Umgang - Umgang bis zur Klärung vor Gericht eingestellt. Dürfen die das so einfach??

24. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
nikkilein123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgang - Umgang bis zur Klärung vor Gericht eingestellt. Dürfen die das so einfach??

Hallo,ich habe ein sehr großes Problem.
Mein Sohn 6 Jahre alt hat seit ca 3 Jahren seinen Lebensmittelpunkt bei seinem Vater.Ich habe schon mehrfach versucht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht zu bekommen,was wegen der Kontinuität immer abgelehnt wurde.Es gibt einen Umgangsbeschluss das der kleine alle 4 Wochen am ersten Wochenende im Monat zum Umgang in meinen Haushalt kommt.Jetzt versucht der Vater mit Lügen (u.a. behauptet er das mein großer Sohn seinen Bruder mishandeln würde) das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Ich gehe da natürlich gegen an und habe auch schon meine Anwältin informiert. Heute habe ich einen Brief der Anwätin des Kindesvaters bekommen,in dem sie mir mitteilt das der Umgang in der jetzigen form nicht mehr durgeführt werden kann und dieser bis zur klärung bei Gericht eingestellt ist. Dürfen die das so einfach?? Im Briefkopf ist der 19.12.2011 als datum angegeben,heute ist der 24???

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hallo,

es gibt also einen Umgangsbeschluss. Wie gegen alle Beschlüsse, kann man auch gegen diesen Beschluss verstoßen. Und wenn in dem Beschluss keine Strafbewehrung vorgesehen ist, dann wird das zunächst eimal auch ohne Folgen bleiben.

Soweit zu deiner Frage. Aber wie immer habe ich da noch ein paar Anmerkungen:

Du hast schon einige Male versucht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Und bist damit auf die Nase gefallen. Das ist kein gute Ausgangsbasis für weitere Streitereien vor Gericht! Jetzt macht dein Ex geltend, dass das Kind bei dir von dem bei dir lebenden großen Bruder misshandelt wird. Berechtigt oder nicht! Vor Gericht wird IMMER irgendetwas hängen bleiben.

Ich hab keine Ahnung, wie die Verhältnisse nun wirklich sind. Ich verstehe nur, dass dir dein kleiner Sohn sehr am Herzen liegt. Und dass du mit dem Kindesvater einen erbitterten Krieg führst.

Anwaltlich bist du vertreten. Deine Anwältin wird deine Rechte vertreten, da bin ich mir sicher. Nur siehst du ja selbst, dass dieser Weg nur sehr eingeschränkt zum Erfolg führt. Wenn ihr euch vor Gericht die Köppe einschlagt, dann verdienen die Anwälte und die Kinder bleiben auf der Strecke!

Es ist Weihnachten. Wie wäre es denn, wenn du einmal versuchst einen alternativen Weg zu gehen. Dich mit deinem Ex des gemeinsamen Kindes wegen zu versöhnen! Ein Gespräch zu suchen. Eigene Fehler einzugestehen. Eine einvernehmliche Lösung zu suchen ... weil ihr eben BEIDE Eltern seid ...

Die Gräben mögen tief sein ... und wenn ihr sie nicht überwinden könnt, dann bleiben eben nur Anwälte und Gerichte ... und zufriedenstellende Lösungen wird es dann nicht geben.

Auch wenn es dir nicht gefällt. Aber das ist der einzig Rat, den ich hier geben kann ...

-- Editiert Marcus2009 am 24.12.2011 13:47

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#2
 Von 
nikkilein123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Marcus2009 für deine schnelle Antwort.
zitat:
Und wenn in dem Beschluss keine Strafbewehrung vorgesehen ist, dann wird das zunächst eimal auch ohne Folgen bleiben.

Es gibt tatsächlich einen so genannten Streitwert.
Habe ich das richtig verstanden das der einsetzt wenn der Umgang jetzt von seiten meines EX nicht statt findet?

Wie schon beschrieben das was er behauptet sind lügen. Vielleicht hätte ich erwähnen sollen das der kleine eine Sprachschwäche hat und in seiner entwicklung eher wie ein 3-4 Jähriger wirkt.Und glaub mir seit 3 Jahren möchte ich mich mit meinem Ehemaligen Partner versöhnen,zumindest was die punkte betrifft die das beste für den kleinen bedeuten würden,aber er lässt sich auf nichts ein und beeinflusst sogar den kleinen mit Sätzen wie :"Du brauchst nicht mehr auf die zu hören,die ist bald sowieso nicht mehr deine Mama".Das schlimme ist ja das das zuständige Jugendamt das für lapalien hällt,ich aber als Mutter da ne klare Kindeswohlgefährdung sehe. Und Fakt ist auch das mein kleiner wenn er zum umgang hier ist besser spricht als wenn sein Vater in der nähe ist,aber das hat mir keiner geglaubt.Nichtmal die Verfahrenspflegerin die er seit dem letzten Prozess(gott sei dank) an seiner seite hat,hat es für nötig gehalten,sich an einem Umgangswochende die hiesige Situation anzuschauen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Streitwert wird insbesondere bei der Bemessung der Gebühren und Honorare verwendet. Mit einer Strafbewehrung hat das nix zu tun.

Ich will dir gern glauben, dass du dich mit deinem Ex gern einvernehmlich einigen möchtest. Und ich verstehe auch, dass die Verhältnisse sehr verfahren sind! Da ist es nicht so einfach möglich vernünftig miteinander zu reden.

Die Sachlage ist aber, dass trotz aller Reformen der erziehende Elternteil in der entschieden besseren Position ist. So wie ich das verstehe, indoktriniert der Kindesvater das Kind ... da werden Kinder leicht zum Spielball der Macht!

Du sitzt leider am kürzeren Hebel. Und wenn der Kindesvater die Muskeln spielen lässt - und danach sieht das für mich so aus - dann kann er dir den Umgang mit deinem Kind so verleiden, dass der Kontakt irgendwann zerbricht! Ich weiß wovon ich rede!

Der Schlüssel zu einem vernünftigen Umgang mit deinem Kind liegt in der Einvernehmlichkeit! Warum seid ihr beiden so zerstritten? Wer hat wen verletzt? Wie tief sitzt der Stachel im Fleisch? Wenn ihr das nicht aufarbeiten könnt, dann sind dauerhafte Konflikte vorprogrammiert.

Gerichtlich wirst du vermutlich ein Umgangsrecht durchsetzen können, das strafbewehrt ist und damit eingehalten wird. Aber glaub mir, nützen wird das dann möglichweise gar nichts, weil dein Ex das Kind gegen dich aufhetzt! Schließlich sieht er das Kind an 340 Tagen und du vielleicht nur an 25 Tagen. Und selbst diese paar Tage kann er dir massiv verekeln! Wie sind die Chancen also verteilt!

Versuch dich mit dem Kindesvater wieder zu vertragen. So schwer es dir auch fallen mag!

Ich wünsch dir von Herzen besinnliche Weihnachten!

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