Umgang Festtage

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Teeschiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgang Festtage

hallo ich habe eine Frage , wir sind geschieden und haben ein circa 18 Monate altes Kind welches bei mir,Km lebt.

Der KV sieht sein Kind bisher leider nur 14 TG. Und optional dazwischen mal einen Tag. Ohne Übernachtung bisher.

Wie löst ihr den Umgang an den Festtagen sollte man Ausnahmen machen oder kann das Konsequenzen mit sich tragen ?

Gerne würde ich ihm unser öfter geben also zusätzlich zu den 14 Tagen , dies ist ihm ber aus privaten Gründen nicht möglich. Er will sich sein Leben nicht bestimmen lassen von uns und so fährt seit unserer Trennung regelmäßig nach Deutschland und besteht auf diesem 14 tägigen Umgang.
Übernachtung in der Schweiz will er also nicht mit dem Kind habe es ihm angeboten.

Nun kommt Weihnachten und er möchte unser Kind mitnemen nach Deutschland mehrere Tage.

Ich finde das alles schon viel da wie Übernachtung auch noch nicht versucht haben aber , da eben Weihnachten ist, er ja auch schöne Eindrücke bei seinen Großeltern erleben kann bin ich unentschlossen. , Jedoch Frage mich aber ob dieses "Weihnachten zulassen " Konsequenzen haben könnte für die Zukunft ?Konsequenzen in Form von, dass der KV das Kind regelmäßig alle 14 Tage von der Schweiz nach Deutschland fahren kann?

Meine einzigen Bedenken liegen also darin, dass der KV dann durch Weihnachten dann profitiert , wir keine vernünftigen Gespräche führen können und das Kind dann so klein zum Spielball der Distanzen wird. Er es also ab jetzt dann immer 14tg. Mitnimmt nach Deutschland.

Gibt es also Sonderregelungen für Weihnachten ? Kann man diese gemeinsam als Eltern unterzeichnen ?

Oder ist das üblich ein 18 Monate altes Kind alle 14 Tage 800 km zu fahren sprich in Summe 1600km ?


Wie löst ihr das ?

Ich habe ansonsten angeboten Weihnachten kann er vorbei kommen ..am 24 in der Schweiz und er kann das Kind am 25 und 26 in der Schweiz für sich haben.
Er möchte aber lieber am 24 bei seinen eigenen Eltern in Deutschland feiern und das Kind soll eben ein paar Tage mit zu ihm.


-- Editiert von Teeschiff am 05.12.2019 14:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstehe, lebst du mit dem Kind in der Schweiz, während der Kindesvater in Deutschland wohnt. Und die einfache Distanz beträgt 800 km.

Das ist ja nun nicht gerade eine einfache Gemengelage ! Da kannst du hier im Forum jede Menge Beispiele dafür finden, dass unter solchen Umständen der Kontakt zwischen Kind und Kindesvater umgehend ein Ende findet.

Und das ist nicht gut. Denn Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung Mutter und Vater. Aber das wisst ihr wohl beide schon zur Genüge !

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wie das mit den "hohen Feiertagen" zu regeln ist. Gerichtliche Umgangsregelungen sprechen gemeinhin diese Tage den Eltern hälftig zu. Und vertrauen darauf, dass die "Abstimmung" auch klappt. Was leider nicht immer der Fall ist.

Wie immer das geregelt sein mag: Umgangsregelungen sind generell nur so gut, wie sie von den Eltern umgesetzt werden. Und dass du jetzt Bedenken hast, wenn du Zugeständnisse machst, dass du dann zum "Dank" hinterher über den Tisch gezogen wirst, diese Angst kann ich schon sehr gut nachvollziehen.

Aber ich denke die Angst ist unbegründet. Denn du hast das Kind in deiner Obhut. Und damit sitzt du immer am längeren Hebel.

Versuch die Interessen deines Kindes in den Vordergrund zu stellen (wobei ich denke, das tust du ohnehin schon !) Und versuch zu verstehen, dass der Kindesvater vielleicht nicht ganz so engagiert ist, wie du selbst. Sei froh, dass er sich überhaupt um das gemeinsame Kind in dieser Weise kümmert. Denn die Fahrerei ist ja auch nicht unerheblich. Das muss man schon sagen !

