Umgang - Kindesvater hat sich wieder in sein Heimatort begeben (rund 600 km entfernt)?

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vaddersche
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang - Kindesvater hat sich wieder in sein Heimatort begeben (rund 600 km entfernt)?

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe genommen.
Der Kindesvater hat sich wieder in sein Heimatort begeben(rund 600 km entfernt). Jetzt will er seine Kinder alle vier Wochen abholen und in sein Ort fahren. Für meine Frau ist dieser Weg und die Strapazen für die Kinder zu groß. Über Anwälte konnte ein bißchen was geregelt werden, doch sie entschloß sich ihm einen Brief zu schreiben und hat um Stellungnahme gebeten, wie er sich diese Wochenden vorstellt. Wo schläft er mit den Kindern, fährt er trotzdem in sein Ort, u.s.w. Der Kontakt zu ihm klappt leider nicht normal, da er ihr mit Schlägen gedroht hat. Bis jetzt haben wir noch keine Post von ihm bekommen.

Was sollen wir tun, den das Wochenende ist bald da???

Gruß Vaddersche

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11 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Sind die Kinder eigentlich schulpflichtig (Alter)? Die Kinder 1x/Monat von Samstag bis Sonntag insgesamt 1200 km durchs Land zu fahren ist für die Kinder sicher zu stressig.
Schlafen werden die Kinder dann wohl bei ihm; die Frage verstehe ich nicht. Du schreibst doch, er nimmt sie mit in seinen Heimatort, dann wird er doch eine Wohnung haben?

Wie wäre die Alternative der Schulferien? Dass die Kinder wenigstens den größten Teil der Ferien mit ihrem Vater verbringen z. B..

Vielleicht kann euch das Jugendamt bei der Regelung untstützen.

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#3
 Von 
Vaddersche
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten. Die Kinder sind noch nicht schulpflichtig. Wie schon erwähnt kann er von ihrer Seite aus die Kinder alle vier Wochen sehen.
Aber sie will nicht, das die Kinder alle vier Wochen 1200 km in der Weltgeschichte herumfahren und sie will auch nicht, das die Kinder alle vier Wochen in irgendeiner, ihr unbekannten Unterkunft schlafen.
Natürlich muß man an das Wohl der Kinder denken und an das Recht des Vaters, seine Kinder zu sehen. Trotz allem hat meine Frau doch auch das Recht zu wissen, wo ihre Kinder sich aufhalten. Doch er zeigt sich da nicht sehr kooperativ.

Vielleicht ist der Anruf beim Jugendamt nicht so verkehrt.

Wenn ihr noch Meinungen dazu habt, dann schreibt mir bitte was.
Ich bin für jede Hilfe und Anregungen dankbar.

Gruß Vaddersche

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Doch er zeigt sich da nicht sehrkooperativ
Und wie nennst du das ? :
quote:
Aber sie will nicht, das die Kinder alle vier Wochen 1200 km in der Weltgeschichte herumfahren und sie will auch nicht, das die Kinder alle vier Wochen in irgendeiner, ihr unbekannten Unterkunft schlafen.
Das ist natürlich viel kooperativer :augenroll:

Fakt ist ja wohl ,und das weißt du selbst ,das die Kinder ein Recht auf ihren Vater haben ,und umgekehrt .

Wenn er seine Kinder aber weder mit nach Hause nehmen darf ,noch in eine Unterkunft ,wie sollen die 3 ,eurer Meinung nach ,ihr Recht wahrnehmen ???

Soll er 1200km weit fahren ,mit den Kindern im Park eine Stunde spazieren und dann wieder nach Hause fahren ?

quote:
Über Anwälte konnte ein bißchen was geregelt werden,
Was wurde denn entschieden ?
quote:
doch sie entschloß sich ihm einen Brief zu schreiben und hat um Stellungnahme gebeten, wie er sich diese Wochenden vorstellt.

