Umgang Ferien, KV ändert spontan

4. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)
Umgang Ferien, KV ändert spontan

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.

KV hat 3 Kinder, die Ferien waren seit Juni geregelt, Sommerferien sollten eigenhändig allein geregelt werden, Bemühungen nur von der KM.

Bisher erfolgte Regelung über Jugendamt/Familiengericht... ordentliche/nützliche Gespräche mit dem KV sind leider auch nicht mit Hilfe der Gerichtshilfe möglich.

Zur Situation:

Mit nur einem der Kinder möchte er in Urlaub fahren. Die anderen Kinder sollen zuhaus bleiben, da die Kinder der neuen Partnerin auch noch mit sollen und somit kein Platz mehr ist.

Das Urlaubskind (3) kennt Umgang nur stundenweise, schläft nur bei der KM, verweigert sich beim KV zu schlafen. Der längste Umgang bisher war 2 Tage (Sa-So, ohne Nacht)... ohne die Geschwister gab es bisher keinen Umgang.

KV will 10 Tage Urlaub, ca. 800km entfernt (bisher keine direkte Angabe zu Urlaubsort)...

...seine Argumentation: "Na da muss das Urlaubskind durch, ich will es dabei haben!"
Ein "ordentliches" Miteinander unter den Eltern ist seit der Trennung nicht möglich, Vertrauensbasis gibt es nicht.

Frage für den Ernstfall:

KV nimmt das Kind, bringt es nicht zurück. Urlaub grenzt an Umgangswochenende.
Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt alleinig bei der KM (hat der Richter dem KV abgelehnt, wegen bisher Vorgefallenem)...
KM gewährt Umgang, ist aber mit der 10-tägigen Durchführung des Urlaubes nicht einverstanden, wegen der o.g. Gründe.

Was könnte die KM in dem Falle tun, sollte sich der KV einfach das Kind "nehmen"?




-----------------
""




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Polizei rufen wegen Kindsentführung.

Hilfreich wäre es natürlich, die Vorgeschichte dokumentiert dabei zu haben. Wenn man also einen richterlichen Beschluss hat, dass man das alleinige Sorgerecht hat (Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte genügen) dann sollten man den gleich mitnehmen. Ansonsten zur Polizei und dort den VERDACHT AUF Kindesentführung anzeigen unter Schilderung der Umstände.
Es wäre natürlich gut, zu wissen, wo dieser Urlaub denn stattfinden soll. Das würde der Polizei helfen und den ganzen Streit schneller beenden.
Danach beim Familiengericht Antrag auf Aussetzung des Umgangs stellen (da der Vater diesen so eigenmächtig interpretiert) und das Thema ist durch.

Am besten vorher dem Vater diese Konsequenzen deutlich machen. Dann sollte die Sorge unbegründet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Problem ist:

Der Urlaubsort ist nun auf 1500km eingegrenzt auf jeden Fall Ausland, eine genaue Aussage bekomme ich nicht. Vorhin versucht, Versuch gescheitert.
Wie komme ich denn an den Beschluss mit dem alleinigen Sorgerecht?
Denn heute hat der Vater direkt gedroht: "ich nehm die mit, mir egal ob dir das passt!"

Meine Sorge:
Der Umgang wurde richterlich mit einem Vergleich geklärt, jedoch nur bis zu den Sommerferien, diese sollten untereinander geklärt werden. Für das kleine Kind wurde aber nichts geregelt, weil bisher die Debatte stand, dass sie sowieso nicht dort schlafen wollte. Für die Großen Kinder hatte ich eine Regelung schon im Juni angestrebt, aber die hat er einfach mal "Überkant" geworfen.
Und im Vergleich steht "hälftig in den Ferien"...

Auf das Jugendamt konnte ich mich bisher nicht verlassen, die bestimmen, wie´s gerade "passt", nur leider nicht oft zum Wohle des Kindes, drum macht der Vater was er denkt!

Was mache ich, wenn der Vater mir die Kleine einfach nicht aushändigt? Und gegen meinen Willen einfach unterschlägt?
Welche Dinge benötigt die Polizei um im Notfall auch wirklich eingreifen zu können?!
Hab mich heute bei der hießigen Polizeidienststelle informiert, die meinten, sie können da nicht viel tun...