Ich will mal hoffen, dass du auch weiterhin deinem Kind zuliebe nicht nur ein Auge, sonderen beide Augen zudrückst. Damit es gelingt, eurem Kind Vater UND Mutter zu erhalten.


-- Editiert von Marcus2009 am 05.12.2019 15:44

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#2
 Von 
Teeschiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Also wenn ich das richtig verstehe, lebst du mit dem Kind in der Schweiz, während der Kindesvater in Deutschland wohnt. Und die einfache Distanz beträgt 800 km.


-- Editiert von Marcus2009 am 05.12.2019 15:44


Hallo vielen Dank für deine Antwort.
Genau wir leben noch in der Schweiz ist allerdings auch nicht meine Heimat.
Er hat jetzt eine eigene Wohnung in der Schweiz quasi für die Umgänge, er arbeitet zwar noch bei einer Schweizer Firma legt sich aber meist beruflich und privat alles so, dass er eben nur 14 tägig tatsächlich in der Schweiz ist. Sonst wäre ich für mehr Umgang weil das Kind einfach so klein auch ist, aber er fährt 2x pro Monat nach Deutschland daher bleibt nicht viel mehr übrig.

Sein Ziel ist es auch früher oder später Retour zu gehen. Bisher schaut er eben noch 14 tg.

Genau ich finde es total wichtig, dass die beiden auch Zeit haben allerdings leben wir halt in der Schweiz und er kann das Kind liebend gerne hier in seiner Wohnung übernacht haben wäre ja auch eine tolle Unterstützung in meinem /unseren Alltag.
Sein Ziel ist es jedoch eben das Kind zu gewöhnen an Deutschland bzw. Er hat den starken Wunsch es dann eben 14tg. Mitzunehmen dafür finde ich halt 18 Monate noch sehr klein alle 14 Tage so eine Fahrerei. Da sind wir uns nicht einig.

Weihnachten würde ich aber eine Ausnahme machen weil ich erstens keinen Streit möchte und zweitens es auch für das Kind echt schön finde ein paar neue Eindrücke zu sammeln. Natürlich ist es seltsam 800 km entfernt zu sein, aber solange das eben nicht ab sofort immer so wäre hätte ich jetzt für ein paar Tage kein Problem .

Aus der Vergangenheit weiss ich nur, das Gespräche keinen Sinn machen er lässt einen nicht ausreden und sagt wir haben unterschiedliche Meinungen bringt nix und geht dann.

Vor kurzen hat er begonnen Sachen des Kindes zu trennen dabei hatten wir da nie Probleme . Unser Kind darf nicht Mal Handschuhe von mir tragen :( und das alles hinterlässt bei mir eben so einen seltsamen Beigeschmack, dass ich eben nicht weiß, was er vorhat und nur hoffen kann , dass er keine langfristigen Änderungen plant also das Kind dann quasi ständig zu ihm pendeln soll. Wenn ich das Weihnachten zugestehe.
Das Wort klingt so bestimmend aber ich meine das nicht so , es wäre natürlich schön wenn wir uns da beide einig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Teeschiff):
Weihnachten würde ich aber eine Ausnahme machen
Dann mach das doch. Dann sag dem Vater das doch. Dass das jetzt für Weihnachten gilt.

Schon gemerkt?
Das hier ist übrigens keine Therapiesitzung für unausgegorene Ideen von getrennt lebenden Elternteilen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ach was ... das ist hier ein Forum zum Meinungsaustausch und nicht zur kostenlosen Rechtsberatung. Und da finde ich das völlig in Ordnung, wenn Themen auch im Grenzbereich der rein rechtlichen Thematik diskutiert werden.