Vieleicht wäre eher ein Brief hilfreich gewesen ,indem deine Frau schreibt was IHR so vorschwebt ,vorausgesetzt es ist akseptabel .

LG


-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Vaddersche,

teilt deine Frau dem Vater immer mit, wo sich seine Kinder aufhalten??? Ich denke nicht. Wieso erwartet sie das vom Vater und wieso wird davon ausgegangen, dass der Umgang den Kindern mehr schadet, dass der Vater nicht vernünftig für die Kinder sorgt? Gibt es Gründe dafür?? Wenn ja, wenn ernsthaft eine Gefährdung des Kindeswohls befürchtet wird, und es nicht nur darum geht, dass Mama alles wissen will, dann schaltet das Jugendamt ein. Vielleicht ist ja ein gemeinsames Gespräch der Eltern dort möglich, vielleicht gibt es noch andere Umgangsalternativen.

Grüße

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind, ist das Problem ja noch ein Stückchen kleiner. Sie können also länger als nur Samstag bis Sonntag beim Vater bleiben. Wie wäre eine Regelung, dass der Vater (Einverständnis der Kinder vorausgesetzt) die beiden alle 4 Wochen für 1 Woche zu sich nimmt? Oder in größeren Abständen für 2 bis 3 Wochen?

Er will sie mit in ´´seinen Ort´´ nehmen. Ich frage nochmal: Dann sind sie doch gut unter, weil er dort wohnt, oder?


Ich verstehe schon, dass die Mutter gerne wissen will, wo ihre Kinder sich aufhalten, aber der Vater hat ganz genau das gleiche Bedürfnis und konnte ja auch in der noch intakten Beziehung auf seine Kinder aufpassen.

Solltet ihr vermuten, dass der Vater aus Rachegründen (gescheiterte Beziehung, neuer Partner) diese Forderung stellt, um der Mutter schlaflose Nächte zu bereiten, dann wird die vom ihm gemachte Forderung auch in der Praxis scheitern, ohne weiteres zutun.
Denn der Aufwand, die Kinder jedesmal 1200 km durchs Land zu kutschieren ist Zeit- und kostenintensiv.

Macht er sich die Mühe aber doch, dann aus wirklichem und berechtigten Interesse am Leben seiner Kinder. Dann muss man ihn auch unterstützen.

Für das bessere Veständnis dem Vater gegenüber muss sich eine Mutter nur mal vorstellen, dass ihr von heute auf morgen die Kinder genommen und hunderte Kilometer weit zum Vater ziehen. Würde sie dann auch auf den Umgang verzichten wollen? Sicher nicht.

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

na, im Prinzip stimme ich den hier Schreibenden schon zu. Nur einen Einwand habe ich dennoch:

quote:
Der Kindesvater hat sich wieder in sein Heimatort begeben(rund 600 km entfernt).


Der Kindesvater hat die Entfernung geschaffen. Und damit trägt er nun auch einen großen Teil der Verantwortung für die Problematik.

Ich finde es beachtlich, dass der Kindesvater den Kontakt zu den Kindern über diese Distanz aufrecht erhalten möchte. Aber auch der Kindesmutter gegenüber sollte er unter diesen Umständen ein höchstmögliches Mass an Bereitschaft zur Kooperation zeigen. Denn dass die Kindesmutter sich Sorgen macht, wo sich ihre Kinder aufhalten, ist für mich nachvollziehbar. Und hier sollte der Kindesvater ALLES tun, um diese Bedenken aus der Welt zu räumen.

Lösbar scheint mir der Konflikt. Aber nur wenn BEIDE Seiten aktiv an der Lösung mitarbeiten. Der Dreiklang lautet: Dialog, Verständigung, Kompromiss! Wenn man die Backen aufbläst und sich auf seine RECHTE besinnt, dann geht das mit Sicherheit schief! Und ausbaden tun es die Kinder ...