Ich bin vollkommen verunsichert


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

quote:
Der Umgang wurde richterlich mit einem Vergleich geklärt, jedoch nur bis zu den Sommerferien, diese sollten untereinander geklärt werden.


Das zeigt ja irgendwie, dass das Gericht einfach hofft, Sie kriegen die Klärung hin. Jetzt heißt es sachlich bleiben und mit dem Jugendamt zu besprechen, was Sie Ihrem dritten Kind auf keinen Fall zumuten können.

Ohne vorherige Übernachtungen ist so ein Urlaub einer Dreijährigen wohl kaum nicht zumutbar
.
Es wäre hier einfacher, das Gericht zu überzeugen, wenn das JA mitzieht.
Und dann mit der Stellungnahme des JA das Gericht kontaktieren.
Ansonsten:
Gesundheitliche Gründe vereitlen so manchen Umgang. Wenn dann auch ein anschließender Urlaub nicht stattfinden kann, welch ein Pech.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Erst heisst es

quote:
Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt alleinig bei der KM

und jetzt ist rein gar nichts geklärt? Da würde ich, wenn aufs Jugendamt auch kein Vertrauen ist, schnellstens mal einen Fachanwalt für Familienrecht durschauen lassen, wie die reale Situation ist.
Ansonsten: wenn der Urlaub offenbar ins Ausland geht: wie kommt der Vater denn wohl an den Ausweis? Falls ihm der dummerweise ausgehändigt wurde: sofort zurückfordern!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Mich würde erst einmal interessieren, wer das Sorgerecht hat. Ob eventuell das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgesplittet ist. Wenn dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde, dann gibt es einen Gerichtsbeschluss.

Also, erst einmal den Status klären, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Das Sorgerecht liegt alleinig bei der Mutter, Aufenthaltsbestimmungsrecht auch. Wollte der KV, der Antrag wurde aber per Gericht "auf Eis gelegt"- damit er sich beweisen kann...

Umgang wurde nur deshalb nicht weiter geklärt, weil abgewartet werden sollte, wie sich der KV mit der KM vereinbaren kann. Und soweit war bis letzte Woche auch alles geklärt.

Ein FA ist involviert, aber derzeit in Urlaub. Wäre es hier angebracht, zum Familiengericht direkt zu gehen und um Hilfe zu bitten?

Das Kind hat keinen Pass, es handelt sich um "nahes" EU-Ausland, nur ist das Gebiet, welches der KV beschreibt sehr groß und eine genaue Lage nennt er nicht. Er wöllte dort trampen...und auf gut Glück Unterkünfte suchen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Gestern holte er das Kind ab...(Weil Umgang zustände) folgende Aussage kam: "KV müsste KM nichtmal fragen, ob er mit dem Kind weg in Urlaub könne- er habe ja Umgangsrecht"...

KV behält das Kind jetzt so lange er will!

Es befindet sich nicht mehr bei der KM

-----------------
""

-- Editiert emmilotta am 10.08.2014 10:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
oldwattsche
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 26x hilfreich)

Warum nur haben Sie das Kind herausgegeben? Für ein 3jähriges, das nicht beim KV schlafen will, werden die Tage zur Hölle.

Ganz ehrlich, da verstehe ich Sie überhaupt nicht. Ich hätte mein Kind mit Zähnen und Klauen vor so einem unvernünftigen Vater verteidigt. Zumal, wie Sie schreiben, Sie das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsrecht haben.

Was Sie jetzt noch unternehmen können, weiß ich leider nicht, da gibt es auch kompetentere Stellen, an die Sie sich umgehend wenden sollten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Meine güte: ich hab mein Kind freiwillig herausgegeben, und jetzt hab ich es mir anders überlegt?

