Umgang Grossmutter §1685

26. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Umgang Grossmutter §1685

Guten Tag!

Nehmen wir an eine Grossmutter Klagt laut §1685 auf Umgang mit Enkel 1. Enkel 1 ist 10 Monate alt und ohne Bindung zur Grossmutter. Sie hat das Kind noch nie gesehen. Die Kindes Eltern sind gegen den Umgang da die Grossmutter manchmal trinkt und sich dann die Arme aufritzt. Sie hat auch sehr Fragwürdige Erziehungsvorstellungen. Zudem beeinflusst sie Enkel 2 (5 Jahre)gegen die Mutter und Parter und unterbindet nach Lust und Laune den Kontakt der durch eine 3.Person hergestellt wird! Die Grossmutter mischt sich auch ständig ins Leben der Kindeselter ein und versucht nach allen Regeln der Kunst die Beziehung zu zerstören. Das Leben ist für die Eltern zur reinsten Hölle geworden. Es ging soweit das Anzeige gegen die Grossmutter erstattet werden musste. Nun haben die Kindeseltern den Kontakt dahin vor über einem Jahr komplett eingestellt.

Enkel 2, welches ein anderen Erzeuger hat, dieses Kind lebt seit Geburt bei der Grossmutter da die Kindesmutter damals das Sorgerecht verloren hat, auf Klage ihrer Mutter (Grossmutter). Die Kindesmutter hat seit Jahren Psychische Probleme. Verursacht von ihrer Mutter (Grossmutter). Dies gibt es schriftlich vom Psychologen, welcher gegen dem Umgang mit der Mutter ist.

Das Sorgerecht des Enkel 1 (10 Monate)zu welchem die Grossmutter den Umgang erzwingen will hat allein der Kindesvater.

Die Kindeseltern und die Klagende Grossmutter wohnen ca.300 km auseinader!

Wie ist hier die Rechtssprechung? Wie gross sind die Chancen der Grossmutter auf Umgang?

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10 Antworten
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#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Schon der Umgang des leiblichen Vaters ist schwer zu halten, wenn die Mutter dies nicht möchte,natürlich kann man alles regeln lassen, doch die Durchführung ist eine ganz andere Sache. Das Gericht sagt, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist, doch wie willst du das rüberbringen.
manche Dinge sind so wie sie sind. Du kannst dich jahrelang vor Gerichten zoffen oder die Zustände so annehmen wie sie nun mal sind.

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#2
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Gibt es einen Vergleichbaren Fall wo man das Urteil nachlesen kann? Die Grossmutter in diesem Fall ist eigentlich völlig ungeeignet ein Kind zu Betreuen. Aber gibt es denn Richter die Aufgrund des Enkel 2 was bei der Oma lebt auch das Recht auf Enkel 1 Einräumen? Normal ist es doch so, wo keine Bindung zum Kind da auch kein Umgang oder Irre ich mich? Es ist ja auch so das Kind 1 (Baby 10 Monate) einen anderen Kindesvater hat der alleiniges Sorgerecht hat. Der Kindesvater und auch die Mutter wollen ihr Kind vor dieser Schrecklichen Grossmutter nur schützen.

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-- Editiert dexter99 am 26.03.2013 18:13

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#4
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Kindesmutter hat ihr erstes Kind nicht aufgegeben und natürlich auch Umgang. Jedoch zur Zeit nicht da die Grossmutter das Unterbindet. Da ist aber der Anwalt dran. Das Sorgerecht des neuen Kindes hat die Kindesmutter freiwillig an den Vater abgegeben da sie sich so besser auf ihre Genesung konzentrieren kann. Sie ist in Behandlung beim Psychologen. Der befindet das auch für gut. Das Erstgeborene Kind darf bei der Grossmutter leben da der Leibliche Vater dem zugestimmt hat. Er fühlt sich nicht in der Lage das zu übernehmen. Der Kindesmutter wurde das Sorgerecht vorläufig entzogen weil sie eben die Psychischen Probleme hat. Es blieb am Ende auch nur die Grossmutter übrig. Das Gericht hatte nun die Wahl, Pflegefamilie oder die Oma. Die Entscheidung lag auf der Hand. Da wurde kein Wort erwähnt das die Oma aus sozial Schwachen verhältnissen kommt und ihre Probleme weg Trinkt. Es gab auch in der Vergangenheit Sexuellen Missbrauch bei allen Kindern der Grossmutter. Sie hat nichts gemeldet und unter den Tisch gekehrt.

