhaltens.

wirdwerden

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