Vielleicht wäre es sinnvoll, nach dem Urlaub was mit anwaltlicher Hilfe zu schaffen?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

quote:
handelt sich um "nahes" EU-Ausland
Auch da herrscht Ausweispflicht für Ausländer. Wenn man dem Vater nachweisen kann, dass er das Kind ohne Ausweis über die Grenze gebracht hat, dürfte das genügend Munition sein, um das Begehren auf Sorgerecht abzuschießen. Dazu die fällige Snzeige wegen Kindsentführung und die einzige Sorge der Mutter dürfte sein, wie das Kind das alles verkraftet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41827 Beiträge, 14614x hilfreich)

Kindsentführung liegt nicht vor, wenn dann Kindsentzug. Da sie das Kind in Kenntnis der Umstände aber freiwillig herausgegeben hat, nicht mal das.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

KV hat KM unter Zeugen zur Herausgabe gezwungen, mit Polizei gedroht, tierisch Aufstand gemacht, vor dem Kind! Kind wollte zum KV, entsprechend hat KM nachgegeben.

Familiengericht wurde VOR Herausgabe befragt(da Anwalt noch im Urlaub)Fazit: Umgang muss gewährt werden, da der Vater RECHT auf Umgang hat-auch unter solchen Zuständen! Nur deswegen wurde das Kind herausgegeben, Rückübergabetermin wurde vereinbart- erst wenn dieser verstrichen ist, könnte das Gericht/Polizei eingreifen- aber auch dies ist ungewiss- kommt auf den Richter an, so Ihre Worte.
Gericht wurde über neue Umstände informiert, Jugendamt aktuell ebenfalls, sind in "Bereitschaft". Gerichtsbeistand ist im Urlaub.

Kind hat keine Ausweispapiere, Jugendamt ist ebenfalls der Meinung das der Urlaub so nicht geht! Jugendamt bemüht sich um umgehende Klärung, diese Woche wird interessant!

Polizei wendet sich nach Anzeige erst an den Richter, dann ans Jugendamt. Gäbe es dort keine Klärung, würde keiner reagieren.

Das Problem ist, man kann fragen, wie man will. Keiner kann oder will einem (ich spreche von den Ämtern!) sagen, welche Rechte/ Pflichten man hat!
Hinterher kommen dann die Vorwürfe... :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kindsentführung liegt nicht vor, wenn dann Kindsentzug. Da sie das Kind in Kenntnis der Umstände aber freiwillig herausgegeben hat, nicht mal das. <hr size=1 noshade>

Bevor wir uns um Begrifflichkeiten streiten, noch mal präzise: Es liegt Verstoß gegen §235 StGB vor. Der ist mit "Entziehung Minderjähriger" überschrieben, wir können also gerne auch diesen Begriff benutzten. Eine Entführung Erwachsener fällt unter "Menschenraub", das Wort "Entführung" gilt meines Wissens für beide. Na ja, wenn das das einzige Problem wäre...

Dass das Kind freiwillig herausgegeben wurde, ändert nichts an der Anwendung des §235 StgB hier. Das Kind wurde von der Mutter offensichtlich ausdrücklich nur fürs Wochenende herausgegeben. Wird es also nicht rechtzeitig zurückgebracht, liegt "List" vor.
Übrigens soll das Kind auch noch ins Ausland gebracht werden. Man lese Absatz 2: Wenn das Kind im Ausland beim Grenzübergang entdeckt wird, wird der Vater erst mal genug zu tun haben, nachzuweisen, dass er keine "Verbringung" plante, denn:
quote:<hr size=1 noshade>Ebenso wird bestraft, wer ein Kind ... einem Elternteil,... entzieht, um es in das Ausland zu verbringen... .
In den Fällen ... ist der Versuch strafbar .
<hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>Polizei wendet sich nach Anzeige erst an den Richter, dann ans Jugendamt. Gäbe es dort keine Klärung, würde keiner reagieren. <hr size=1 noshade>
Ist natürlich nicht so ganz richtig. Die Polizei reagiert ja, nur wird als erstes festgestellt, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Daher die Frage an Richter und Jugendamt. Den Aufschrei möchten man ja auch nicht ins Sommerloch der vereinigten Presse kippen, dass man einem Vater sein rechtmäßig mit ihm reisendes Kind mit Polizeigewalt wegnimmt! Das Kind wird nämlich mit Sicherheit nicht glücklich darüber sein, statt mit Papa plötzlich mit wildfremden Leuten, die unfreundlich zu Papa sind, gehen zu müssen!

Wie verträgt sich übrigens "Kind wollte zum KV" mit "Das Urlaubskind ... schläft nur bei der KM, verweigert sich beim KV zu schlafen"?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.582 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.278 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.