Die Grossmutter drängte zudem ihre Tochter zu dem ersten Kind und gab ihr nie die Chance Mutter zu sein. Die Oma hat grosse Kontrolle über ihre Kinder und lenkt sie wie sie es möchte. Auch jetzt noch wo sie alle Erwachsen sind. Nur die hier genannte Kindesmutter hat es geschafft mit Hilfe des neuen Partners dort auszubrechen. Das erste Kind ist nun nach 5 Jahren so Oma Bezogen das es nur sehr schwer möglich wäre das Kind dazu zu Bewegen bei der Mutter zu leben. Das neue Kind hat auf alle Fälle sehr viele Bezugspersonen aus der Familie des Kindesvaters welche nicht aus solche Verhältnissen kommen wie die Grossmutter. Der Umgang mit der Grossmutter würde dem neuen Kind mit Sicherheit nichts weiter als die Erkenntnis bringen was es für schlimme Menschen gibt. Sowas sollte jedem Kind erspart bleiben!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht mal was grundsätzliches. Das Gesetz geht davon aus, dass der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht. Das Gegenteil muss bewiesen werden, um einen Umgang unterbinden zu können (sog. widerlegbare Vermutung). Umgekehrt ist die Beweislage beim Umgang mit Großeltern. Hier muss bewiesen werden, dass der Umgang dem Kindeswohl entspricht. Die juristische Position der Großmutter ist also wesentlich schwächer, als die des Vaters. Diesen Beweis zu führen ist so gut wie ausgeschlossen.

Außerdem schwirrt mir da eine Entscheidung durch den Kopf, in der es sinngemäß heißt, dass der Umgang mit Großeltern schon dann nicht dem Kindeswohl entspricht, wenn die Großeltern und Eltern zerstritten sind.

Großmutter hat also eine sehr schwache Position.

Allerdings befremdet mich schon sehr, dass bei der Vorgeschichte der Großmutter nicht Pflegeeltern vorgezogen wurden, die ja immerhin unter der Aufsicht des Jugendamtes stehen! Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Vater vom "neuen" Kind so einigermaßen fähig ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht mal was grundsätzliches. Das Gesetz geht davon aus, dass der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht. Das Gegenteil muss bewiesen werden, um einen Umgang unterbinden zu können (sog. widerlegbare Vermutung). Umgekehrt ist die Beweislage beim Umgang mit Großeltern. Hier muss bewiesen werden, dass der Umgang dem Kindeswohl entspricht. Die juristische Position der Großmutter ist also wesentlich schwächer, als die des Vaters. Diesen Beweis zu führen ist so gut wie ausgeschlossen.

Außerdem schwirrt mir da eine Entscheidung durch den Kopf, in der es sinngemäß heißt, dass der Umgang mit Großeltern schon dann nicht dem Kindeswohl entspricht, wenn die Großeltern und Eltern zerstritten sind.

Großmutter hat also eine sehr schwache Position.

