Umgang - Entgegenkommen Befreiendes Elternteil

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
Umgang - Entgegenkommen Befreiendes Elternteil

Hallo zusammen,

angenommen zwischen Kind (12) und Umgangselternteil liegen 400 km Distanz.
Das betreuende Elternteil hatte bei der Umgangsvereinbarung angeboten das Kind allein in einen Zug zu setzen und 1/3 der Strecke allein fahren zulassen, so dass das Umgangselternteil den Umgang nicht mehr verweigern konnte mit dem Argument es sei für es nicht schaffbar.
Grundlage des Angebotes war, dass das Umgangs Elternteil am Bahnsteig steht wenn der Zug des Kindes einfährt.
Das Umgangs Elternteil hatte diese Zusicherung mehrfach gebrochen, überdies hat es einzelne Vorkommnisse dazu genutzt gegen das betreuende Elternteil beim Jugendamt zu argumentieren. Beispielsweise ist das Kind mal ohne Handy losgefahren oder war nach dem Schulsport untersucht in den Zug gestiegen ( das betreuende Elternteil muss selber arbeiten und hat deshalb das Kind nicht selbst zum Bahnhof gebracht).

Kann das betreuende Elternteil nun sein Angebot einfach zurückziehen?

Als das Kind zum anderen Elternteil und wechselte war die Distanz bereits vorhanden.

Gruß
Carl




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Ehe man überhaupt antworten kann. Was bedeutet "nach dem Schulsport untersucht in den Zug gestiegen?" Und wieso muss ein 12-jähriges Kind noch wie ein Vorschulkind behütet werden? Erschliesst sich mir nicht. In dem Alter sind wir z.B. schon allein 600 km mit dem Zug gefahren. Ganz ohne dass jemand direkt an der Bahnsteigkante stand. Und ohne Handy und weiss der Geier was.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

Sorry, ich bin halt von mäßigem Verstand, wie 99% aller Deutschen. Und warum sollte man nur geduscht in einen Zug steigen dürfen?

wirdwerden

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