Umgang - Laut Urteil hat der Umgang sofort wieder zu erfolgen Mutter

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgang - Laut Urteil hat der Umgang sofort wieder zu erfolgen Mutter

Guten Morgen,

also ich hatte am 5 August eine Gerichtsverhandlung,da die Kindesmutter mir den Kontakt zu meiner Tochter (4) untersagt hat,weil es ihr nicht gepasst hat. Nun soll zur eingewöhnung ein paar Termine beim Caritas stattfinden, da der Umgang schon 3 mal abgerbochen wurde und die kleine verwirrt ist(immer wieder hin und her),wollte der Richter dis auch,bevor ich sie mit nach Hause nehmen kann.(soweit so gut) Nun habe ich dort angerufen,dort sagte man mir die Mutter hätte keinen Termin gemacht sie wolle sich dort erst umschauen!Obwohl sie bei Gericht das Caritas vorgeschlagen hat! Laut Urteil hat der Umgang sofort wieder zu erfolgen,ich warte heute und morgen noch ab.Sollte ich mich Montag bei meiner Awältin melden? Ich meine schneller geht anders,ich möchte endlich wieder meine kleine sehen!
Und mir kommt es so vor als würde die Mutter dies weiter verzögern..

-- Editiert stars am 18.08.2011 07:37

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5 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Na klar verzögert sie es weiter. So wirst du euerem Kind, das es euer Kind ist wird hier im Forum immer gerne betont, fremder und der Zeitpunkt an dem euer Kind zu dir nach hause kann rückt immer weiter weg. Somit läuft sie immer weniger "Gefahr" das du einen vernünftigen Umgang mit dem Kind hast. Ob überhaupt mal mögliche Zwangsgelder an die Mutter verhängt werden ist auch zweifelhaft. Stelle dich aber schon mal darauf ein das die Mutter dem Kind einbleuen wird das du angeblich sie nie sehen wolltest.

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo stars,
was hat sich denn jetzt getan bei euch?

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#3
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Richter hat gesgat da dies der 3 Prozess wegen Umgang sei,werde er wenn dies nicht klappen wird,eine Umgangspflegschaft durchführen,ein Teil der Sorge wird aufs Jugendamt übetragen,das wäre dann für mich zustädnig,aber wie imemr lahte sie nur,sie nahm es nicht ernst,da sie ja mit allem durchgekommen ist.
Ein Zwangsgeld wurde abgelehnt,auch eine Haftstrafe,dies wäre aj nicht gut fürs Kind wurde begründet,da hatte ich noch eine Richerin,nun hatte ich einen Richter...Das ich sie mit nach hause nehmen möchte wollte sie patu nicht,weil ich eine neue Familie habe,dies ist der Km ein Dorn im AUge.

Nun werde ich mich am Monat wieder bei meienr Anwältin melden,die schon vond er Sache genervt ist,sie findet das Verhalten meienr Ex unmöglich!

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#4
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Stelle dich aber schon mal darauf ein das die Mutter dem Kind einbleuen wird das du angeblich sie nie sehen wolltest.

Ich habe 3 Dicke Akten ,die ich ihr später mal zeigen werden,wo vermekrt istd as ich über 2 Jahre gekämpft habe um sie zu sehen und die Mutter es nicht wollte...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hast Du denn das Urteil schon? Was genau steht im Tenor?

wirdwerden

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