Allerdings befremdet mich schon sehr, dass bei der Vorgeschichte der Großmutter nicht Pflegeeltern vorgezogen wurden, die ja immerhin unter der Aufsicht des Jugendamtes stehen! Bleibt zu hoffen, dass wenigstens der Vater vom "neuen" Kind so einigermaßen fähig ist.

wirdwerden

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#7
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Man kann sagen das bei der Verhandlung zum Sorgerecht des ersten Kindes einiges hätte anders laufen müssen. Die Kindesmutter hatte einen Anwalt der in der Verhandlung ganze 3 Sätze sagte. Sie selbst war viel zu nervös um etwas zu retten und brach immer wieder in Tränen aus. Hinzu kam noch das der Richter neu im Familienrecht war. Vorher war sein Fachgebiet Insolvenzrecht! Er hat auch sichtlich keine Lust auf das Verfahren gehabt. Es sollte wohl alles nur schnell gehen.

Für die Grossmutter ist das ganze ein reines Machtspiel. Ihr geht es rein um den Kontakt zur Tochter um sie über den Umgang zum Kind weiter unter Druck setzen zu können. Sie ist der Meinung das ihre Tochter kein Recht hat etwas ohne sie zu Entscheiden oder gar ein Leben zu führen.

Zur Vorgeschichte der Grossmutter weiss leider nur ihre Tochter bescheid da sie als Kind selbst betroffen war. Ihr schenkte der Richter jedoch keine Aufmerksamkeit. Er meinte die Behauptungen sind frei erfunden um er will davon nichts weiter hören. Zeugen wären noch der Rest der Familie gewesen, von denen würde aber keiner gegen die Grossmutter aussagen. Daher ist es wirklich schwer nachzuweisen.

Der Kindesvater des "neuen" Kindes ist hingegen sehr gut in der Lage sich um sein Kind zu kümmern. Er führt auch die Kindesmutter Schritt für Schritt heran. Aus Beobachtungen kann man sagen die Kindesmutter verhält sich inzwischen schon wie eine Liebevolle Mutter.

Das einzige übel ist wirklich die Grossmutter, sie findet immer etwas um wieder den Konakt herzustellen. Sie lässt der Kindesmutter und dem Kindesvater keine Ruhe. Wie soll so alles besser werden???

-- Editiert dexter99 am 27.03.2013 11:39

-- Editiert dexter99 am 27.03.2013 11:40

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

mal ganz ehrlich: wieso ist die Großmutter das einzige Übel? Ist es nicht normal, dass sie den Kontakt zur Tochter hält, immerhin wächst bei ihr ein Kind der Tochter auf? Oder hat die Tochter an diesem Kind kein Interesse mehr? Kein Interesse gehabt, für das Kind zu kämpfen? Kein Interesse, dass das Kind in eine "gute" Familie kommt? Also, was soll das Gejammere jetzt?

Nicht in der Lage (und sie weiß das!) für Kinder zu sorgen, aber fröhlich Kinder in die Welt setzen? Und dann meinen, das einzige Übel sei die Großmutter? So einfach ist das Leben nun mal weiss Gott und Mensch nicht.


wirdwerden

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#9
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Moment mal! Ich schrieb bereits das der Umgang zum erst geborenen Kind wegen der Grossmutter auch auf anraten des Psychologen über dritte erfolgt. Diese Frau versucht auf Teufel komm raus die Genesung ihrer Tochter zu verhindern. Vor allem ist die Grossmutter verursacher der Probelme. Der Grossmutter geht es absolut nicht um die Kinder sondern nur um Kontakt zur Tochter zu erzwingen um sie weiter unter Druck zu setzen. Was bitte ist daran normal oder gut? Die Kindesmutter kümmert sich jdenfalls um beide Kinder. Auch wenn es derzeit erstmal wieder vor Gericht geht. Die Grossmutter ist mal wieder der Meinung sie könne den Umgang zum Kind unterbinden!

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nun ja, wie sehr sich die Mutter um ihre Kinder kümmert, das sieht man ja: das erste Kind zu jemanden gegeben, der nach eigener Einschätzung nicht geeignet ist, für das Kind zu sorgen. Beim zweiten Kind von vornherein sichergestellt, dass sie keinerlei Verantwortung übernehmen muss.

Sorry, aber meine Vorstellung einer verantwortlich handelnden Mutter sind etwas anders.

wirdwerden

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