Denn die Belange der Kinder werden eben nicht nur durch Recht und Gesetz geregelt. Sondern es hängt auch sehr viel davon ab, dass man den rechtlichen Rahmen vernünftig ausschöpft.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Und da finde ich das völlig in Ordnung, wenn Themen auch im Grenzbereich der rein rechtlichen Thematik diskutiert werden.
Ich auch. Wo ist hier ein Grenzbereich?
Die Mutter weiß nicht, ob sie ihr Kind über die Feiertage mal weggeben soll. Es gibt weder Streit noch unterschiedliche Vereinbarungen. Es gibt zu Weihnachten gar keine. Der Vater möchte sein Kind mal mit zu seiner Kernfamilie nehmen. Die Mutter kann sich nicht entscheiden.
Eigentlich will sie, uneigentlich aber weiß sie nicht, was draus wird...
DAS wissen wir auch nicht.
Zitat (von Marcus2009):
Denn die Belange der Kinder werden eben nicht nur durch Recht und Gesetz geregelt.
Eben. Völlig richtig. Hier gehts um ein paar Tage anderen Umgang. Das 18monatige Kind--- kann auch gern gefragt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da du in einem deutschen (Rechts-)Forum nachfragst, unterstelle ich, dass deutsches Recht Anwendung findet.

Zitat (von Teeschiff):
aber solange das eben nicht ab sofort immer so wäre hätte ich jetzt für ein paar Tage kein Problem .


Es ist nicht entscheident, ob Du damit Pobleme hast, denn Dir sollte klar sein oder werden, dass du keinen Deut mehr Rechte hast als der Vater.
Wenn er entscheidet, dass er während der Umgangszeit mit dem Kind irgendwohin fährt, ist das seine Entscheidung, genau so wie Du ohne ihn zu fragen festlegen kannst, wo Du dich zeitweise mit dem Kind aufhälst.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: wenn das Wohl des Kindes durch die Aktion objektiv gefährdet ist, kann das andere Elternteil dagegen einschreiten. Betonung liegt auf objektiv!!!

Nur durch allein die Entfernung kann ich keine Kindeswohlgefährdung erkennen. Gut geplant schläft auch ein 18 Monate altes Kind den größten Teil der Zeit.

Ansonsten solltet ihr eine für beide Eltern verbindliche Regelung vereinbaren, was den Umgang an den langen Feiertagen (Weihnachten Ostern usw) und später auch die Ferien betrifft.

Dies im Wechsel, einmal bei Muttern einmal beim Vater, bietet sich an.

Und bitte auch wenn es schwerfällt gedanklich davon lösen, dass man als Mutter mehr bestimmen darf. Hilft einem auch selbst, weil man sich damit nicht selbst im Weg steht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Teeschiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da du in einem deutschen (Rechts-)Forum nachfragst, unterstelle ich, dass deutsches Recht Anwendung findet.

Zitat (von Teeschiff):
aber solange das eben nicht ab sofort immer so wäre hätte ich jetzt für ein paar Tage kein Problem .


Es ist nicht entscheident, ob Du damit Pobleme hast, denn Dir sollte klar sein oder werden, dass du keinen Deut mehr Rechte hast als der Vater.

es schwerfällt gedanklich davon lösen, dass man als Mutter mehr bestimmen darf. Hilft einem auch selbst, weil man sich damit nicht selbst im Weg steht.

Berry


Hi ,

Ja ne Kindeswohlgefährdung ist es keine aber in diese Kategorie fallen ja auch nur Extremitäten.
Dennoch denke ich sollte man sich als Eltern einig werden eine gute Ersatzlösung zu finden.
Das Kind lebt ja in der Schweiz kann also ja quasi nix dafür dass es hier lebt und nicht in Deutschland. Klar geht es mich in der Theorie nix an aber ich denke jede Mutter würde es wissen wollen wo ihr Kind ist :) auch ich teile dem Vater mit wenn wir auswärts sind bzw. Ist das bisher nicht der Fall gewesen. Gegen Mal ein paar Tage spricht ja eben nicht. Man könnte ja einen Kompromiss machen ein Monat Schweiz zweites Monat Deutschland gibt ja viele Möglichkeiten. Aber wirklich Alle 14 Tage 1600 km herumzufahren für 2 Tage finde ich schon enorm viel. Für ein so mini Kind und auch nicht ungefährlich auch wenn's keine Kindeswohlgefährdung ist aber vermutlich geht es mich tatsächlich nix an.

Dann lasse ich es Mal auf mich zukommen was rauskommt.
Der Vater wollte in der Vergangenheit jedenfalls schon Mal das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht anfechten daher bin ich mir einfach sehr unsicher was das nun wieder für Konsequenzen für unser Leben hat.
Eine wirkliche Hilfe ist er uns leider bisher nicht , privates hat immer Vorrang.

-- Editiert von Teeschiff am 06.12.2019 23:43

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