Grüße



-- Editiert von Groellheimer am 01.04.2008 13:22:53

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#8
 Von 
Vaddersche
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also um mal einiges klären, noch ein paar Details.
Er hat die Kinder und seine Partnerin verlassen und hat die Kinder über ein Jahr nicht sehen wollen. Ihr Anwalt hat ihr, wegen dem Umgang, geraten auf ihn zuzugehen. Das hat sie getan, ihm eine Besuchsplanung vorgeschlagen, die sie mit ihrem Anwalt ausgearbeitet hat. Darauf hat er bis heute nicht geantwortet. Beide Parteien haben sich durch ihre Anwälte darauf geeinigt, das sie eine, für die Kinder vernünftige, Besuchsplanung ausarbeiten.
Meine Frau hat ihn vor zwei Wochen angeschrieben und wartet heute noch auf eine Antwort. Telefonisch ist er auch nicht zu erreichen.

Also, was tun :???:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Er hat die Kinder und seine Partnerin verlassen und hat die Kinder über ein Jahr nicht sehen wollen

Tut nicht wirklich was zur Sache ,außer es geht hier um unverarbeitete Emotionen .
quote:
Also, was tun

Abwarten ,was der Vater vor hat ,Rechenschaft muss er der Mutter eh nicht leisten .
Bin mir immer noch nicht schlüssig ,wo das eigentliche Problem liegt .
Der Vater darf die Kinder mit nach Hause nehmen ,ganz klar .Wenn ihm der Weg ev. zu groß ist ,kann er bei euch in der Nähe ja auch eine Art Kurzurlaub in einem Hotel oder sonstigen Unterkunft machen ,gemeinsam mit den Kindern .

Ein Problem wäre es , wenn der Vater die Entfernung schafft und von der Mutter erwartet ,die Kinder zu ihm zu bringen ,das muss sie nicht .
Alles andere schon .

Da werden zwei Erwachsene ja wohl eine Lösung finden .

Wie stellt deine Faru sich das Ganze denn vor ??

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vaddersche
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Dori,

meine Frau will einfach nicht das die Kinder alle vier Wochen 1200 km fahren.
Dann hätte sie gerne von ihm eine Aussage über die Besuchsplanung, wie er sich das ganze vorstellt. Hier gab es keinerlei Regung.
Im letzten Schreiben von seinem Anwalt stand drin, das er sie morgen (04.04.08) holen will und sich um eine regelmäßige Planung mit ihr zusammensetzt.
Das Schreiben ist 5 Wochen alt und bis heute ist nichts passiert.
Ich habe ihn jetzt auch schon ein bißchen kennengelernt und muss sagen, das er nicht sehr zuverlässig ist, aber nur auf sein Recht besteht. Und wenn doch eine vernünftige Einigung, im Sinne der Kinder, erzielt werden soll, muß man doch aufeinander zugehen. Oder?
Und von ihm kam bis jetzt nichts.
Das Jugendamt meint zu der ganzen Sache, das beide, Mutter und Vater, sich zusammensetzen müssen um das zu klären. Und die Anwälte, naja, die kosten ja nichts...

Ich weiß es ja selber (bin auch ein Scheidungskind), das es eine ganz schwierige Situation für alle Beteiligten ist, vor allem für die Kinder.
Aber trotz allem wird es doch möglich sein, einen vernünftigen Umgang auf die Beine bringen.

Gruß Vaddersche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Aber trotz allem wird es doch möglich sein, einen vernünftigen Umgang auf die Beine bringen

Das meine ich auch :)
Ansonsten können wir den beiden dabei wenig helfen ,das müssen die ausmachen und einen Weg finden .

Die rechtliche Seite habt ihr hier ja jetzt erklärt bekommen(er darf die Kinder mitnehmen) ,wie ihr es lezten Endes regelt ,bleibt euch überlassen .

Wenn sich der Vater irgendwann besinnt und der Meinung ist ,den Umgang regelmäßig und intensiv zu gestalten ,darf er seine Rechte wahrnehmen .

LG

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