Umgang - Antrag auf "räumliches Entgegenkommen"

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Umgang - Antrag auf "räumliches Entgegenkommen"

Hallo zusammen,

Kind zog von der Mutter zum Vater. Die Mutter stimmte dem Umzug "freiwillig" (Druck des Jugendamtes) zu. Es war der Mutter bekannt, dass der Vater mit dem Wechsel des Kindes zu ihm umzieht und sich die Entfernung zwischen Kind und Mutter um 100 km erhöht (auf nun 400 km).
Nun fordert die Mutter , erneut, dass der Vater das Kind zu Umgängen mindestens zu seinem alten Wohnort bringt. Der Vater müsste sich dafür jedemal Urlaub nehmen und theoretisch (praktisch BC100 vorhanden) die Fahrtkosten tragen.

Wie sieht das rechtlich aus?
Die Distanz wurde zwar vom Vater geschaffen, aber mit Wissen und Billigung der Mutter vor dem Zeitpunkt des Wechsels.
Der Vater hat über 5 Jahre die Umgangskosten komplett allein getragen (wie es m.E. rechtlich korrekt ist).

Gruß
Carl


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat:
Nun fordert die Mutter , erneut, dass der Vater das Kind zu Umgängen mindestens zu seinem alten Wohnort bringt.

Fordern kann sie viel. Diese Forderung wird aber an der Durschsetzung scheitern.

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